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Hallo,
es besteht folgendes Problem: Nachbar A hat zur Grundstücksgrenze zum Nachbarn B eine ca. 2 m hohe Ligusterhecke gepflanzt. Nachbar B behauptet plötzlich, die Hecke würde seine Sicht einschränken. Die Hecke begrenzt die Garageneinfahrt seines Grundstückes. Er verlangt, dass die Zweige der Hecke einen Sicherheitsabstand von ca. 1 m zu seiner Grundstücksgrenze haben sollen.
Der Nachbar sollte das Nachbarrechtsgesetz seines Bundeslandes lesen, was dort über Grenzabstände geschrieben steht. An die muss er sich mit der Hecke halten. Bei bis zu 2m Höhe sind das in den meisten Ländern 50cm Grenzabstand - gemessen von der Stelle, an der der Hauptstamm der Hecke aus der Erde tritt. Die Zweige dürfen bis zur Grenze reichen, aber nicht darüber hinaus. Und es gibt keinen Rechtsanspruch auf freie Sicht in Nachbars Garten ....
Da wird in NRW offensichtlich anders gemessen, als hier in Berlin. Bei uns zählt der Abstand von der Mitte der Hecke, in NRW der Abstand der Außenkante der Hecke bis zum Zaun. Ist ja irgendwie auch schlauer.
Unser Nachbar hat vor einem Jahr eine Hecke mit dem "Berliner Abstand" gepflanzt, die nun schon bis an den Zaun reicht und von seiner Seite nur noch sehr umständlich beschnitten und gepflegt werden kann. Aber so schlau müsste man dann schon selbst sein ....
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