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Es soll für eine Wärmeisolierung und Trainageerneuerung die Rücklage erhöht werden.
Da die Kosten über der Rücklage liegen, ist eine mtl. Erhöhung der Rücklagenzahlung beschlossen worden, die meines Erachtens zu niedrig ist.
Um die Arbeiten auszuführen und aus der Rücklage zu bezahlen vergehen ca. 15 Jahre!!!
Eine weitere mtl.Erhöhung oder Kreditaufnahme entfällt.
Jetzt die Frage:
Kann man die Zahlung für die Rücklage (Iso und Trainage) verweigern, weil ein zu langer Zeitraum bis zur Vollendung besteht?
Wird hier nicht der Grundsatz " nach Treu und Glaube " verletzt?
Kann man die Zahlung für die Rücklage (Iso und Trainage) verweigern, weil ein zu langer Zeitraum bis zur Vollendung besteht?
Wird hier nicht der Grundsatz " nach Treu und Glaube " verletzt?
Zu Frage 1 und 2: Wenn die Rücklage der Höhe nach im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung liegt, also angemessen ist, grundsätzlich nein.
Anmeldungsdatum: 13.08.2008 Beiträge: 287 Wohnort: Zentrum der Macht
Verfasst am: 01.10.08, 21:19 Titel:
Es bleibt jedoch einem unbenommen, selbst Beträge zu sparen, um von einer Sonderumlage für diese Maßnahmen nicht "überrascht" zu werden. _________________ Bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles, was man in der Schule gelernt hat, vergißt.
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
Verfasst am: 02.10.08, 10:08 Titel:
Der derzeitige Wohnungseigentümer könnte ja nach 14 Jahren seine Wohnung verkaufen und der Neue Eigentümer müsste dann die Last der Isolierung voll tragen.
Man könnte aber auch diese Arbeiten jetzt durchzuführen und mit einer zusätzlichen Umlage finanzieren.
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