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Wenn der Reisebus ausfällt

 
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dozent
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.08.2006
Beiträge: 64

BeitragVerfasst am: 30.09.08, 09:36    Titel: Wenn der Reisebus ausfällt Antworten mit Zitat

Ein Urlauber macht Urlaub. Während der Rückfahrt fällt der Bus wegen Schaden aus. Der Urlauber muss 7 Std warten bis andere Bus kommt. Während dieser Zeit muss der Urlauber im Bus übernachten. Ist dies zumutbar? Welche Ansprüche konnte er geltend machen?
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Herzog, Jörg
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 1108
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 03.10.08, 10:58    Titel: Antworten mit Zitat

Schadenersatz, wenn ein Schaden entstanden ist. Entgangene Urlaubsfreude, wenn die Übernachtung im Bus keinen Spaß gemacht hat. Schmerzensgeld, wenn die Übernachtung im Bus unerträglich war. Winken

Mit der Anmeldung der Ansprüche beim Veranstalter würde ich mich jedenfalls beeilen. Schöner wäre es natürlich gewesen, der Veranstalter hätte die Urlauber im Hotel, statt im Bus untergebracht. Vielleicht kann man ja die Kosten, die nomalerweise ein Hotel gekostet hätte, als Schaden ansetzen?
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peterO
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.10.2004
Beiträge: 1080

BeitragVerfasst am: 03.10.08, 14:58    Titel: Antworten mit Zitat

sry, und wie hätten die Urlauber in ein Hotel gebracht werden sollen, wenn der Bus hin ist?
IMHO ist das auch eine Frage des Reisepreises, bei einer 2.000 € Rundreise dürften die Ansprüche wohl höher ausfallen können als bei einer 99 € drei Tage Paris Tour. Analog zum Flug mit einem irischen Lowcost Carrier und der Deutschen Staats Airline.
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mosaik
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 25.10.08, 15:58    Titel: Antworten mit Zitat

ein siebenstündiger Ausfall eines Busses kann durchaus einen Reisemangel darstellen, wenn dadurch versprochene Programmpunkte (Abendessen, Hotelnacht) ausfielen. Ist es eine reine Reiseetappe gewesen, an der man eben spät im Hotel angekommen ist, sähe ich es als bloße Unannehmlichkeit an.

Meint
Peter
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