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Eine schnelle Frage in die Runde:
Mein ehemaliger RA hat die Seite gewechselt und trotz eines nicht abgeschlossenen Mantats von mir, meine Gegenpartei vertreten bei einem Streit vor dem LG.
In der ersten Verhandlung plauderte meine Ex-RA Interna auf (finanzieller Natur) die weder Gericht noch Zeugen etwas angehen. Und das auch noch sehr detailiert.
Ich habe einen netten Brief an die Rechtsanwaltskammer geschrieben, der erstmal nicht anam, was mir schon seltsam vorkam. Per Fax ging er aber dann doch ein und musste auch verarbeitet werden.
Da meine frau Ärztin ist, weiss ich, wie unter Kollegen mit Rügen umgegangen wird. Die Sache mit den Krähen und so...
Jetzt die Frage: kann ich mich freuen das mein Ex-RA von oberer Stelle ausgebremst wird, oder ist es so, wie eher vermutet, dass nichts passieren wird weil es im allgemeinen HulleMulle der kollegen untergeht?
Mein Schreiben ist vom März diesen Jahres, bis Heute nur die Aussage, dass die Angelegeneheit bei so einem Gremium liegt, dass sich zwei mal im Jahr trifft und sich solche Fälle anschaut.
Hat einer von Euch hier Erfahrung mit der Verletzung der Verschwiegenheutsverpflichtung eines RAs?
Jetzt die Frage: kann ich mich freuen das mein Ex-RA von oberer Stelle ausgebremst wird, oder ist es so, wie eher vermutet, dass nichts passieren wird weil es im allgemeinen HulleMulle der kollegen untergeht?
Gegenfrage:
Kann ich mich freuen, daß der FC Bayern in den letzten fünf Spielen nur einen Sieg, aber zwei Remis und zwei Niederlagen erzielt hat, oder ist es so, wie eher vermutet, dass nichts passieren wird, weil Bayern sowieso wieder Meister wird?
Was ich mit diesem Bild sagen will: Ohne konkret den Einzelfall und die handelnden Personen und die örtliche Rechtsanwaltskammer zu kennen, nutzen einem irgendwelche Erfahrungen von irgendwem für die eigene Sache in der Regel nichts. Daß ein " Ex-RA von oberer Stelle ausgebremst wird", mag irgendwo vorkommen, andernorts nicht. Grundsätzlich empfehle ich in solchen Fällen gerne mal,
a) nicht allzuviel Hoffnung in solche Verfahren zu setzen und
b) sich anwaltlicher Hilfe zu bedienen. _________________ „Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
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