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Ist das Scheinselbsttändig?

 
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student66
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.09.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 01.10.08, 11:56    Titel: Ist das Scheinselbsttändig? Antworten mit Zitat

Hallo, ich habe mal eine Frage zu Scheinselbstständigtkeit.

Person A ist beim Arbeitsamt selbständig gemeldet und bekommt im Moment vom Arbeitsamt monatliche Unterstüzung.
Person A ist im Büro von Person B, was auch der Vater der Person A ist, ständig anzutreffen.
Person A übernimmt den Großteil seiner Aufträge von Person B, schreibt jedoch eine Rechnung darüber.

Kann man hier von einer Scheinselbstständigkeit sprechen?

THX
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 04.10.08, 22:52    Titel: Antworten mit Zitat

Scheinselbständigkeit ist so eine Sache ... ohne feste Abgrenzung. Anhaltspunkte dafür sind:
- weit Überwiegend ein Auftraggeber
- Weisungsgebundenheit
- wirtschaftliche Abhängigkeit von einem Auftraggeber
- Eingliederung in die Organisation des Auftraggebers
- Arbeitszeitgestaltung durch den Auftraggeber
- keine Möglichkeit, die Arbeit durch Subunternehmer erledigen zu lassen.
Siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Scheinselbstst%C3%A4ndigkeit
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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