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Anmeldungsdatum: 13.08.2008 Beiträge: 287 Wohnort: Zentrum der Macht
Verfasst am: 01.10.08, 21:36 Titel:
Einfache Antwort:
Eine Pfändung durch einen Gerichtsvollzieher ist noch keine Grundlage für eine Eintragung in das Schuldnerverzeichnis.
Ob der betreibende Gläubiger von der offenstehenden Forderung die Schufa unterrichtet, wäre selbst zu prüfen. _________________ Bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles, was man in der Schule gelernt hat, vergißt.
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