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Polizeigewalt bei vorgegebener Personenkontrolle
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Hendy70
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 32
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 30.09.08, 14:04    Titel: Polizeigewalt bei vorgegebener Personenkontrolle Antworten mit Zitat

Polizeigewalt bei vorgegebener Personenkontrolle

Am 26.09.08 war ich bei Freunden auf ein geselligen Abend eingeladen. Ich traf dort ca. um 15.30Uhr ein. Der Abend verlief sehr ruhig mit Unterhaltung und ein paar gesellschaftlichen Spielen. Es war vorgesehen, dass ich dort übernachten sollte. Später jedoch kam es zu Meinungsverschiedenheiten mit dem Freund der Tochter. Wir waren auch allein zu dieser Zeit, der Rest schlief schon. Ich beschloss nach Hause aufzubrechen. Ich verlies das Haus nach ca. 30 min in meiner vollen Motorradbekleidung und lief direkt zum Gehweg, dort sah ich 2 Peterwagen ( ein Pkw-Kombi und ein VW Bus) mit 4 Polizei-Beamten. Ich war im Begriff zur Sparkasse zu gehen, um dort noch Geld abzuholen und um meine Heimfahrt mit einem Taxi fortzuführen. Ich wurde gezielt von den 4 Beamten umstellt und man forderte mich auf meinen Personalausweis vorzuzeigen. Da ich weder eine Polizeikontrolle noch einen anderen Grund dieser Personenkontrolle erkennen konnte fragte ich ihn nach dem Grund. Dieses wurde vom Beamten 1 nicht beantwortet und forderte mich erneut auf meinen Ausweis vorzuzeigen
( Zitat: zeigen Sie jetzt ihren Personalausweis wie zuvor). Dieses verneinte ich. Der Beamte 1 sagte: Dann geht es so! Der Beamte 1 umgreifte mein Hals und zog mich zwischen den 2 stehenden Peterwagen, ich gab ihm nach und dort hab ich mich von ihm zu Boden werfen lassen ohne Gegenwehr. Die Kollegen sicherten mich liegend ohne das ich hier eine Gegenwehr leistete.

Ich rief laut: Ich leiste keinen Widerstand, ich bin WT Kämpfer, ich leiste keinen Widerstand, mein rechtes Knie ist geschient und frisch operiert. ( Dies hörten auch Passanten )

Der auf mich liegende Beamte 1 fragte mich erneut nach meinem Personalausweis. Ich sagte ihm das sich meine Papiere in der linken Brusttasche meiner Jacke befinden. Er griff in der Tasche und holte besagte unterlagen heraus und sagte: Ich bin bald in Pension und die versaust du mir nicht. Die Beamten ließen mich in los. Ich verblieb zum Eigenschutz weiterhin auf der Strasse in Rückenlage ohne mich zu bewegen. Einer der Beamte 3 sagte zu mir : Du bis ja ein toller WT-Mann, war das Alles? Ich ging auf seiner Provokation nicht ein. Die Stimmung war bei den Beamten ein Pulverfass, sie warteten nur auf eine Gelegenheit, die ich ihnen nicht gab. Die Beamten forderten mich auf aufzustehen. Ich wies sie erneut auf meine rechten Knieschiene hin und das ich nicht die normale Körperhaltung zum aufstehen anwenden könnte ferner auch das ich keinen Widerstand leisten werde. Nachdem ich aufgestanden bin sagte einer der Beamten mich in Handfesseln zu legen. Ich stand mit dem Gesicht zur Rückseite des Polizei-Busses und streckte ohne Aufforderung meine Hände zum Rücken. Die Handfesseln wurden mit Verzögerung angelegt und ich konnte mit einem Beamten den Polizei-Bus betreten. Dieser nahm Rücksicht auf mein geschientem Knie. Der Beamte 2 sicherte mich im Fahrzeug. Ich wurde zum Polizeigewahrsamstelle nach Lübeck Possehlstrasse 4 gefahren. Während der fahrt bad ich den Beamten 2 doch das Licht im Fahrzeug einzuschalten und müsste die Beinposition meines rechten Knie ändern. Dieses lies er zu und auf meiner bitte das Licht eingeschaltet zu lassen kam er nach. Ein kurze Unterhaltung mit dem Beamten 2 ergab auf meiner Frage was mir vorgeworfen werden würde, sagte er ich komm zum Eigenschutz mit. Die Unterhaltung wurde vom fahrendem Beamten 1 unterbrochen. Ich fragte den Beamten höflichst nach seinem Namen. Er sprach in Fahrtrichtung in einem sehr aufgebrachten Ton mit mir. Er sagte auch sein Namen, aber durch die Fahrgeräusche konnte ich ihn nicht verstehen außer was von Widerstand gegen Beamte und Körperverletzung. Von diesem Zeitpunkt aus schwieg ich.

An der Polizeigewahrsamstelle angekommen, half der Beamte 2 mir freundlichst aus dem Fahrzeug und führte mich in einem Raum. Mir wurden die Handfesseln entnommen und mitgeteilt das ein Arzt mir Blut abnimmt. Auf der Frage ob er sich mir gegenüber als Arzt ausweisen könnte und ich ihn nicht beauftragte mich zu untersuchen und auch kein Blut abgeben will, wurde der Arzt mir gegenüber unfreundlich und man kennt ihn auf dem Polizeirevier, das muss ihnen reichen, kam noch ergänzend. Als ich mich umdrehte, sah ich einen weitern neuen Beamten 5, der mich auch später im Gewahrsam nahm. Dieser Beamte 5 sagte in einem drohenden Ton, auf dich pass ich auf.. In dem Moment sagte ich, das ich keinen Widerstand leisten werde, ich fühlte mich massiv bedroht, ich bin Wing Tsun Kämpfer und werde keinen Widerstand leisten. Ein lächeln rollte durch den Raum. Der Arzt hat mir Blut abgenommen, was ich ohne Widerstand zu lies. Der Arzt fragte mich nach meiner Knie Verletzung und nach Medikamenten ich beantwortete ihm seine Fragen und nachdem er sagte ich könnet Medikamentenabhängig seien, verweigerte jede weitere Aussage. Er veranlasste, das ich die Knieschiene anbehalten müsse.

Anschließend wurde ich zur Zelle begleitet. Der Beamte 5 verschloss die Türe von Außen. Ich war in der Zelle allein und durch der Situation in der ich mich befand, habe ich einige Schläge (ca. 30-40 )gegen der Betonwand geschlagen. Der Beamte 5 kam zurück und forderte mich auf das zu unterlassen. Dies befolgte ich mit der der Antwort, ich leiste keinen Widerstand. Der Beamte 5 bot mir mehrfach eine Decke an, was ich ablehnte. Ich bat den Beamten 5 nach ein Schluck Wasser. Dieses brachte er mir auch umgehend nachdem ich ihn fragte, später brachte er mir auch 2 Stücke Brot, weil mir schlecht wurde. Er erwies sich mir gegenüber freundlich bestimmend. Um ca. 3Uhr führte er einen Atemalkoholmessung bei mir durch, das Display des Gerätes wies einen Wert von 1,27 auf. Er teilte mir mit, auf meiner Frage, das der Wert noch zu hoch sei um gehen zu dürfen und ich noch eine Stunde bleiben müsste. Ich schellte nach einiger Zeit erneut um auf der Toilette zu dürfen. Der Beamte führte mich dort hin. Nachdem ich fertig war, war der Beamte nicht in Sichtweite und ich lief allein in der Zelle zurück und setzte mich erneut auf dem Boden bei offener Türe. Nach kurzer Zeit rief der Beamte mich, ich solle die Zelle verlassen und mich anziehen. Dies befolgte ich und er händigte meine Sachen aus. Ich sollte den Erhalt unterschreiben, wollte mir aber die Zeit nehmen das Dokument zu lesen. Dies war ihm nicht recht, aber lies mich. Der Beamte rief mir auf meiner bitte ein Taxi, da mein Mobilfunktelefon gesperrt war und ich es nicht benutzen konnte. Auf der bitte mir dem Vorfall gegenüber Angaben zu machen verneinte er, bzw. gab mir die Adressen der zuständigen Polizeireviere.

Der von mir mitgeführte Sturzhelm ( Schuberth C2 ca. 14 Monate alt ) schlug bei dem Polizeiübergriff auf den Boden so stark auf, das dieser nicht mehr als Verkehrssicher eingestuft werden kann. Der Sachschaden beläuft sich auf 498,-€.

Nach einem Gespräch mit den Freunden am 28.09.08 erfuhr ich, dass während meiner widerstandslosen Festnahme ein Polizist die Freunde, zwischenzeitig wieder aufgewacht, mehrfach aufgefordert hat sich ins Haus zu begeben und somit niemand ganzzeitig und ein direktes Sichtfeld hatte. Anwohner und Passanten wurden Aufmerksam durch meine lautstarken rufe. Aber keine Zeugen bekannt im Moment.


Meine Fragen nun, ist das rechtens ?
Das Moped stand in einer anderen Ecke, also ich war Fußgänger mit Promille in Mopedsachen und Helm unterm Arm.
Ich hatte das gefühl, das die auf mich gewartet haben.
Ab wann brauch ich einen Anwalt?
Amnesty International benachrichtigen?
Was kommt auf mich zu und was ist mit den Kosten (Blutprobe und Zelle)?
Was kann ich machen wegen meines Helms?

Habe in anderen NetSeiten einiges gelesen und hoffe hier doch den richtigen Dialog zu finden um nicht noch mehr fehler zu machen.
Ich bedanke mich für jeden Fachlichen Rat .

Gruss Hendy
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flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 30.09.08, 14:17    Titel: Antworten mit Zitat

Auch wenn sie das jetzt sicherlich ungern hören ... in meinen Augen haben sich die Beamten korrekt verhalten. Mir ist schleierhaft, warum sie sich gegen offensichtlich erkennbaren PVB nicht ausweisen wollten.

Zu den Kosten kann ich ihnen nichts genaues sagen. Dürften sich aber im mittleren 3 stelligen Bereich maximal bewegen.

Ein Anwalt ist natürlich immer zu empfehlen, wenn es um Widerstand gegen Polizeibeamte geht. Den Schaden am Helm dürften sie in meinen Augen nicht ersetzt bekommen, da sie für die Situation selbst verantwortlich sind.

Amnesty International hat im übrigen besseres zu tun. Cool

Nehmen sie es mir nicht übel, dass der Beitrag nicht dem entspricht, was sie sich vielleicht erhofft haben, aber manchmal ziehen gewisse Sachen weitere Kreise, als man denkt.

lg flipmow
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 30.09.08, 14:23    Titel: Antworten mit Zitat

Erstmal vorweg: Wir können hier nicht beurteilen, ob da alles korrekt gelaufen ist, weil keiner hier dabei war. Wir können nur Ihre Schilderungen nehmen und die interpretieren.
Wir kennen die Motive der handelnden Beamten nicht und kennen auch deren Version der Geschichte nicht.

Das Grundproblem: Sie sind der Aufforderung, sich auszuweisen nicht nachgekommen. Das zu tun ist aber Pflicht.
Ob da jetzt gleich die geschilderte Art von Zwang zur Durchsetzung zulässig war, ist nicht zu beurteilen. Grundsätzlich ist die Anwendung von Zwang jedoch zulässig.
Auch der Gewahrsam zum Ausnüchtern kann zulässig sein.
Einen wirklichen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte kann ich jetzt nicht erkennen.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Hendy70
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 32
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 30.09.08, 14:39    Titel: Antworten mit Zitat

flipmow und Gammaflyer, danke .

ja ich habs ja im Net gelesen, das nicht in jedem Bundesland der Beamte einen Grund zur Kontrolle angeben muss. Dieses wusste ich bisher nicht. Im Ruhrgebiet sagen die es einem und hatte zuvor noch nie ein derartiges Problem.

Ab wann sollte/muss ich Rechtsbeistand haben. Wenn eine Anzeige oder halt Post von der Behörde kommt? Gibt es da Fristen?

Also es ist in meiner Sicht eine Labalie gewesen und der Beamte hat vollkommend überreagiert. Ich will von meiner Seite auch nicht aktiv werden und bei einer kleinen Ordunungsstrafe wäre es ok für mich. Alles andere wie Anzeige gegen mich würde ich gegen angehn sowie die Blutprobe die ich nicht wollte oder andere Kosten.

Danke für Antworten

gruss hendy
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Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 30.09.08, 14:55    Titel: Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Das Grundproblem: Sie sind der Aufforderung, sich auszuweisen nicht nachgekommen. Das zu tun ist aber Pflicht.


Nach welcher Vorschrift?

Gem. § 111 OWiG handelt u.a. der ordnungswidrig, der einem zuständigen Amtsträger oder einem zuständigen Soldaten der Bundeswehr über seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit die Angabe verweigert.

Danach besteht aber keine Pflicht, die Angabe auch nachzuweisen.

Gem. § 1 PersAuswG sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen.

Ein Verstoß ist gem. § 5 PersAuswG ordnungswidrig.

Zu einer Frist sagt das PersAuswG nichts.

Jedenfalls ist aber niemand verpflichtet, einen Ausweis mitzuführen und sich sofort auszuweisen.

Ich finde weder im OWiG noch im PersauswG noch sonstwo eine Norm, die einen Polizeibeamten vor Ort zu einer körperlichen Durchsuchung unter Gewaltanwendung zwecks Auffindens eines Personalausweises berechtigt.

Hendy70 hat folgendes geschrieben::
a ich habs ja im Net gelesen, das nicht in jedem Bundesland der Beamte einen Grund zur Kontrolle angeben muss.


Die Frage ist eher nicht, ob er einen Grund angeben muß, sondern ob er einen Grund haben muß. Und wenn ja, welcher Grund ausreicht.

Das müßte man in dem jeweiligen Polizeigesetz des Landes finden.
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 30.09.08, 15:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hmm - in gewisser Hinsicht hat Redfox nicht Unrecht, aber:
Wenn man seine Personalien nennen und nicht nachweisen muss, dass man wirklich derjenige ist: Ich heiße Erwin Lindemann, wohne in Bottrop und fahre mit meiner Nichte nach Rom.....
Man sollte sich dann, wenn man sich nicht ausweist, darauf gefasst machen, dass die Polizei Maßnahmen zur Idenditätsfeststellung durchführt -im Rahmen der Geltenden Ordnungs- und Polizeigesetze und sonstigen Vorschriften: Erforderlich- und Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit und und und.

Der TE scheint mir hier, statt einfach den Ausweis zu zeigen, etwas provokant aufgetreten zu sein und wundert sich nun über das Echo. Ob es übertrieben war, kann ich nicht sagen - ich war nicht dabei. Aber: da stehen mitten in der Nacht irgendwo zwei (!) Streifenwagen - das wird einen Grund haben, wenn nicht gerade eine Wache oder ein Imbiss in der Nähe ist.

Und wenn dann noch einer ruft, er sei frisch operiert und trüge eine Schiene, dabei aber Motorradkluft trägt.....

Hmm

Ach ja: ein Helm, der auf den Boden fällt und dann kaputt ist - wer's glaubt.....

Zitat:
Amnesty International benachrichtigen?
ja natürlich - das war politisch ...
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 30.09.08, 15:56    Titel: Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::
Zu einer Frist sagt das PersAuswG nichts.

Das nicht. Aber wo würde man die Grenze ziehen?
Zumal ja auch nicht verzögert, sondern schlicht verweigert wurde.
_________________
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 30.09.08, 16:07    Titel: Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Aber wo würde man die Grenze ziehen?
Zumal ja auch nicht verzögert, sondern schlicht verweigert wurde.


Für den Zeitpunkt oder auf Dauer?

Das zweite wäre mit Sicherheit eine Ordnungswidrigkeit, beim ersten bin ich mir nicht sicher.

Aber würde das eine zwangsweisen Durchsuchung rechtfertigen?

(Edit: Satzzeichen)
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Zuletzt bearbeitet von Redfox am 01.10.08, 07:36, insgesamt 1-mal bearbeitet
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markus_1002001
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Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 136
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 30.09.08, 16:10    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe es so verstanden, daß der Themenersteller seinen Personalausweis vorzeigen sollte. Das ist schon etwas anderes, als wenn er nach seinem Namen und seiner Anschrift gefragt wird. Eine Mitführungspflicht des Ausweises gibt es in Deutschland schlicht nicht.

Schönen Gruß
Markus
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 30.09.08, 16:13    Titel: Antworten mit Zitat

@Redfox: Im Einzelfall vielleicht schon.
Wie gesagt, wir wissen nicht, warum an dem Abend zwei Wagen vor Ort waren und dieser Mensch angesprochen wurde.
Wenn er in dieser Situation dann die Angaben zu seiner Person verweigert hat und sich nicht ausweisen wolltel, könnte das schon einer Abklärung bedürfen. Sei es durch Beschaffen der Dokumente und/oder Verbringung zur Wache.

Wenn dann noch der Aspekt Trunkenheit/Selbstgefährdung/Ausnüchterung dazukommt, scheint mir das Vorgefallene zumindest nicht in den Bereich der absoluten Unmöglichkeit/Unzulässigkeit zu fallen.

Ob jetzt genau in diesem Fall das Vorgehen zulässig, verhältnismäig etc. war, habe ich ja von Anfang an als nicht sicher beurteilbar bezeichnet.

markus_1002001 hat folgendes geschrieben::
Ich habe es so verstanden, daß der Themenersteller seinen Personalausweis vorzeigen sollte. Das ist schon etwas anderes, als wenn er nach seinem Namen und seiner Anschrift gefragt wird. Eine Mitführungspflicht des Ausweises gibt es in Deutschland schlicht nicht.

Das ist bekannt. Aber es besteht eine Vorzeigepflicht. Beides wurde schon dargelegt.
Vielleicht wurde der Betroffene ja auch nach seinem Namen gefragt und hat das hier nur nur weggelassen oder vergessen. Immerhin scheint nicht unerheblich viel Alkohol im Spiel gewesen zu sein. Auch das könnte das Erleben und Schildern der Situation beeinflussen(ohne jetzt irgendwas unterstellen zu wollen).
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Eierhahn
Gast





BeitragVerfasst am: 30.09.08, 21:47    Titel: Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::

Ich finde weder im OWiG noch im PersauswG noch sonstwo eine Norm, die einen Polizeibeamten vor Ort zu einer körperlichen Durchsuchung unter Gewaltanwendung zwecks Auffindens eines Personalausweises berechtigt.

Natürlich nicht. Den aus beiden Gesetzen ergeben sich m.W. überhaupt keine Rechtsgrundlagen für polizeiliche Maßnahmen.
Aber aus den jeweiligen Polizeigesetzen und der StPO (§163b StPO ergeben sich sehr wohl Rechtsgrundlagen für eine zwangsweise Durchsuchung zwecks Auffindens von Personalausweis oder anderen Ausweisdokumenten.
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DanielB
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 01.10.08, 01:07    Titel: Antworten mit Zitat

Erst einmal: Was die Pflicht seine Personalien anzugeben oder die auch nach dem Personalausweisgesetz nachzuweisen betrifft, so besteht diese nur gegenüber der zuständigen Behörde. Für die Zuständigkeit der Polizei braucht es einen entsprechenden Anlaß, das kann die Verfolgung von Straftaten oder OWis sein (dann kommt der 163b StPO) zur Anwendung oder eben zur Gefahrenabwehr (auch durch weitergehende Polizeimaßnahmen wie Platzverweise, Gewahrsam). Um die Zuständigkeit beurteilen zu können, halte ich die Frage nach dem Grund durchaus für berechtigt und kann ehrlich nicht verstehen, wieso sich die Polizei hier und bei anderen Gelegenheiten manchmal derart dagegen sträubt, einen Grund zu nennen. Zumal der hier auch von außen betrachtet nicht wirklich klar wird. Was will denn die Polizei mit den Personalien? Abhängig davon, ob er in den Nähe wohnt, entscheiden, ob gegen ihn weitergehende Maßnahmen ergriffen werden sollen? Vielleicht schon die Personalien für die Ingewahrsamnahme zu Selbstschutz feststellen?

Wenn ein offensichtlich Betrunkener in Mopedkluft in der Nähe eines Mopeds auftaucht und sich vielleicht nur deswegen nicht direkt dorthin traut, weil er die Polizei sieht, mag das durchaus eine Gefahrenlage begründen, auch als Fußgänger wäre eine torkelnde Person mitunter gefährdet; insofern mag ein polizeiliches Eingreifen grundsätzlich schon sinnvoll sein. Ich denke aber, die Polizei sollte sich schon soviel Zeit nehmen, zumindest auf Nachfrage mal zu erläutern, was sie denn eigentlich von dem Betroffenen will; sicher macht das keinen Spaß mit herumlallenden Betrunkenen zu diskutieren, das ist aber immer noch besser als eine unnötige Eskalation zu riskieren. Wenn es nur um das Fahren ging, hätte es vielleicht auch genügt, ihm den Schlüssel abzunehmen und ihm zu sagen, dass er den nach dem Ausschlafen bei der Polizei abholen könne.

Zum Thema Zwang: Nach den mir bekannten Polizeigesetzen ist die Anwendung des unmittelbaren Zwangs, wenn es die Situation erlaubt, zunächst anzudrohen. Es wird nicht ersichtlich, wieso das hier nicht möglich gewesen sein soll. Wäre denn wirklich mit durch den Hinweis, dass man ihn notfalls auch zwangsweise nach Ausweispapieren durchsuchen kann und dass ungenehm werden (oder gar weh tun könnte), schon mit einem tätlichen Angriff zu rechnen?
Dass der TE gleich auf den Boden geworfen wurde, mag daran liegen, dass er auf die Beamten vielleicht aggressiv gewirkt hat; im Stehen dürfte ein Durchsuchen sogar deutlich leichter sein. Das ist dann eine Frage der Eigensicherung, dass man die nicht sinnvoll mit einem potentiellen Gefährder diskutieren kann, dürfte sich von selbst verstehen.
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Eierhahn
Gast





BeitragVerfasst am: 01.10.08, 07:05    Titel: Antworten mit Zitat

DanielB hat folgendes geschrieben::
Wenn es nur um das Fahren ging, hätte es vielleicht auch genügt, ihm den Schlüssel abzunehmen und ihm zu sagen, dass er den nach dem Ausschlafen bei der Polizei abholen könne.


"Hätte es vielleicht auch genügt" hört sich in diesem Zusammenhang an, als sei eine Sicherstellung/ Beschlagnahme eine mildere Maßnahme als eine Personalienfeststellung.
Ist es aber nicht. Die Idf ist die mildere Maßnahme und u.U. genauso geeignet wie die Sicherstellung/ Beschlagnahme.
Warum hier nun die Idf durchgeführt wurde wird durch uns nicht zu klären sein.
Richtig ist, dass der Grund der Maßnahme dem Betroffenen zu nennen ist.
Richtig ist auch, dass unmittelbarer Zwang grundsätzlich angedroht werden muss.
Richtig ist aber auch, dass man mit 2,54 Promille (das Gerät hat 1,27 angezeigt, m.W. zeigen alle Geräte bei der Polizei mittlerweile mg/L an) durchaus in einem Bereich angelangt, wo man möglicherweise eine andere Wahrnehmung der Wirklichkeit hat und sich evtl. nicht mehr so genau an alles erinnern kann was gesagt und getan wurde. Besonders dann, wenn man kein Alkoholiker ist.
Aber wenn der TE der Meinung ist, dass es sich tatsächlich so zugetragen hat, wie er hier schildert ist ihm eigentlich nur zu raten, sich einen Anwalt zu nehmen.
Wobei er natürlich bei über 2,5 Promille und 4 Polizisten im Zeugenstand gegen sich recht schlecht Karten hat, wenn die Polizisten eine andere Geschichte erzählen. Außer es findet sich möglicherweise noch ein unabhängiger Zeuge, der die Geschichte des TE bestätigt.
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B12
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Anmeldungsdatum: 08.12.2005
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 01.10.08, 09:09    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wobei er natürlich bei über 2,5 Promille und 4 Polizisten im Zeugenstand gegen sich recht schlecht Karten hat, wenn die Polizisten eine andere Geschichte erzählen.
Außer es findet sich möglicherweise noch ein unabhängiger Zeuge, der die Geschichte des TE bestätigt.


Genau hier liegt das Problem!
Wenn auch nur 50% von dem was der TE geschildert hat stimmt, gehören diese Polizisten aus dem Dienst entfernt.
Da die Täter aber natürlich eine andere Geschichte erzählen werden (und sei sie noch so hanebüchen)
ist die Sache wohl leider aussichtslos. Selbst ein weiterer Zeuge würde nicht viel helfen, ein Richter glaubt mach
jeder Lebenserfahrung den Polizisten.

Gruss
Daniel
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D.R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.03.2008
Beiträge: 693

BeitragVerfasst am: 01.10.08, 10:22    Titel: Re: Polizeigewalt bei vorgegebener Personenkontrolle Antworten mit Zitat

Hendy70 hat folgendes geschrieben::
fragte ich ihn nach dem Grund.Dieses wurde vom Beamten 1 nicht beantwortet und forderte mich erneut auf meinen Ausweis vorzuzeigen


Du hättest ein Recht auf den Grund gehabt und der Polizist wäre verpflichtet gewesen, dir den Grund zu nennen.
Das ergibt sich aus der StPO 163b und in analoger Anwendung der Formvorschriften i.V.m den Formvorschriften über Datenerhebung aus dem Polizeirecht und dem Rechtsstaatsprinzip. Nur in wenigen Fällen, wenn es nicht anders geht oder selbsterklärend ist, kann der Polizist darauf verzichten dir den Grund der Kontrolle zu nennen.

Wenn es so war, wie du schreibst hat der Polizist sich falsch verhalten und ich empfehle dir dich zu beschweren.

Zitat:
das ein Arzt mir Blut abnimmt.


Warum - verstehe den Grund nicht !

Zitat:
ich bin Wing Tsun Kämpfer und werde keinen Widerstand leisten.


darf man Menschen Idioten nennen ?

Zitat:
habe ich einige Schläge (ca. 30-40 )gegen der Betonwand geschlagen


mmh - vielleicht fehlt am Anfang deiner Geschichte doch etwas ?
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