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Verfasst am: 04.10.08, 11:22 Titel: Vermuteter Vater nicht auffindbar / Ehefrau als Zeugin?
Liebes Forum,
folgender Beispielfall:
Bei einem im Juni 2006 geborenen Kind vermutet die Mutter einen bestimmten Vater, von dem sie aber nur die Handynummer hat.
Da dessen Aufenthalt nicht ermittelt werden kann, wendet sich das Jugendamt an die Mutter und an die Geschwister des vermuteten Vaters. Dise berufen sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht.
Kurze Zeit später schreibt der vermutete Vater aus dem Ausland und bestreitet, die Mutter jemals getroffen zu haben. Einen Vaterschaftstest lehnt er ab.
2 Jahre vergehen.
Das zuständige Jugendamt führt laufend Abfragen an die Kontoevidenz-Zentrale durch und findet nach mehr als 2 Jahren ein neueres Sparbuch auf den Namen des vermuteten Vaters und eine Adresse in München.
Das Jugendamt stellt nun erstamals Antrag auf Festsetzung von Unterhalt (vereinfachtes Verfahren) beim Familiengericht und das Gericht stellt den Antrag unter der münchner Adresse zu.
14 Tage später schreibt eine Frau, die denselben Nachnamen wie der vermutete Vater trägt, an das Gericht und merkt an, dass sie dort wohne und dort auch gemeldet sei. Zur "Entlastung" reicht sie das gerichtliche Schreiben wieder an das Gericht zurück.
Das Gericht wendet sich nun wieder an das Jugendamt und weist darauf hin, dass die Adresse des vermuteten Vaters wohl nicht simmt.
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Nun zu meiner Frage:
Es gibt Hinweise, dass der vermutete Vater doch unter der ermittelten Adresse wohnt, aber dort nicht gemeldet ist. Weiter gibt es Hinweise, dass es sich bei der Frau, die sich gemeldet hat, um die Ehefrau des vermuteten Vaters handelt.
Müsste hier nicht das Gericht von sich aus mehr feststellen?
Etwa durch die Zeugenvernehmung dieser Frau?
Kann das Jugendamt einen entsprechenden Antrag stellen?
Oder bestehen Möglichkeiten des Jugendamtes, die Polizei um Mithilfe zu bitten?
Viele Grüsse
TR _________________ Das ist natürlich nur meine Meinung.
Wer eine Rechtsberatung wünscht, erhält diese bei einem zugelassenen Rechtsanwalt.
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