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Freistellung wegen Verletzung

 
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BurnerTc
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Anmeldungsdatum: 06.10.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 06.10.08, 20:30    Titel: Freistellung wegen Verletzung Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

habe folgende Situation:

Ich wurde zum 01.10 zum Wehrdienst einberufen, wo ich auch erschien. Hab mir aber am Tag zuvor eine Verletzung zugezogen, mit der ich am ersten Tag soweit alles mitmachen konnte.
Am nächsten Tag kamen aber heftige Schmerzen, so dass ich damit zum Arzt ging. Es hat sich herausgestellt, dass die Verletzung doch schlimmer ist und ich mindestens 6 Wochen kein Sport machen darf.
Jetzt wurde mir geasgt ,dass ich 3 Monate freigestellt werden soll.
Aber das würde bedeuten, dass ich in der Zeit kein Einkommen hab und zudem wil ich nach dem Wehrdienst auch eine Ausbildung oder ein Studium beginnen, was dadurch dann auch nicht gehen würde, da ich ja 3 Monate länger machen müsste.

Kann mir jemand sagen ob die das einfach so machen können? Oder ob es da irgendwelche anderen Möglichkeiten gibt? Wie ist da die Rechtslage?

Vielen Dank im Voraus ! ! !
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@migo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 07.10.08, 09:07    Titel: Antworten mit Zitat

Die Verletzung wurde vor Antritt des Wehrdienstes zugezogen und genau das ist das Problem. Wenn man vor dem Antritt berufstätig war, besteht event. Anspruch auf Krankengeld.
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