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Unterhalts Frage,-18 Jahre

 
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jonas.
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Anmeldungsdatum: 05.10.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 05.10.08, 19:37    Titel: Unterhalts Frage,-18 Jahre Antworten mit Zitat

Hallo,



ich bin 18 Jahre und lebe bei meiner Mutter. Ich gehe noch zur Schule 12 Klasse.
Mein Vater wohnt weit weg, meine Mutter hat das alleinige Sorgerecht.
Ich wohne bei meiner Mutter im Haushalt.

Steht mir der Unterhalt meines Vaters zu? Oder muss meine Mutter den bekommen?
Sie meinte er steht ihr zu. Andernfalls meinte sie müsste ich den kompletten Unterhalt für Miete bezahlen?

Kann ich das Geld von meinem Vater fordern?


Wie ist die Rechtslage?

Lieben Gruß,


Jonas
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 05.10.08, 21:46    Titel: Antworten mit Zitat

Einem volljährigen Kind gegenüber sind beide Elternteile unterhaltspflichtig, und zwar entsprechend ihrer jeweiligen Leistungsfähigkeit. Der Unterhalt steht dem Kind zu.

Die Eltern haben die Wahl , ob sie den Unterhaltsanspruch des Kindes durch eine Barzahlung oder durch Naturalunterhalt erfüllen, d. h. jeder Elternteil kann sich entscheiden, den auf ihn entfallenden Unterhalt durch die Aufnahme des Kindes in seinen Haushalt zu leisten. Übersteigt der durch Aufnahme des Kindes in den Haushalt geleistete Unterhalt wertmäßig die Unterhaltsverpflichtung dieses Elternteils, kann eine angemessene Beteiligung des Kindes an den Haushaltskosten erwartet werden.

Das Kindergeld ist für die Deckung des Unterhaltsbedarfs des Kindes zu verwenden.
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