Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Grenzbepflanzung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Grenzbepflanzung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Baurecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
sugarshamrock
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 30.09.08, 09:33    Titel: Grenzbepflanzung Antworten mit Zitat

Hallo,
es besteht folgendes Problem: Nachbar A hat zur Grundstücksgrenze zum Nachbarn B eine ca. 2 m hohe Ligusterhecke gepflanzt. Nachbar B behauptet plötzlich, die Hecke würde seine Sicht einschränken. Die Hecke begrenzt die Garageneinfahrt seines Grundstückes. Er verlangt, dass die Zweige der Hecke einen Sicherheitsabstand von ca. 1 m zu seiner Grundstücksgrenze haben sollen.

Muss Nachbar A seinem Wunsch Folge leisten?

Viele Grüße
Sugar Shamrock
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
cobold64
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.09.2006
Beiträge: 280

BeitragVerfasst am: 30.09.08, 09:53    Titel: Antworten mit Zitat

Der Nachbar sollte das Nachbarrechtsgesetz seines Bundeslandes lesen, was dort über Grenzabstände geschrieben steht. An die muss er sich mit der Hecke halten. Bei bis zu 2m Höhe sind das in den meisten Ländern 50cm Grenzabstand - gemessen von der Stelle, an der der Hauptstamm der Hecke aus der Erde tritt. Die Zweige dürfen bis zur Grenze reichen, aber nicht darüber hinaus. Und es gibt keinen Rechtsanspruch auf freie Sicht in Nachbars Garten ....
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
sugarshamrock
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 30.09.08, 10:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo cobold64,
danke für die prompte Antwort. Bei dem Bundesland handelt es sich um NRW.

Einen schönen Tag wünscht
Sugar Shamrock
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ktown
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 30.09.08, 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

guckst du
_________________
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
cobold64
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.09.2006
Beiträge: 280

BeitragVerfasst am: 30.09.08, 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

Da wird in NRW offensichtlich anders gemessen, als hier in Berlin. Bei uns zählt der Abstand von der Mitte der Hecke, in NRW der Abstand der Außenkante der Hecke bis zum Zaun. Ist ja irgendwie auch schlauer.
Unser Nachbar hat vor einem Jahr eine Hecke mit dem "Berliner Abstand" gepflanzt, die nun schon bis an den Zaun reicht und von seiner Seite nur noch sehr umständlich beschnitten und gepflegt werden kann. Aber so schlau müsste man dann schon selbst sein ....
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Baurecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.