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Beihilfe

 
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 30.09.08, 10:04    Titel: Beihilfe Antworten mit Zitat

Folgender Sachverhalt: Täter T betritt einen Laden, der Werkzeuge verkauft und fragt den Verkäufer V nach einem schweren Hammer. Der V antwortet: "Da haben wir mehrere Modelle, wofür brauchen sie den denn", woraufhin T anwortet, "Damit will ich meinem Feind F den Schädel einschlagen."

V anwortet: "Das ist aber eine ungewöhnliche Nutzung, da kann ich ihnen keinen besonders empfehlen" und zeigt ihm alle Modelle von schweren Hämmern, die vorrätig sind. T wählt einen aus und bezahlt ihn bei V.

Dann sucht er F auf und erschlägt ihn.

Beihilfe von V?

Würde sich an der Strafbarkeit etwas ändern, wenn V nicht fragt und T zur Nutzung auch nichts sagt, V sich aber erinnert, T vor einer Woche auf der örtlichen Kirmes hat sagen hören, daß er, der T, bald dem F mit einem schweren Hammer den Schädel einschlagen wird? V rechnet also damit, daß das nun der Hammer sein soll.
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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Cicero
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 30.09.08, 10:25    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde zunächst einmal den hier in den Ring werfen.
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 30.09.08, 10:29    Titel: Antworten mit Zitat

Danke, aber es ist nur ein Beispiel zur Beihilfe.

Aber ich habe inzwischen im Internet gesurft und mein Problem gefunden

Z.B. hier gefunden (mit Abweichung)--> www.student.euv-frankfurt-o.de/~euv-5945/AG%20II%20SKRIPT/F%E4lle%20zur%20Beihilfe%20I.doc

Und insbesondere hier (mit allen Theorien) --> www.rewi.hu-berlin.de/jura/ls/hnr/materialien/exam/24-taeterschaft10.doc
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