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Richter und Witz Urteil
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derbetroffene
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.09.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 29.09.08, 20:47    Titel: Richter und Witz Urteil Antworten mit Zitat

Moin

Also Er bekam einen Strafzettel wegen falsch Parken, Er war an dem abend aber zuhause und konnte anhand der zeugen aussage seiner freundin dieses auch bestätigen.
Es kann sich also nur um einen Irrtum handeln.
Er erhob also einspruch und das ganze ging vor Gericht, wo seine Freundin und Er dann auch aussagten das Sie definitiv zuhause waren.
der Polizist selber sagte Er könne sich nicht an das Auto erinnern und sagte nur Wie Sie normal Starfzettel verteilen.

Naja der Richter war dann der meinung, das man sich an ein Wochende was 8 Wochen zurück läge nicht erinnern könnte und somit gab der Richter ihm 2 möglichkeiten

1. den Einspruch gegen den Strafzettel zurücknehmen und die Gerichtskosten bezahlen
2. Ein urteil gegen Ihn und die gerichtskosten (was dann aber wesentlich teuer wäre)

Naja er nahm dann 1 variante um es nicht teurer werden zu lassen.

Das ding ist nur das dieses Urteil doch absolut unsinnig ist da der Richter doch nicht einfach behaupten kann mann könne sich nicht an ein wochende erinnern nur weil es 8 wochen zurück liegt.

Dazu kommt das ein Freund von ihm 1 woche vorher vater wurde und sie einen tag vor dem strafzettel bei ihm zu besuch waren und seine freundin auf der Arbeit 2 tage danach das Auto auf der Firma aufgebrochen wurde.
Es war also sehr wohl möglich sich daran zu erinnern.

Nun ist die frage was kann mann gegen den Richter bzw dieses Unsinnige Urteil (auch wenn es kein direktes ist) machen.

Macht es sinn eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen gegen den Richter ?

mfg
derbetroffene
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cmd.dea
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 29.09.08, 21:12    Titel: Re: Richter und Witz Urteil Antworten mit Zitat

Hallo,

Zitat:
Nun ist die frage was kann mann gegen den Richter bzw dieses Unsinnige Urteil (auch wenn es kein direktes ist) machen.


Das Rechtsmittel ist die Rechtsbeschwerde zum OLG, wenn diese nach den §§ 79, 80 OWiG zulässig ist.

Zitat:
Macht es sinn eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen gegen den Richter ?


Nein, ein Richter ist gem. Art. 97 Abs. 1 GG unabhängig. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde kann garnicht wegen dem Inhalt eines Urteils etwas bewirken.

Gruß
Dea
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Franz Königs
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 29.09.08, 21:23    Titel: Antworten mit Zitat

Nach dem mitgeteilten Sachverhalt hat der Betroffene den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zurückgenommen.

Meines Wissens ist damit der Bußgeldbescheid unanfechtbar geworden.
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cmd.dea
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 29.09.08, 21:29    Titel: Antworten mit Zitat

Franz Königs hat folgendes geschrieben::
Nach dem mitgeteilten Sachverhalt hat der Betroffene den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zurückgenommen.

Meines Wissens ist damit der Bußgeldbescheid unanfechtbar geworden.


Oh, ja stimmt. Peinlich Verlegen

Mit der Frage, was man dagegen nun machen kann, hatte ich ehrlich gesagt nicht gerechnet...

Gruß
Dea
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derbetroffene
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.09.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 29.09.08, 21:51    Titel: Antworten mit Zitat

hmm vielleicht sollte man dann wenn eine Dienstaufsichsbeschwerde nichts bringt, das ganze öffentlich machen per Zeitung.

dann wäre die Frage in wie weit der Richter einen dafür belangen kann bzw die Justizbehörde oder wer auch immer ?

Denn wenn man mal ehrlich ist, einen zu verurteilen aufgrund der tatsache das der Richter meint mann könne sich nicht mehr dran erinnern, gibt den Richter ja einen Freischein jedes Urteil / nicht urteil so zu formen wie er möchte.
Und dann setzt mann den angeklagten unter Druck und gut ist.

Sowas kann doch nicht Rechtens sein ?
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Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 29.09.08, 23:07    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würd mal nen Anwalt nehmen und den fragen, ob er eine Chance für eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand sieht. Wird aber, wenn möglich, nicht einfach werden.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Franz Königs
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 30.09.08, 00:30    Titel: Antworten mit Zitat

derbetroffene hat folgendes geschrieben::
Und dann setzt mann den angeklagten unter Druck und gut ist.
Sowas kann doch nicht Rechtens sein ?

Warum lässt sich der Betroffene denn unter Druck setzen, wenn er sich so genau erinnern konnte? Schließlich hat ihn niemand gezwungen, seinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zurückzunehmen. Er hätte sich, wie er selbst mitgeteilt hat, auch anders entscheiden können. Er hätte doch erst einmal das Urteil abwarten können.

Nachträglich zu lamentieren bringt nichts mehr. Mund abputzen und gut ist.
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derbetroffene
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.09.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 30.09.08, 00:41    Titel: Antworten mit Zitat

Franz Königs hat folgendes geschrieben::
derbetroffene hat folgendes geschrieben::
Und dann setzt mann den angeklagten unter Druck und gut ist.
Sowas kann doch nicht Rechtens sein ?

Warum lässt sich der Betroffene denn unter Druck setzen, wenn er sich so genau erinnern konnte? Schließlich hat ihn niemand gezwungen, seinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zurückzunehmen. Er hätte sich, wie er selbst mitgeteilt hat, auch anders entscheiden können. Er hätte doch erst einmal das Urteil abwarten können.

Nachträglich zu lamentieren bringt nichts mehr. Mund abputzen und gut ist.


Naja das ist ganz einfach...
Du gehst vor Gericht bringst deine Aussage vor, dein zeuge bringt seine Aussage vor und der Richter erklärt dir ganz offen und herlich das er der meinung ist du kannst dich nicht erinnern und bist Schuldig..

Nun stellt er dich vor die wahl das du endweder den kram bezahlst + Gerichtskosten oder er dich verknackt (urteil spricht) und du dann auch die Gerichtskosten zahlen musst + die Strafe fürs urteil usw ..
Was würdest du also im ersten moment nehmen, wenn du keine ahnung hast denn er ging ja ohne Anwalt hin weil wer Rechnet mit sowas?
Mir persönlich ist es auch Neu das ein Richter troz Zeugen und ohne wirkliche beweise (Polizist konnte sich ja nicht erinnern) bei geht und einen verurteilt.
Für mich sieht es einfach so aus , der Richter wollte Ihn von vorn herein verknacken, sofern er nicht z.b. eine Rechnung aus einem Restaurant vor legen kann, die beweisst das er zu der besagten tat da war.
Und sebst dann hätte er warscheinlich gesagt naja das beweisst nicht das dass Auto auch da war.
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Franz Königs
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 30.09.08, 08:39    Titel: Antworten mit Zitat

derbetroffene hat folgendes geschrieben::
Mir persönlich ist es auch Neu das ein Richter troz Zeugen und ohne wirkliche beweise (Polizist konnte sich ja nicht erinnern) bei geht und einen verurteilt.

Der Richter hat doch niemanden verurteilt. Er hat gar kein Urteil gesprochen. Der Betroffene hat sich quasi selbst verurteilt, indem er den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zurückgenommen hat, um weitere Kosten zu vermeiden.
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Elyss
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.02.2007
Beiträge: 904
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 30.09.08, 08:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hierbei

Zitat:
das er der meinung ist du kannst dich nicht erinnern


handelt es sich um die freie Beweiswürdigung des Richters und der war wohl aus irgendeinem Grunde der Meinung, dass die Zeugen nicht glaubwürdig waren. Warum das so war und ob es dafür irgendwelche Gründe gab, kann man hier nicht sagen, da wir ja den Ablauf der mündlichen Verhandlung nicht kennen.

Und ein "Beweis" für das Falschparken ist zumindest der Strafzettel, den der Parkende bekommen hat!
_________________
Grüßle

Elyss
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Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 30.09.08, 08:56    Titel: Antworten mit Zitat

Elyss hat folgendes geschrieben::
Und ein "Beweis" für das Falschparken ist zumindest der Strafzettel, den der Parkende bekommen hat!


Naja, genaugenommen ist das allenfalls der Beweis, daß ein bestimmtes Fahrzeug im Parkverbot gestanden hat.

Es ist kein Beweis dafür, wer es dort hingestellt hat. Da kann der Richter m.E. auch nichts würdigen, da der Beweis unergiebig ist.

Oder der Richter müßte der Meinung sein, wenn ein Fahrzeug im Parkverbot steht, ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit anzunehmen, daß der Halter es dort abgestellt hat.

Kann das durch das Gericht nicht nachgewiesen werden, greift die Halterhaftung für die Kosten.

Allerdings ist ja hier nun der Einspruch zurückgenommen worden ....
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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derbetroffene
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.09.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 30.09.08, 11:51    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Elyss"
Und ein "Beweis" für das Falschparken ist zumindest der Strafzettel, den der Parkende bekommen hat![/quote]

Da Er da nicht geparkt hat gibt es keinen Strafzettel
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 30.09.08, 12:00    Titel: Antworten mit Zitat

Ihr erster Satz:
Zitat:
Also Er bekam einen Strafzettel wegen falsch Parken

Also was denn nun?
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derbetroffene
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.09.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 30.09.08, 18:19    Titel: Antworten mit Zitat

Richard Gecko hat folgendes geschrieben::
Ihr erster Satz:
Zitat:
Also Er bekam einen Strafzettel wegen falsch Parken

Also was denn nun?


Er bekam einen brief das er eine ordnungwidrigkeit begangen hätte und zwar *Parken im Parkverbot*
Dazu hat er sich geäussert das er dieses vergehen nicht begangen hat.
Da drauf bekam er einen weiter brief wo aus den 15 Euro mittlerweile 38,50 geworden sind weil die polizisten nach erneuter befragung ausgesagt haben *es läge kein ablesefehler vor* gegen diesen bescheid hat er dann einspruch eingelegt.

Das einzigste was er also bekommen hat war der bescheid das er ein verstoss begangen hätte, keinen strafzettel am auto usw
Am Auto kann er ja sowieso keinen gehabt haben da er in dieser strasse zu dem besagten zeit punkt nicht geparkt hat und auch zu keinem anderen zeitpunkt.
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Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 30.09.08, 18:43    Titel: Antworten mit Zitat

Geh mal zum Anwalt.
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Grüße,
Abrazo
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