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Kfz-Leasingvertrag Übergabe an Dritten möglich?

 
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smashy
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.06.2005
Beiträge: 94
Wohnort: Bodensee

BeitragVerfasst am: 04.10.08, 19:02    Titel: Kfz-Leasingvertrag Übergabe an Dritten möglich? Antworten mit Zitat

Hallo,
wenn A ein neues Kfz über einen Leasingvertrag finanziert, mit hoher 36. Schlußrate (die wiederum finanziert werden kann) und sein Auto abgeben möchte, besteht da die Möglichkeit, daß A den Vertrag offiziell behält (also über seinen Namen weiter läuft) und z.B. das Auto aber auf B umgemeldet wird und B damit fährt? B zahlt dann die Raten wieder an A - geht das rein rechtlich? Das Auto gehört ja der Bank.
_________________
Recht haben heißt noch lange nicht Recht bekommen
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Christoph
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 05.10.08, 10:27    Titel: Antworten mit Zitat

Gehen tut das natürlich, nur muß die LG dem ausdrücklich zustimmen. Denn normalerweise sind LN und Halter identisch. Soll dies geändert werden, muß dem die LG zustimmen.
_________________
Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

Falls Ihnen mein Beitrag weitergeholfen hat, können Sie mich gerne bewerten. Einfach auf den grünen Punkt links unter meinem Namen klicken.
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pOtH
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 05.10.08, 16:24    Titel: Antworten mit Zitat

kann A sich 100%ig sicher sein die raten pünktlich u. auch immer zu erhalten?!?
wurde beim LG mal angefragt ob B den vertrag "übernehmen" kann?

sollte B unpünktlich, mal nicht od. überhaupt nicht zahlen so wird sich der LG an den vertragspartner (A) halten, dieser ist dem LG gegenüber voll haftbar. auch wenn der "vertrag" zwischen A u. B 100%ig wasserdicht sein sollte - einem nackten mann kann man nicht in die tasche greifen!
_________________
LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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