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Auskunftspflicht seitens des vermieters nach Wohnungsbrand?

 
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skodamanm
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.09.2008
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 28.09.08, 20:55    Titel: Auskunftspflicht seitens des vermieters nach Wohnungsbrand? Antworten mit Zitat

Hallo Forum!
Bin heute neu hinzugekommen und habe eine Frage die ich durch die Suchfunktion nicht beantwortet bekam.
Und zwar möchte ich wissen ob seitens eines Vermieters eine Auskunftspflicht über vorhergegangenen Wohnungsbrand besteht?
Der Fall ist folgender:
Unsere Tochter hat gestern ihre neue Wohnung bezogen und wir haben heute von Nachbarn erfahren das es letztes Sylvester dort einen Wohnungsbrand gab.
Die Wohnung war einige Monate wegen Löschwasserschaden nicht bewohnbar und es wurde so einiges Renoviert (neue Tapeten etc.)
Da unsere Tochter einen 3 wochen alten Säugling hat mache ich mir so meine Sorgen wegen eventuelle Folgen für die Gesundheit.
Für eine Antwort wäre ich Dankbar.
MfG M.Koziol
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Elektrikör
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 28.09.08, 21:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ob´s eine AuskunftsPFLICHT gibt, kann ich dir leider nicht sagen (wobei mein Gefühl mir sagt - lassen wir das lieber, tut nix zur Sache)

Aber was wäre denn bei einem Rohrbruch, wo ebenfalls große Wassermengen ausgetreten sind?
Oder einem undichten Abwasserrohr, wo das Ganze noch viel ekeliger war?
Oder wenn letztes Jahr jemand in der Wohnung gestorben wäre (und erst nach 4 Wochen gefunden wurde)?
Oder wenn die Wohnung 10 Jahre von einem Messi bewohnt wurde (soeiner aus dem Bilderbuch)?



Ggf. kann die Wohnung ja genauestens untersucht und beobachtet werden.

Was sagt denn der VM zur Sache?

Wenn alles fachgerecht in Ordnung gebracht wurde, dann passts doch, oder?




MfG
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Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 28.09.08, 22:35    Titel: Re: Auskunftspflicht seitens des vermieters nach Wohnungsbra Antworten mit Zitat

skodamanm hat folgendes geschrieben::
Und zwar möchte ich wissen ob seitens eines Vermieters eine Auskunftspflicht über vorhergegangenen Wohnungsbrand besteht?
Warum sollte es? Geschockt
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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 29.09.08, 10:39    Titel: Antworten mit Zitat

Sagen wir's mal anders rum: Wenn es dort bekannte Gefahren für die Gesundheit geben würde, dann wäre der Vermieter wohl auch verpflichtet, das mitzuteilen. Wenn es da aber nichts gibt, dann hat der Vermieter auch nichts zu erzählen.
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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skodamanm
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.09.2008
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 30.09.08, 19:44    Titel: Antworten mit Zitat

Erstmal allen Antwortern ein Herzliches Dankeschön!!!
Wir werden die Wohnung mal im Auge behalten und abwarten ob sich was verändert.
Die Wohnung ist vom VM, soweit ich das als "popeliger" Autoschrauber beurteilen kann,ordnungsgemäß Instandgesetzt worden.
Nochmals Danke für die schnellen antworten!

Gruß aus Dortmund
Markus
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 01.10.08, 10:41    Titel: Antworten mit Zitat

Was befürchten sie den, was dem Enkelkind schaden könnte?
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skodamanm
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.09.2008
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 03.10.08, 11:21    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Was befürchten sie den, was dem Enkelkind schaden könnte?


Da der Wurm erst einige Wochen alt ist (um genau zu sein: 4 Wochen) sind die abwehrkräfte ja sicherlich noch keineswegs ausgereift und wenn dieses kleine Menschenkind irgendwelchen Sporen ausgesetzt ist,kann das sicherlich nicht Gesundheitsfördernd sein.
Und über "Schimmelbefall" hat man ja auch schon so einiges gehört und gelesen...
Aber Warten wir es erstmal ab,vielleicht ist es auch nur Panikreiterei meinerseits.
Aber gebranntes Kind scheut das Feuer...

Gruß aus Dortmund
Markus
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pcwilli
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 03.10.08, 13:24    Titel: Antworten mit Zitat

skodamanm hat folgendes geschrieben::
Und über "Schimmelbefall" hat man ja auch schon so einiges gehört und gelesen..
Sind das nicht zwei verschiedene paar Schuhe ? Wohnungsbrand und Schimmelbefall ?
Wenn dort ein sichtbarer Schimmelbefall vorliegt würde ich die Bude meiden.
Wenn ein Brand vorlag und alles wieder hergestellt ist brauch nicht unbedingt daraus ein Schimmelbefall hervorgehen.

Ich würde auch erst einmal Ruhe bewahren und nicht alles soooo schlimm sehen.

Dem Kleinen wird schon so schnell nichts geschehen.

Gruß
pcwilli
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 03.10.08, 15:40    Titel: Antworten mit Zitat

Dem ist eigentlich nichts hinzu zu fügen.
Nur eins.
Ich kenne die Ängste bei so einem kleinen Wurm (meiner kam im November letzten Jahres).
Aber erstens sind die robuster als man denkt und zweitens werden, m.M.n., viele Kinder hypersensibel in ihrem Organismus (Allergien und Neurodermitis) weil sie vom ersten Tag an in Watte gepackt werden.
Wie hieß es früher immer so schön: Dreck macht Speck
Solange keine massiven Schimmelflecken zu erkennen sind, dann schadet es auch nicht.
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skodamanm
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.09.2008
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 10.11.08, 18:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo erstmal.
Jetzt haben wir den Salat:
In der Wohnung hat sich im Bad und Kinderzimmer ein Schwarzer "Teppich" an Wänden und der Decke gebildet... Geschockt Geschockt
Es hat sich sogar der Türrahmen der Kinderzimmertür dermassen verzogen,das die Tür nur noch mit Roher gewalt zu geht!
Der VM hat dem Schwiegersohn ein Spray zur Schimmelbekämpfung gegeben und eingestanden das der Schaden wohl von den Löscharbeiten stammt... Böse Sehr böse

soviel zum Thema "keine sorgen machen..." und "...wenn alles renoviert wurde..."
Renoviert ja!
fachmännisch??? Im Leben nicht!!!
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 11.11.08, 08:49    Titel: Antworten mit Zitat

Na dann kann jetzt auch die normale Maschinerie anlaufen. Sprich Mangelanzeige, Mietminderung usw.. Allerdings wird sich das Problem von jetzt auf gleich nicht beheben lassen. Am schnellsten ist der eigene Umzug.
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skodamanm
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.09.2008
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 17:41    Titel: Antworten mit Zitat

problem gelöst:
Der Wurm lag aufgrund einer fetten Bronchitis im krankenhaus,hatte extreme atemnot und es wurde vom behandelnden Arzt bescheinigt das dieses vermutlich vom Schimmel herrührt...
Hütte gekündigt und die Tochter zieht mit den Kids zu ihrem Freund nach Berlin!
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