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Verkauf von Parkplätzen

 
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juliusmaximus
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Anmeldungsdatum: 24.01.2008
Beiträge: 37

BeitragVerfasst am: 01.10.08, 19:35    Titel: Verkauf von Parkplätzen Antworten mit Zitat

Hallo

Familie X wohnt seit 8.5Jahren in einem Reihenhaus. Seit 2000 befinden sich dem gegenüber Stellpätze für PKW`s. Jetzt sind diese Parkplätze abtrassiert und stehen zum Verkauf. Der Bauherr dieses Wohnviertels begründet das mit dem Abschluss des Baugebietes. Auf den Grundstücken des Reihenhauses steht pro Einheit 1 Stellplatz zur Verfügung was allerdings nicht aussreicht. Andere Abstellmöglichkeit für PKW`s gibt es dort nicht. Ein Kauf dieser Stellplätze kommt also dem Zwang nahe.

Kann man sich auf Gewohnheit berufen???
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Elektrikör
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Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 01.10.08, 19:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Familie X parkt also seit 8,5 Jahren ihren Zweitwagen auf einem Grundstück, welches ihnen nicht gehört.

Der Eigentümer will SEIN Grundstück nun verkaufen, und Familie X will sich auf ein "Gewohnheitsrecht" berufen, darauf weiterhin kostenlos parken zu dürfen, weil sie sonst nicht weiß, wo der Zweitwagen sonst stehen könnte?



Hab ich das bis jetzt richtig verstanden?




MfG
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juliusmaximus
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2008
Beiträge: 37

BeitragVerfasst am: 01.10.08, 19:45    Titel: Antworten mit Zitat

Genau, seit 8.5 Jahren gibt es diese gepflasterten Stellplätze von denen die ganze Zeit niemand gesprochen hat das sie irgendwann mal zu kaufen sind.
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Elektrikör
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Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 01.10.08, 19:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

mal vorneweg:
ein "Gewoohnheitsrecht" gibt es nicht! Weinen


Der Eigentümer kann mit SEINEN!! Stellplätzen doch machen, was er will.

Er kann sie (wie hier) verkaufen,

Er kann sie aber auch einfach einzäunen oder mit einer Reihe Blumentröge dekorieren, damit niemand mehr parken kann.

Er kann sie für z. B. 1€ verkaufen, aber auch für 100000€ --> ganz wie ihm beliebt.
Es ist doch niemand gezwungen, einen Stellplatz zu kaufen, oder?

Wenn ein Anwohner 2 Autos haben will, kann das doch nicht Sache des Eigentümers der Stellplätze sein




MfG
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juliusmaximus
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Anmeldungsdatum: 24.01.2008
Beiträge: 37

BeitragVerfasst am: 01.10.08, 19:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ok, dass habe ich natürlich verstanden. Bleibt natürlich der fade Beigeschmack der zig Familien, die jahrelang die Nutzung seines Grundstückes unentgeltlich erlaubt bekommen haben.

Also müssen die Rabatten vor den Häusern dran glauben! Lachen

Ich wollte deine Lämpchen klicken allerdings "Du hast nicht genügend Renommeepunkte, um Bewertungen zu verteilen."

Vielen Dank für deine Mühe.
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Elektrikör
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 01.10.08, 20:04    Titel: Antworten mit Zitat

juliusmaximus hat folgendes geschrieben::

Ich wollte deine Lämpchen klicken allerdings "Du hast nicht genügend Renommeepunkte, um Bewertungen zu verteilen."



Mutschas Grazias Winken


Merk´s dir einfach für´s nächste mal (meine Erfahrung sagt mir, daß man sich im Leben immer 2x trifft)


MfG
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cmd.dea
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Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 01.10.08, 20:50    Titel: Antworten mit Zitat

juliusmaximus hat folgendes geschrieben::
Ok, dass habe ich natürlich verstanden. Bleibt natürlich der fade Beigeschmack der zig Familien, die jahrelang die Nutzung seines Grundstückes unentgeltlich erlaubt bekommen haben.


Das würde ich genau andersrum sehen. Die Familien sollten dankbar dafür sein, dass sie solange ohne irgendwas zu zahlen auf fremdem Eigentum parken durften, anstatt sich zu beschweren, dass es nun nicht mehr geht (solche Klagen gibts glaube ich auch nur in Deutschland).

Gruß
Dea
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juliusmaximus
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Anmeldungsdatum: 24.01.2008
Beiträge: 37

BeitragVerfasst am: 01.10.08, 21:21    Titel: Antworten mit Zitat

Beschwert hat sich hier niemand. Ich habe nur eine allgemeine Frage zur Klärung des Sachverhalts gestellt.
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cmd.dea
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Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 01.10.08, 21:43    Titel: Antworten mit Zitat

Du sagtest aber, es bliebe ein "fader Beigeschmack". Und das finde ich, nachdem man über Jahre unentgeltlich fremdes Eigentum als Parkplatz nutzen konnte, eine mehr als fragwürdige Wertung.
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Lucky
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 01.10.08, 21:56    Titel: Auf dem Bauamt nachfragen Antworten mit Zitat

juliusmaximus hat folgendes geschrieben::
.... Auf den Grundstücken des Reihenhauses steht pro Einheit 1 Stellplatz zur Verfügung was allerdings nicht aussreicht. Andere Abstellmöglichkeit für PKW`s gibt es dort nicht. ....

Man könnte auch mal auf dem Bauamt nachfragen, wieviele Stellplätze denn für die Baugenehmigung nachgewiesen worden sind - und ob es Vorschriften gibt für "Besucherstellplätze".
MfG
Lucky
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