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Hallo zusammen,
Als ich vor 40 Jahren meine Eigenheim gebaut habe, habe ich auch mit dem Einverständnis des damaligen Nachbarn eine Linde dicht an der Grenze (1 Meter) gepflanzt.
Diese Linde ist jetzt 20 m hoch, ihre Zweige ragen natürlich z.T. weit über die Grundstücks-Grenze hinaus, und mein neue Nachbar, der vor 10 Jahren das Grundstück gekauft hat, verlangt nun, daß ich
a) entweder den Baum fälle (in unserem Ort gibt es keine Baumsatzung), oder
b) das auf seiner Seite herabfallende Laub entferne.
Meine Frage ist deshalb, ob ich zu a) oder b) gezwungen werden kann.
Auf dem Grundstück des Nachbarn stehen selbst viele große Bäume und er ist körperlich auch in der Lage "sein" Laub zu entfernen.
mfG
Hermann
Die Ansprüche des Nachbarn auf Entfernung des Baumes dürften verjährt sein. Den Laubfall muss er dulden. Lediglich gegen erhebliche Beeinträchtigungen kann er vorgehen.
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