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Sollte man. Ich habe aber noch keinen einzigen Fall erlebt, in dem das Gericht der Perso sehen wollte. Sofern der Bekannte weiß, wie er heißt, wo und wann er geboren ist und wo er wohnt, reicht dies dem Gericht. _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
Das hatte ich mal vor dem Zivilgericht. Da wollte eine Firma von mir 300Euro und ein Bekannter von mir ging da hin, da es ja eh kein Strafgericht war. Ich war zu der Zeit nicht in Deutschland.
Als ich dann nachher bezahlen sollte, konnte ich beweisen ich war nicht in Deutschland und das Gericht hat blöd geschaut.
Das ist jetzt schon ca. 6 Jahre her und zu einer neuen Verhandlung wurde ich nie geladen. :roll:
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