| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
juliusmaximus FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.01.2008 Beiträge: 37
|
Verfasst am: 01.10.08, 19:35 Titel: Verkauf von Parkplätzen |
|
|
Hallo
Familie X wohnt seit 8.5Jahren in einem Reihenhaus. Seit 2000 befinden sich dem gegenüber Stellpätze für PKW`s. Jetzt sind diese Parkplätze abtrassiert und stehen zum Verkauf. Der Bauherr dieses Wohnviertels begründet das mit dem Abschluss des Baugebietes. Auf den Grundstücken des Reihenhauses steht pro Einheit 1 Stellplatz zur Verfügung was allerdings nicht aussreicht. Andere Abstellmöglichkeit für PKW`s gibt es dort nicht. Ein Kauf dieser Stellplätze kommt also dem Zwang nahe.
Kann man sich auf Gewohnheit berufen??? |
|
| Nach oben |
|
 |
Elektrikör FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.06.2007 Beiträge: 2304 Wohnort: Wehringen
|
Verfasst am: 01.10.08, 19:41 Titel: |
|
|
Hallo,
Familie X parkt also seit 8,5 Jahren ihren Zweitwagen auf einem Grundstück, welches ihnen nicht gehört.
Der Eigentümer will SEIN Grundstück nun verkaufen, und Familie X will sich auf ein "Gewohnheitsrecht" berufen, darauf weiterhin kostenlos parken zu dürfen, weil sie sonst nicht weiß, wo der Zweitwagen sonst stehen könnte?
Hab ich das bis jetzt richtig verstanden?
MfG _________________ Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet |
|
| Nach oben |
|
 |
juliusmaximus FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.01.2008 Beiträge: 37
|
Verfasst am: 01.10.08, 19:45 Titel: |
|
|
| Genau, seit 8.5 Jahren gibt es diese gepflasterten Stellplätze von denen die ganze Zeit niemand gesprochen hat das sie irgendwann mal zu kaufen sind. |
|
| Nach oben |
|
 |
Elektrikör FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.06.2007 Beiträge: 2304 Wohnort: Wehringen
|
Verfasst am: 01.10.08, 19:51 Titel: |
|
|
Hallo,
mal vorneweg:
ein "Gewoohnheitsrecht" gibt es nicht!
Der Eigentümer kann mit SEINEN!! Stellplätzen doch machen, was er will.
Er kann sie (wie hier) verkaufen,
Er kann sie aber auch einfach einzäunen oder mit einer Reihe Blumentröge dekorieren, damit niemand mehr parken kann.
Er kann sie für z. B. 1€ verkaufen, aber auch für 100000€ --> ganz wie ihm beliebt.
Es ist doch niemand gezwungen, einen Stellplatz zu kaufen, oder?
Wenn ein Anwohner 2 Autos haben will, kann das doch nicht Sache des Eigentümers der Stellplätze sein
MfG _________________ Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet |
|
| Nach oben |
|
 |
juliusmaximus FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.01.2008 Beiträge: 37
|
Verfasst am: 01.10.08, 19:56 Titel: |
|
|
Ok, dass habe ich natürlich verstanden. Bleibt natürlich der fade Beigeschmack der zig Familien, die jahrelang die Nutzung seines Grundstückes unentgeltlich erlaubt bekommen haben.
Also müssen die Rabatten vor den Häusern dran glauben!
Ich wollte deine Lämpchen klicken allerdings "Du hast nicht genügend Renommeepunkte, um Bewertungen zu verteilen."
Vielen Dank für deine Mühe. |
|
| Nach oben |
|
 |
Elektrikör FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.06.2007 Beiträge: 2304 Wohnort: Wehringen
|
Verfasst am: 01.10.08, 20:04 Titel: |
|
|
| juliusmaximus hat folgendes geschrieben:: |
Ich wollte deine Lämpchen klicken allerdings "Du hast nicht genügend Renommeepunkte, um Bewertungen zu verteilen."
|
Mutschas Grazias
Merk´s dir einfach für´s nächste mal (meine Erfahrung sagt mir, daß man sich im Leben immer 2x trifft)
MfG _________________ Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet |
|
| Nach oben |
|
 |
cmd.dea FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.05.2008 Beiträge: 1872 Wohnort: Hessen
|
Verfasst am: 01.10.08, 20:50 Titel: |
|
|
| juliusmaximus hat folgendes geschrieben:: | | Ok, dass habe ich natürlich verstanden. Bleibt natürlich der fade Beigeschmack der zig Familien, die jahrelang die Nutzung seines Grundstückes unentgeltlich erlaubt bekommen haben. |
Das würde ich genau andersrum sehen. Die Familien sollten dankbar dafür sein, dass sie solange ohne irgendwas zu zahlen auf fremdem Eigentum parken durften, anstatt sich zu beschweren, dass es nun nicht mehr geht (solche Klagen gibts glaube ich auch nur in Deutschland).
Gruß
Dea |
|
| Nach oben |
|
 |
juliusmaximus FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.01.2008 Beiträge: 37
|
Verfasst am: 01.10.08, 21:21 Titel: |
|
|
| Beschwert hat sich hier niemand. Ich habe nur eine allgemeine Frage zur Klärung des Sachverhalts gestellt. |
|
| Nach oben |
|
 |
cmd.dea FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.05.2008 Beiträge: 1872 Wohnort: Hessen
|
Verfasst am: 01.10.08, 21:43 Titel: |
|
|
| Du sagtest aber, es bliebe ein "fader Beigeschmack". Und das finde ich, nachdem man über Jahre unentgeltlich fremdes Eigentum als Parkplatz nutzen konnte, eine mehr als fragwürdige Wertung. |
|
| Nach oben |
|
 |
Lucky FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4099
|
Verfasst am: 01.10.08, 21:56 Titel: Auf dem Bauamt nachfragen |
|
|
| juliusmaximus hat folgendes geschrieben:: | | .... Auf den Grundstücken des Reihenhauses steht pro Einheit 1 Stellplatz zur Verfügung was allerdings nicht aussreicht. Andere Abstellmöglichkeit für PKW`s gibt es dort nicht. .... |
Man könnte auch mal auf dem Bauamt nachfragen, wieviele Stellplätze denn für die Baugenehmigung nachgewiesen worden sind - und ob es Vorschriften gibt für "Besucherstellplätze".
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe. |
|
| Nach oben |
|
 |
|