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Provokationsbestellungen u.a.

 
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 28.09.08, 18:59    Titel: Provokationsbestellungen u.a. Antworten mit Zitat

Hallo. Es gibt ausländische Unternehmen, die mit sehr abmahnwürdigen Mitteln ihre Produkte an Verbraucher in Deutschland verkaufen. Ein engagierter Verbraucher V will so einem Unternehmen U das Handwerk legen, aber das Unternehmen handelt "aus dem Hinterhalt" ohne seine Adresse u.a. preiszugeben. Es vertreibt z.B. Medizinprodukte. V bestellt nun vom U Produkte, obwohl er sie vielleicht nicht braucht. Da U "aus dem Hinterhalt" handelt, wird V nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt. V bewahrt die Waren auf und zahlt nichts. Stattdessen ist er so frech und teilt dem von U beauftragten Inkassounternehmen mit, dass er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen möchte, aber die Adresse und Identität des U nicht herausfindet. Er erwähnt auch, dass er den Fall der Verbraucherzentrale melden möchte.
Da V so engagiert ist und versteht, dass sich U von einem Verbraucher nicht einschüchtern lässt, macht er die Masche mehrmals und/oder fordert andere dazu auf und macht Spaßbestellungen unter eigenem Namen, aber mit Angaben nicht existierender Adressen. Außerdem verbreitet er im Internet Informationen über U bzw. seine Verkaufsmethoden (nachweisbar wahrheitsgemäß).
V will also U so lange provozieren/ ärgern, bis U "aus dem Versteck" kommt oder seine illegalen Verkaufsmethoden aufgibt.

Welche Konsequenzen muss V durch sein Verhalten befürchten? Schadenersatzpflicht?
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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Herzog, Jörg
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Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 1108
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 03.10.08, 10:54    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube schon, denn V handelt ja - das gibt er auch zu und es ist seinem Verhalten nur allzu deutlich zu entnehmen - in bewusster Schädigungsabsicht. Mit Schadenersatzansprüchen muss er rechnen. Wenn er unbedingt die Adresse von V ausfindig machen will, muss er alle Möglichkeiten nutzen, die das Gesetz hergibt.

Wenn es sich um ein ausländisches Unternehmen handelt, ist es ja vielleicht auch die Frage, ob es mit seinem Geschäftsgebaren Vorschriften verletzt, die hier bei uns im Inland gelten. Das müsste ja vielleicht auch einmal geprüft werden. Reicht es nicht, die zuständigen Behörden von dem angeblich unseriösen Geschäftsgebaren von V zu informieren? Können die nicht was tun? Haben die nicht auch viel besere Eingriffsmöglickkeiten als V?
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 03.10.08, 12:50    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort.
Herzog, Jörg hat folgendes geschrieben::
Reicht es nicht, die zuständigen Behörden von dem angeblich unseriösen Geschäftsgebaren von V zu informieren?
Welche Behörden sind denn für ausländische Unternehmen mit wettbewerbswidrigen Praktiken zuständig?
_________________
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Richard Gecko
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 03.10.08, 14:51    Titel: Antworten mit Zitat

Die in dem Land des VK.
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 03.10.08, 15:34    Titel: Antworten mit Zitat

Richard Gecko hat folgendes geschrieben::
Die in dem Land des VK.
Es gibt hier nur V (Verbraucher) und U (Unternehmen), aber keinen VK. Gibt es keine Möglichkeit, das U zurechtzuweisen, ohne sich an ausländische Behörden zu wenden?
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