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Ein Bundesdeutscher = A, lädt seine visumspflichtige Urlaubsbekanntschaft nach D ein.
Diese wird innerhalb der Gültigkeit des Visums Mutter.
Welche Staatsangehörigkeit hat das Kind?
Wenn D goto 1.), wenn nein goto 2.)
1.)
Wie lange darf die Mutter in D bleiben, ohne Ehe mit dem Vater?
Wenn die Mutter mit dem Kind in ihr Heimatland zurückkehrt, kann sie dann wieder problemlos (ohne Visum) wieder einreisen?
Wenn die Mutter ohne Kind in ihr Heimatland zurückkehrt?
Wie sieht die Sache aus, wenn sich herausstellt, dass A doch nicht der Vater ist?
2.)
Wie lange darf die Mutter in D bleiben, ohne Ehe mit dem Vater? _________________ Pecunia non olet!
Ne discere cessa.
Es gibt viel zu verdienen, langt zu!
das Kind wird nur dann ein deutscher Saatsangehöriger sein, wenn
a) die Mutter mit einem solchen nach deutschem Recht wirksam verheiratet ist, oder
b) ein deutscher Staatsangehöriger nach deutschem Recht wirksam als Vater des Kindes festgestellt wird.
Allein durch die Geburt im Inland wird das Kind noch kein eutscher Staatsangehöriger.
Falls A für den Besuchsaufenthalt eine Verpflichtungserklärung abgegeben haben sollte, könnte die Geburt des Kindes ein teures Vergnügen werden...
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
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