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Zufahrt im Bauplan wird zu Zugang -> Rechtmäßig

 
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madx1701
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.02.2006
Beiträge: 75

BeitragVerfasst am: 30.09.08, 16:45    Titel: Zufahrt im Bauplan wird zu Zugang -> Rechtmäßig Antworten mit Zitat

Hallo Forum,

wie verhält es sich in dem folgenden fiktiven Fall:

Annahme:
Eine Hausreihe ist über einen Privatweg angebunden welcher auf einen Garagenhof führt. Lt Bauplan sollte der Privatweg ursprünglich an die Haupttraße als Zufahrt angebunden werden. Die Hauptstraße ist vom Garagenhof durch eine Grünfläche getrennt. Die Realisierung einer Zufahrt wurde kurz vor Durchführung vom zuständigen Bauamt untersagt, mit der Begründung es solle eine Bushaltestelle verlegt werden und die Haltebucht befindet sich dann vor dem Privatweg. Nun soll aus der Zufahrt auf die Hauptstraße ein Zugang auf den Gehweg werden. Die Zufahrt auf den Garagenhof erfolgt über die parallel zum Garagenhof verlaufende öffentliche Anliegerstr, welche an die Hauptstraße erschlossen ist.

Die allgemeine Ansicht "Baupläne sind gesetze die eingehelten werden müssen" besteht.

Basierend darauf stellt sich die Frage, ob nun ohne Zustimmung der Anlieger eine Änderung der Anbindung des Privatwegs and die Hauptsraße erfolgen darf.

So eine Situation wäre verwirrend, oder?
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Erich Bauer
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 624
Wohnort: Darmstadt

BeitragVerfasst am: 30.09.08, 21:22    Titel: Re: Zufahrt im Bauplan wird zu Zugang -> Rechtmäßig Antworten mit Zitat

madx1701 hat folgendes geschrieben::

Die allgemeine Ansicht "Baupläne sind gesetze die eingehelten werden müssen" besteht.

Was ist ein "Bauplan"? Falls der Fragesteller damit einen Bebauungsplan meinen sollte, ist der obige Satz zutreffend.
_________________
Erich Bauer
http://www.rechtsbeistand-bauer.de/
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madx1701
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.02.2006
Beiträge: 75

BeitragVerfasst am: 01.10.08, 09:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Herr Bauer,

mit Bauplan ist tatsächlich der Bebauungsplan gemeint. Durch die Verlegung der Haltestelle ist eine Zufahrt in diesem Fall nicht mehr realisierbar. Weiterhin kann davon ausgegangen werden das eine Änderung der Haltestelle nicht möglich ist. Tatsächlich ist und bleibt daher die Zufahrt in dem Beispiel nicht realisierbar. Es stellt sich also die Frage ob die Anwohner in einem solchen Fall Einfluss nehmen können, damit der ungewollte und nicht benötigte Zugang komplett entfällt oder ob die Stadt ohne Zustimmung aus der Zufahrt einen Zugang machen darf.

Anmerkung: Interesse der Stadt wäre es den Zugang mit allen mitteln zu realisieren, damit eine Erschließung an die Hauptstraße vorhanden ist, welche als Grundlage für zu entrichtende Straßenreinigungsgebühren dienen wird. Sofern kein Zugang realisiert wird, wäre eine Erschließung nur über den Garagenhof auf die Anliegerstr. vorhanden, welche als niedrigste Reinigungsstufe klassifiziert ist, und demnach kostenlos wäre.

Ein Zugang nutzt in diesem Fall nur einem: Der Stadt um Straßenreinigung zu kassieren.
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Erich Bauer
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 624
Wohnort: Darmstadt

BeitragVerfasst am: 01.10.08, 14:27    Titel: Antworten mit Zitat

Da muss sich jemand genau ansehen, wie die Festsetzung im Bebauungsplan vorgenommen wurde und was sich daraus ggf. aus der Straßenreinigungssatzung für Konsequenzen ergeben.
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Erich Bauer
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madx1701
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.02.2006
Beiträge: 75

BeitragVerfasst am: 01.10.08, 14:44    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Infos!
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