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Brauche GANZ SCHNELL Rat - Vollstreckungsankündigung

 
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KopfUndHerz
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.10.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 02.10.08, 23:13    Titel: Brauche GANZ SCHNELL Rat - Vollstreckungsankündigung Antworten mit Zitat

Hallo!
Ich bin neu hier und habe mich auch nur angemeldet, weil ich einen Brief vom Zollamt bekommen habe, eine Vollstreckungsankündigung.
Ich konnte 3 Monate die Ratenzahlung für Schulen bei der BAgIS (Arge) nicht bezahlen, weil wir einen finanziellen Engpass hatten. Nun frag ich mich, kann ich das nochmal klären oder muss ich tatsächlich den gesamten Betrag (2350 €) zahlen? Ich habe das Geld nicht, d.h. sie würden mit mein Konto (wo nichts drauf ist, außer ab dem 15. Elterngeld und am 25. Kindergeld) und mir all meine Wertsachen wegpfänden.
Weiß da jemand bescheid?? Bitte schnelle Antworten!!! Weiß auch nicht recht wo das hingehört, gehört das überhaupt hier her? Egal... vielleicht kann mich trotzdem jemand helfen ...
LG
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KopfUndHerz
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.10.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 03.10.08, 07:43    Titel: Antworten mit Zitat

brauche wirklich schnell Hilfe Traurig
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Frank Oseloff
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 03.10.08, 08:25    Titel: Antworten mit Zitat

KopfUndHerz hat folgendes geschrieben::
brauche wirklich schnell Hilfe Traurig

Das glaube ich Ihnen gerne, aber Sie werden sicherlich Verständnis dafür aufbringen, daß die User des Forums ihre Freizeit (die auch Schlaf beinhaltet) nicht nach eiligen Anfragen ausrichten.

Apropos eilig: das Problem, mit welchem Sie das Forum kontaktieren, besteht doch nicht erst seit dem 03.10.2008 00:13 Uhr, oder?


Gruß
FO
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Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 03.10.08, 08:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

nur mal so ein Hinweis. Man sollte sich nach Möglichkeit mit dem Gläubiger in Verbindung setzten. Evtl. können Sie sich mit diesem noch auf eine Ratenzahlungsvereinbarung oder ähnliches einigen.
Hilfreich wäre natürlich gewesen, hätten Sie sich bereits vor 3 Monaten mit dem Gläubiger in Verbindung gesetzt.
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Herzog, Jörg
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 1108
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 03.10.08, 11:09    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn man keine € 2.350,00 hat und im Übrigen Vollstreckungsschutz besteht, kann der Betrag auch nicht vollstreckt werden. Es sei denn, man hat zu Hause wertvollen Schmuck liegen oder teure Gemälde an der Wand hängen, vielleicht auch eine superteure Stereoanlage, das ist aber bei den wenigsten Schuldnern der Fall.

Der Hinweis, eine Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen, ist goldrichtig. Das setzt allerdings voraus, dass man sich rechtzeitig, bevor der Vollstreckungsbeamte auf der Matte steht, mit der Gläubigerin oder dem HZA in Verbindung setzt. Macht man nix, passiert auch nix, sorry. Winken
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