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Polizeigewalt bei vorgegebener Personenkontrolle
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Hendy70
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 32
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 11.10.08, 11:40    Titel: Antworten mit Zitat

D.Ritter hat folgendes geschrieben::
Warum hast du nicht gesagt, dass du WT-Kämpfer bist? die hätten dich dann in Ruhe gelassen.


moin ritter,

ich prahle nicht damit und ich sag doch nicht in jeder kontrolle: achja herr polizist ich bin wt kämpfer!

meine freunde ausm WT trainieren beamte aus o-amt, polizei und sek`s.

wir/ich halten uns an die gesetzte und sind keine schläger!! ich bin ein passiver, also zur selbstverteitigung, aktiv werde ich nur bei waffen.
von der situation her, ich war trunken ja, der beamte kam bis auf 50 cm, wenn nicht sogar näher, an mir ran. in der distance steht normal meine mama vor mir oder menschen die keine gefahr für mich bedeuten. die polzei war noch nie eine gefahr für mich und deshalb konnte er mich auch widestandslos um brügeln. ich denke es kommt auch nichts weiter nach, weil einer der beamten (2) echt normal war. mit ihm sprachich ja auch und der wird verstanden haben, das ich gor nicht wusste was los war, ausser das ich nach hause wollte und das zufuss. warum widerstand gegen amtsträger und keine körperverletzung?? weil ich mich nicht gewährt habe!!

ich habe aus dieser sache sehr viel gelernt. auch in den letzten tage sehr intensiv nachgedacht über mein trinkverhalten und meiner persönlicher situation, wie schnell sich das geregelte leben doch ändern kann/könnte. nun ein trinker bin ich nicht, aber ich kan immer weniger trinken und auch ohne sollte ein erfülltes leben möglich sein.

ich erwarte ein freispruch/einstellung!! in zusammenhang mit der übertrieben aktion des beamten.
ich werde prüfen, in wie weit ich gegen der person vorgehn kann, der mich zu unrecht gemeldet hat.


gruss hendy
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Dummerchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 11.10.08, 19:15    Titel: Antworten mit Zitat

D.Ritter hat folgendes geschrieben::
Warum hast du nicht gesagt, dass du WT-Kämpfer bist? die hätten dich dann in Ruhe gelassen.


lautes Lachen lautes Lachen lautes Lachen

Das Forum braucht dringend eine Warnfunktion - ich habe gerade vor Lachen meinen Kaffee ueber Tastatur und Monitor geprustet. Ganz schoene Sauerei, das.

Hendy70 hat folgendes geschrieben::
Ich rief laut: Ich leiste keinen Widerstand, ich bin WT Kämpfer, ich leiste keinen Widerstand,..


Damit hat er die Polizei gleich von Anfang an auf das von ihm ausgehende Gefahrenpotential hingewiesen. Vielleicht wurde die Sache ja auch deshalb besonders hart, weil er nicht nur betrunken und unkooperative war, sondern die Beamten bei einem Kampfsportler von einer besonderen Gefahr ausgegangen sind? Immerhin weiss er, wo's weh tut und wie man's verbiegen muss.
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Hendy70
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 32
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 12.10.08, 10:12    Titel: Antworten mit Zitat

Dummerchen hat folgendes geschrieben::
D.Ritter hat folgendes geschrieben::
Warum hast du nicht gesagt, dass du WT-Kämpfer bist? die hätten dich dann in Ruhe gelassen.


lautes Lachen lautes Lachen lautes Lachen

Das Forum braucht dringend eine Warnfunktion - ich habe gerade vor Lachen meinen Kaffee ueber Tastatur und Monitor geprustet. Ganz schoene Sauerei, das.

Hendy70 hat folgendes geschrieben::
Ich rief laut: Ich leiste keinen Widerstand, ich bin WT Kämpfer, ich leiste keinen Widerstand,..


Damit hat er die Polizei gleich von Anfang an auf das von ihm ausgehende Gefahrenpotential hingewiesen. Vielleicht wurde die Sache ja auch deshalb besonders hart, weil er nicht nur betrunken und unkooperative war, sondern die Beamten bei einem Kampfsportler von einer besonderen Gefahr ausgegangen sind? Immerhin weiss er, wo's weh tut und wie man's verbiegen muss.


moin,

ja ich hät auch gern gelacht! nur solltest du mal zuvor alles lesen, um ein komentar zu geben.

ich hab mich absolut korrekt ( klar 1,27 promillen bezogen ohne agressiv zu sein) verhalten. ich wurde dann angegriffen und hab mich der gewalt gefügt. ich wurd zu boden geworfen, ich hab mich selbst kampfunfähig gemacht ( hande und füsse zum fixieren von mir gestreckt) und keine aktionen bewusst von mir gehen lassen. bis hier war der hinweis nicht erforderlich, aber ich war mir sicher durch schläge ausgehend von den beamten ( da waren welche ! ), dass ich nun die wahl habe die mal aufzuklären das ich kein hilfloser bin der sich prügeln lässt oder gegenwehr zu leisten. nach meinen hinweis auf kampftechniker wurden die vorsichtig und liesen von mir ab!!! es folgte provokationen, auch hier reagierte ich trotz promille richtig!!
fazit: ohne wt hätte ich in der nacht von den copsen richtig auf die fresse bekommen (ohen grund!! gewaltbereite polizisten kannte ich bisher auch nur von hören sagen), 1,27 promille rechtfertig es ( hab im net einiges nun gelesen). klar ist es meine meinung,
aber finde ich von dir nicht ok, einfach 2 sätze zu lesen und dich lustig zu machen!


gruss hendy
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Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 15.10.08, 12:47    Titel: Antworten mit Zitat

Was bringt Dir WT gegen 9mm Vollmantel? Mit den Augen rollen
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D.R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.03.2008
Beiträge: 693

BeitragVerfasst am: 15.10.08, 12:51    Titel: Antworten mit Zitat

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
Was bringt Dir WT gegen 9mm Vollmantel?



Wer arbeitet denn mit 9mm Vollmantel ?


WT ist die Kunst ALLE Angriffe abzuwehren !


hätte der *hier* WT gekonnt, hätte er nicht verloren
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Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 15.10.08, 12:56    Titel: Antworten mit Zitat

Dann viel Glück beim Abwehren von Projektilen!

Ach apropos, wir haben hier (mein Arbeitsplatz) ausschließlich Vollmantel!
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D.R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.03.2008
Beiträge: 693

BeitragVerfasst am: 15.10.08, 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

Was ist dein Arbeitsplatz ?
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Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 15.10.08, 13:14    Titel: Antworten mit Zitat

Jemand, der von Recht etwas versteht, sollte das aus dem Post entnehmen können. Auf den Arm nehmen
Falls nicht, viel Spaß beim Suchen!
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D.R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.03.2008
Beiträge: 693

BeitragVerfasst am: 15.10.08, 13:19    Titel: Antworten mit Zitat

man muss einfache frage auch nix ordentlich beantworten
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Hendy70
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 32
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 15.10.08, 13:57    Titel: Antworten mit Zitat

moin,

tja ritter da gib ich dir mal voll recht. wenn ich wt könnte, hätte ich mich auch wie ein wilder affe zu wehr gesetzt, der zuviel fallobst auf hatte. klasse das ich schon bis 10 zählen kann.

so war beim anwalt. der wollte auch mal gleich 400,- und holt sich die akte. meldet sich, wenn er einsicht hatte und bespricht es mit mir dann. er fand es witzig, er hatte schon mehrer mandanten in dieser richtung, nur bin ich der erste, der keine auf der fresse bekommen hat und keine anzeige wegen körperverletzung hat.

gruss hendy
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Hendy70
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 32
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 23.10.08, 15:32    Titel: Antworten mit Zitat

moin zammen,

juhu es geht weiter, post ist wieder angekommen.

Leistungsbescheid über eine Ingewahrsamnahme,

nach § 7 der Landesverordnung über die Kosten im Vollzugs- und Volstreckungsverfahren ( VVKVO) vom 11.09.2007 (GVOBI.443) in der jeweils geltenden Fassung

Am 26.09.08, gegen 22.05 Uhr, wurden Sie als beschuldigter einer zuvor begangenen Widerstandshandlung gegen Vollzugsbeamten zum 4. Polizeirevier Lübeck verbracht. Nach Abschluss der polizeilichen Massnahme ( Blutprobe ) wurden Sie gem. § 204 LVwG zur Verhinderung von weitern Straftaten in amtliches Gewahrsam genommen und dem Polizeigewahrsam Lübeck zugeführt. Die Éntlassung erfolgte am 27.09.08 um 04.00Uhr.

Kostenrechnung
Gebühr für die eingesetzten Vollzugsbeamten § 7 Abs. VVKVO
( 1 Beamter je angefangene Std. je 43 Euro) 43,-€

Gebühren für Fahrzeug
o km x 0,60€ 0,00 €

Aufenthalt im Gewahrsamraum (je 12Std. 5,-€) 5,00€

Entschädigung an Auskunfts- oder Hilfspersonen 19,70€
(ärztliche Untersuchung)

ausgaben für die Reinigung von Diensträumen 0,00€


Gesamtsumme 67,70€


dann kommt noch blabla


es ist wunderlich, 4 beamte waren im einsatz und das wäre doch 4 mal 43€.
die fahrt betrug ca 25 km im knast, aslo müsste doch 15€ hinzukommen. Die Taxifahrt, die ich ja nehmen wollte kostet ca 35 euro.
ärtzliche untersuchung?? ist damit mein knie gemeint?? oder die Blutprobe?? die müsste doch teurer sein oder kommt das nochmal extra?


gruss hendy

ps ich werde den verlauf meiner sache weiter dokumentieren für euch und user die evtl in zukunft mal ein derartige erlebniss haben.
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DanielB
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 29.10.08, 00:52    Titel: Antworten mit Zitat

Nun, die Begründung von Polizeigewahrsam mit der Verhinderung weiterer Straftaten halte ich nicht unbedingt für überzeugend. Der Schilderung nach wurde jedenfalls nach Feststellung der Personalien kein Widerstand mehr geleistet, insofern sehe ich wenig Grund zur Annahme, dass solche (dazu müßte man aber erst einmal erneut auf die Polizei treffen) oder andere weitere Straftaten bevorstünde. Auch stellt sich eben die Frage, ob die Ingewahrsamnahme zur Abwehr einer solchen Gefahr auch notwendig und insbesondere verhältnismäßig war; zumal der TE ja ohnehin nach Hause wollte. (Eine andere Frage wäre, ob sich eine solche Maßnahme mit einer möglichen Selbstgefährdung rechtfertigen ließe, aber auch dann stellt sich eben die Frage nach milderen Mitteln). Tatsächlich scheinen Widersprüche gegen derartige Kostenbescheide bei Polizeigewahrsam zur Verhinderung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten - sogar verhältnismäßig gute Erfolgsaussichten zu haben und sei es nur, weil die Polizeijuristen sich die Arbeit nicht machen wollen - eine Ablehnung wäre nämlich zu begründen. (Ich denke, man sollte ohnehin den Anwalt darüber informieren, vielleicht kann man ihn auch unverbindlich - also ohne zusätzliche Rechnung fragen - was er denn grundsätzlich von einem solchen Kostenbescheid hält).

Ansonsten: Die Verbringung zur Polizeidienststelle erfolgte offenbar auch zur Durchführung der Blutprobe, also auf strafprozessualer Grundlage. Vermutlich deswegen werden die Transportkosten ebenso wie die weiteren Beamten nicht in Rechnung gestellt. Mit ärztlicher Untersuchung dürfte in der Tat das Knie gemeint sein. Die Blutprobe ist für das Strafverfahren bestimmt und wäre dort im Rahmen der Verfahrenskosten in Rechnung zu stellen.
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 29.10.08, 06:49    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
ich werde den verlauf meiner sache weiter dokumentieren für euch


Dann lass aber bitte mal Deine Tatstaur repareren, da die Feststelltaste klemmt. Böse
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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gotto
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 29.10.08, 08:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hendy70 hat folgendes geschrieben::
moin zammen,

juhu es geht weiter, post ist wieder angekommen.

Leistungsbescheid über eine Ingewahrsamnahme,

nach § 7 der Landesverordnung über die Kosten im Vollzugs- und Volstreckungsverfahren ( VVKVO) vom 11.09.2007 (GVOBI.443) in der jeweils geltenden Fassung

Am 26.09.08, gegen 22.05 Uhr, wurden Sie als beschuldigter einer zuvor begangenen Widerstandshandlung gegen Vollzugsbeamten zum 4. Polizeirevier Lübeck verbracht. Nach Abschluss der polizeilichen Massnahme ( Blutprobe ) wurden Sie gem. § 204 LVwG zur Verhinderung von weitern Straftaten in amtliches Gewahrsam genommen und dem Polizeigewahrsam Lübeck zugeführt. Die Éntlassung erfolgte am 27.09.08 um 04.00Uhr.

Kostenrechnung
Gebühr für die eingesetzten Vollzugsbeamten § 7 Abs. VVKVO
( 1 Beamter je angefangene Std. je 43 Euro) 43,-€

Gebühren für Fahrzeug
o km x 0,60€ 0,00 €

Aufenthalt im Gewahrsamraum (je 12Std. 5,-€) 5,00€

Entschädigung an Auskunfts- oder Hilfspersonen 19,70€
(ärztliche Untersuchung)

ausgaben für die Reinigung von Diensträumen 0,00€


Gesamtsumme 67,70€


dann kommt noch blabla


es ist wunderlich, 4 beamte waren im einsatz und das wäre doch 4 mal 43€.
die fahrt betrug ca 25 km im knast, aslo müsste doch 15€ hinzukommen. Die Taxifahrt, die ich ja nehmen wollte kostet ca 35 euro.
ärtzliche untersuchung?? ist damit mein knie gemeint?? oder die Blutprobe?? die müsste doch teurer sein oder kommt das nochmal extra?


gruss hendy

ps ich werde den verlauf meiner sache weiter dokumentieren für euch und user die evtl in zukunft mal ein derartige erlebniss haben.


Ich empfehle eine Beschwerde mit dem Hinweis, die Rechnung auf die Höhe hin zu überprüfen, da Sie Ihrer Meinung nach zu niedrig ausgefallen ist... Sehr böse
_________________
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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Hendy70
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 32
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 29.10.08, 14:23    Titel: Antworten mit Zitat

DanielB hat folgendes geschrieben::
Nun, die Begründung von Polizeigewahrsam mit der Verhinderung weiterer Straftaten halte ich nicht unbedingt für überzeugend. Der Schilderung nach wurde jedenfalls nach Feststellung der Personalien kein Widerstand mehr geleistet, insofern sehe ich wenig Grund zur Annahme, dass solche (dazu müßte man aber erst einmal erneut auf die Polizei treffen) oder andere weitere Straftaten bevorstünde. Auch stellt sich eben die Frage, ob die Ingewahrsamnahme zur Abwehr einer solchen Gefahr auch notwendig und insbesondere verhältnismäßig war; zumal der TE ja ohnehin nach Hause wollte. (Eine andere Frage wäre, ob sich eine solche Maßnahme mit einer möglichen Selbstgefährdung rechtfertigen ließe, aber auch dann stellt sich eben die Frage nach milderen Mitteln). Tatsächlich scheinen Widersprüche gegen derartige Kostenbescheide bei Polizeigewahrsam zur Verhinderung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten - sogar verhältnismäßig gute Erfolgsaussichten zu haben und sei es nur, weil die Polizeijuristen sich die Arbeit nicht machen wollen - eine Ablehnung wäre nämlich zu begründen. (Ich denke, man sollte ohnehin den Anwalt darüber informieren, vielleicht kann man ihn auch unverbindlich - also ohne zusätzliche Rechnung fragen - was er denn grundsätzlich von einem solchen Kostenbescheid hält).

Ansonsten: Die Verbringung zur Polizeidienststelle erfolgte offenbar auch zur Durchführung der Blutprobe, also auf strafprozessualer Grundlage. Vermutlich deswegen werden die Transportkosten ebenso wie die weiteren Beamten nicht in Rechnung gestellt. Mit ärztlicher Untersuchung dürfte in der Tat das Knie gemeint sein. Die Blutprobe ist für das Strafverfahren bestimmt und wäre dort im Rahmen der Verfahrenskosten in Rechnung zu stellen.


Danke DanielB,

ist von dir ein guter ansatz. ich werde den RA darauf ansprechen. wollte die rechnung heute schon überweisen, aber das lass ich mal und werde mit RA rücksprache halten.
wie ich schon mal sagte, ich hab da nichts verstanden. warte nun auf die akteneinsicht. ich gehe davon aus, dass der anrufer mich dort dementsprechend angezeigt hat und die beamten hierdrauf hin unverhältnissmässig reagierten. die beamten werden das so auch später gesehn haben, dass ich im grunde nix gemacht habe. allerdings muss ja nun einer die kosten und den einsatz begründen und da ist es doch auch einfacher, mir mal ne anzeige zu schreiben mit niedrigkosten. das wird der grund sein, warum die leistungsrechnung so niedrig ausfällt, denke ich.


@ronny,

die tastatur ist ok. hab seit 2007 nach einem schweren motorradunfall ein blindes auge. kann mich nicht dran gewöhnen. mhm, auch ein grund das ich den angriff vom beamten nicht sah, aber im nachhinein auch bestimmt besser gewesen. ein halbkrüppel hält besser still.

@gotto

das werde ich dem richter schon sagen!
das allerletzte, bin/war controller und buchhalter!

wünsche euch allen ein schönen tag, die sonne scheint

gruss hendy
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