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Verfasst am: 02.10.08, 17:41 Titel: bauarbeiter versperren die straße
hallo leute ich habe folgende sache und zwar wohne ich in einem 50 einwohner dorf mit zwei einfahrten
so heute kam ich rein und denn stand da ein bauarbeiter auto auf der straße und man kam nich dran vorbei
daneben standen 2 arbeiter (lehrilinge oder so) und meinten ich soll außen rum fahren dürfen die das? ich bin mir ziemlich sicher das die das auto nicht gebraucht haben um die bauarbeiten durchzuführen.
müssen die nicht n umleitungsschild aufstellen wenn sie sowas machen? am liebsten wäre ich ausgestiegen oder hätt die polizei gerufen aber ich bin krank und wollte kein stress^^
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 03.10.08, 15:58 Titel:
GRÖHL....
Hatten sie Schwierigkeiten im Ort einen alternativen Weg zu ihrem Grundstück zu finden?
Sorry wenn ich lache, aber ich stell mir das witzig vor, wenn in einem 50 Sehlendorf wegen einer temprären Baustelle ein Umleitungsschlid aufgestellt werden soll.
Ich glaube Umleitungsschilder sind nur erforderlich wenn die Straße eine übergeordnete Stellung inne hat (Bundes- und Landstraßen) auf denen gehäuft auch Ortsunkundige fahren.
Wieso das Baustellenfahrzeug die Durchfahrt versperrte läßt sich hier schwerlich beurteilen. Es könnte aber sein, dass es genau wegen solchen Verkehrteilnehmer wie sie (die trotz Baustelle durch diese durchfahren wollen) dort aufgestellt wurde. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 03.10.08, 16:23 Titel:
Wenn es die Bauarbeiten erfordern und eine Durchfahrt eh nicht möglich war, dann ja. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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die Baumaßnahme erfordert eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung (Absperrung). Ohne diese ist die Maßnahme rechtswidrig und bußgeldbewehrt - oder sogar strafbar wie hier wegen Nötigung. _________________ mfg
Klaus
die Baumaßnahme erfordert eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung (Absperrung). Ohne diese ist die Maßnahme rechtswidrig und bußgeldbewehrt
Genau so ist es.
Zitat:
oder sogar strafbar wie hier wegen Nötigung.
Das hatte mich jetzt interessiert....und es ist tatsächlich so. Wäre nur ein Fahrstreifen versperrt worden und der Fahrer muss lediglich auf den linken Fahrstreifen wechseln und kann dort das Hindernis umfahren, läge keine Nötigung vor. Wird der Fahrer aber gezwungen, einen ganz anderen Weg zu nehmen, ist jedenfalls der Gewaltbegriff iSd. § 240 StGB erfüllt (BGH, Beschluss vom 23.04.2002 - Az. 1 StR 100/02; OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.01.2005 - Az. 3 Ss 107/04).
Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob hier auch die Rechtswidrigkeit gegeben ist, da die Zweck-Mittel Relation möglicher Weise nicht als verwerflich anzusehen ist. Der Vertsoß gegen die StVO allein genügt hierfür nicht, das Strafrecht stellt höhere Anforderungen. Letztlich war der Wagen ja da, um Bauarbeiten durchzuführen, was an sich ein legitimer Zweck ist (auch ohne Genehmigung). Könnte man vielleicht so oder so sehen.
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