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Vormundschaft Immobilie

 
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PersonZ
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Anmeldungsdatum: 04.10.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 04.10.08, 17:02    Titel: Vormundschaft Immobilie Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

stellen wir und mal folgenden fiktiven Sachverhalt vor:

Person A und B sind ein Ehepaar im alter von 80 Jahren und besitzen ein Haus.
Person A hat Demenz und ist nicht mehr Gechäftsfähig.
Person B ist Alkoholiker und nun bald auch Pflegebedürftig.

Nun sind Person A und B für die erste Zeit in einem Kurzzeitpflegeheim untergebracht um
erstmal alle Probleme aus der Welt zu schaffen.

Der Sohn von Person A und B , nennen wir ihn Person C (ist das einzige Kind)
kümmert sich um seine Eltern hat aber keine Vormundschaft von Person A, sondern nur von Person B.

Nun will vermutlich ein "Pfleger oder Richter" das Haus von Person A und B veräußern um die späteren evtl. kosten zu decken.

Person A und B stehen beide im Grundbuch und wollen natürlich nicht das dies passiert.

Kann Person C eine veräußerung verhindern sodass das Haus gerettet werden oder auf sich übertragen werden kann ?

Ich wüde mich über eine Aufklärung sehr freuen.

Netten Gruß
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CruNCC
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Anmeldungsdatum: 01.01.2007
Beiträge: 2239
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 04.10.08, 17:51    Titel: Re: Vormundschaft Immobilie Antworten mit Zitat

Zitat:
Kann Person C eine veräußerung verhindern sodass das Haus gerettet werden oder auf sich übertragen werden kann ?

Wenn A nicht mehr geschäftsfähig ist, muss auch diesen eine Betreuung eingerichtet werden.

Das Haus muss ggf. verkauft werden umd die Kosten der Unterbringung von A und B zu bezahlen oder kann C diese Kosten aufbringen?

C könnte das Haus kaufen, aber nicht schenkungsweise auf sich übertragen
Das Vormundschaftsgericht muss in jedem Fall zustimmen.
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PersonZ
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Anmeldungsdatum: 04.10.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 04.10.08, 18:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hat Person B ein Recht das Haus ohne eine Einwilligung von Person A (da nicht diese nicht mehr zurechnungsfähig ist ), das Haus zu veräußern ?

Wenn Person C das Haus kauft, an welcher Person oder Institut wird das Geld gehen ?
Bleibt das Geld bei Person A und B ?

Netten Gruß
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Edelmieter
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Anmeldungsdatum: 11.05.2005
Beiträge: 800
Wohnort: OLG Hamm ist zuständig

BeitragVerfasst am: 04.10.08, 18:53    Titel: Vormundschaft Immobilie Antworten mit Zitat

Dies ist im Wesentlichen keine Frage des Immobilenrechts sondern des Sozialrechts.

www.tacheles-sozialhilfe.de
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/default.asp
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CruNCC
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.01.2007
Beiträge: 2239
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 04.10.08, 19:00    Titel: Antworten mit Zitat

PersonZ hat folgendes geschrieben::
Hat Person B ein Recht das Haus ohne eine Einwilligung von Person A (da nicht diese nicht mehr zurechnungsfähig ist ), das Haus zu veräußern ?

B kann das Haus nicht verkaufen, das kann dessen Betreuer (also C) (mit Zustimmung des Vormundschaftsgerichts). Es kann nur der Anteil von B verkauft werden.
Wie ich schon geschrieben habe, muss für A auch ein Betreuer bestellt werden, da er nicht mehr geschäftsfähig ist und somit keinen Kaufvertrag mehr unterschreiben kann/darf.

Zitat:
Wenn Person C das Haus kauft, an welcher Person oder Institut wird das Geld gehen ?
Bleibt das Geld bei Person A und B ?

Das Geld geht an A und B.

@Edelmieter
Könnte auch ins Betreuungsrecht passen.
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PersonZ
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Anmeldungsdatum: 04.10.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 04.10.08, 21:13    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Hilfe.

Nehmen wir an Person A und B haben noch keinen Betreuer sind aber für das erste in einem Kurzezitpflegeheim untergebracht.

Hat der Sohn Person C jetzt eine chance ? obwohl Person A Demenz hat ?
(Person C hat die Finanzielle und Pflegevollmacht)

Netten Gruß
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Franz Königs
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 04.10.08, 22:16    Titel: Antworten mit Zitat

Solange die Kosten für die Unterkunft und die Pflege der Eltern in dem Kurzzeitpflegeheim gezahlt werden und die Eltern keine Sozialhilfe in Anspruch nehmen, ist wohl nicht zu befürchten, dass irgendjemand beabsichtigen könnte, das Haus der Eltern zu veräußern.

Eine Übertragung des Hauses der Eltern auf den Sohn ist wohl nicht möglich, wenn der Vater geschäftunfähig ist. Wenn der Sohn das Haus erwerben möchte, müsste für den Vater und möglicherweise auch für die Mutter vom Vormundschaftsgericht ein Betreuer bestellt werden.
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