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peterO
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Anmeldungsdatum: 10.10.2004
Beiträge: 1080

BeitragVerfasst am: 28.09.08, 13:56    Titel: Fragen Antworten mit Zitat

Ein Bundesdeutscher = A, lädt seine visumspflichtige Urlaubsbekanntschaft nach D ein.
Diese wird innerhalb der Gültigkeit des Visums Mutter.
Welche Staatsangehörigkeit hat das Kind?
Wenn D goto 1.), wenn nein goto 2.)
1.)
Wie lange darf die Mutter in D bleiben, ohne Ehe mit dem Vater?
Wenn die Mutter mit dem Kind in ihr Heimatland zurückkehrt, kann sie dann wieder problemlos (ohne Visum) wieder einreisen?
Wenn die Mutter ohne Kind in ihr Heimatland zurückkehrt?
Wie sieht die Sache aus, wenn sich herausstellt, dass A doch nicht der Vater ist?
2.)
Wie lange darf die Mutter in D bleiben, ohne Ehe mit dem Vater?
_________________
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Nörgler
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Anmeldungsdatum: 08.05.2006
Beiträge: 532

BeitragVerfasst am: 28.09.08, 14:32    Titel: Re: Fragen Antworten mit Zitat

peterO hat folgendes geschrieben::
Welche Staatsangehörigkeit hat das Kind?

Dazu müßte man wohl wissen, welche Staatsangehörigkeit
a) die Mutter und
b) der Vater hat.

Sollte A der Erzeuger sein, sollte A mal diesem Link folgen:

http://dejure.org/gesetze/BGB/1592.html
_________________
Nomen est Omen
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Ronny1958
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 28.09.08, 16:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das Kind wird nur dann ein deutscher Saatsangehöriger sein, wenn

a) die Mutter mit einem solchen nach deutschem Recht wirksam verheiratet ist, oder
b) ein deutscher Staatsangehöriger nach deutschem Recht wirksam als Vater des Kindes festgestellt wird.

Allein durch die Geburt im Inland wird das Kind noch kein eutscher Staatsangehöriger.

Falls A für den Besuchsaufenthalt eine Verpflichtungserklärung abgegeben haben sollte, könnte die Geburt des Kindes ein teures Vergnügen werden...

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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