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Getrenntveranlagung verlangen???

 
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Sarah1
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.12.2007
Beiträge: 62

BeitragVerfasst am: 01.10.08, 16:26    Titel: Getrenntveranlagung verlangen??? Antworten mit Zitat

Hallo!

Folgender fiktiver Fall:

Verheiratetes Paar lebt seit ein paar Jahren getrennt und wirtschaftet somit getrennt.
Steuererklärung wurde zusammen gemacht mit Zusammenveranlagung. Der Verdienst eines der Partner ist deutlich höher, bisher hatten beide die Steuerklasse 4 und einen Kinderfreibetrag.

Könnte jetzt einer der Ehepartner rückwirkend für vorangehende Jahre eine Getrenntveranlagung verlangen???? Wenn ja für bis zu wieviele Jahre?

Gesetzt den Fall es gäbe ein Haus ( zwei Wohungen ) für das noch die alte steuerliche Förderung ausgezahlt wurde und auf diese hätte nur einer der Ehepartner noch ein Anrecht gehabt - würde sich das auch irgendwie auswirken , wenn derjenige jetzt eine Getrenntveranlangung verlangt?? Grundbucheintrag wäre 50/50 %....Die Belastungen tragen beide zur Hälfte...

Danke für euren kompetenten Rat..

LG Sarah
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ulli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.01.2007
Beiträge: 541

BeitragVerfasst am: 01.10.08, 16:48    Titel: Antworten mit Zitat

nur wenn Bescheide noch nicht bestandskräftig! Könnte Ärger mit dem Partner geben, wenn der dadurch steuerliche nachteile hätte: der andere ist ausgleichsverpflichtet, wenn er es nur macht, um dem anderen zu schaden!.

Die andere Frage kann so nicht beantwortet werden, ohne viele Details zu kennen - Beratung vor Ort empfohlen, aber mE gleiche Antwort wie oben!!!

Ulli
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Sarah1
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.12.2007
Beiträge: 62

BeitragVerfasst am: 01.10.08, 17:23    Titel: Antworten mit Zitat

Ok!

Was heißt bestandskräftig in diesem Fall??

Erklärungen für 2006 und 2007 sind noch nicht abgegeben....Die davor schon. Rückerstattungen hat es gegeben.....

Verstehe ich Deine Antwort so richtig, daß wenn in 2005 die Partei, die jetzt eine Getrenntveranlagung überlegt, eine satte Erstattung erwarten könnte , das dem anderen partner dann der Nachteil durch die zu erwartende Nachforderung ausgeglichen werden müsste? Gesetzt den Fall eine Partei würde 1000 Euro zurückbekommen, die andere 800 zahlen müsste, dann müsste erster dem anderen davon die hälfte abgeben??? Auch wenn der erste im Vergleich zu seinem Einkommen eine deutlich höhere Belastung durch Zinsen, etc. hat??

Ehegattenunterhalt der absetzbar wäre ,wird vom Besserverdienenden nicht gezahlt....lediglich Kindeunterhalt...

Irgendwie zahlt dann ja der schlechter verdienende Partner ziemlich drauf , ncith? Wäre eine scheidung schon früher erfolgt wäre das ganze für diesen Part ja deutlich lukrativer gewesen....Und wenn der Getrenntveranlagung verlangende Partner das einfach macht, weil er sonst finanziell nicht klarkommt ??? Und nicht um zu schaden?? in unserem fiktiven fall muss der schlechter verdiendende auch noch diverse Krankheitskosten selber zahlen, kann sich so schlecht befreien lassen, da ja das Familieneinkommen zählt, muss allein für Kind sorgen und sich schlecht vom anderen behandeln lassen...

Muss man eigentlich Getrenntleben irgendwo angeben und die Steuerklassn ( von 4/ 4 auf 2 / 1 ) ändern lassen???

LG Sarah
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ulli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.01.2007
Beiträge: 541

BeitragVerfasst am: 01.10.08, 18:20    Titel: Antworten mit Zitat

ich empfehle eine direkte Beratung bei einem Stb und um Rücksprache ggf. bei einem Anwalt wegen mögl. Regressanpsrüche des Partners, wenn Sie noch für Jahre des Zusammenlebens eine getr. VA einreichen.

Alternativ immer mit dem Partner einigen, denn sonst "verdient" nur der Staat, wenn Sie keine Zusammenveranlagung machen , obwohl die Voraussetzungen vorliegen!

ESt 2005 wird bestandskräftig sein, wenn 1 Monat vorbei - Ausnahme: Bescheid steht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung!

Aber: warum ist 2006 noch offen? Die Frist ist längst abgelaufen und für 2007 auch, denn offensichtlich haben Sie keinen Stb!

Viel Erfolg - Ulli
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Sarah1
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.12.2007
Beiträge: 62

BeitragVerfasst am: 02.10.08, 04:04    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso für Jahre des Zusammenlebens???? Die beiden Parteien leben Jahre getrennt - nicht zusammen....Die beiden Parteien leben Jahre getrennt, wodruch der weniger verdienenden ja auch deutliche nachteile entstehen...da immer der Verdienst der Familie zählt ( z:B bei der Befreiung von der Zuzhalung der KK, bei der Beantragung von lastenausgleich z:B)

Soweit ich weiß ist die Frist für Steuererklärungen angeglichen worden.....an die die Geschäftsleute auch haben.... 7 Jahre waren es doch..nicht? Mahnungen die sonst immer im September eintrudelten , gibts seit zwei Jahren nicht mehr....Und: die Partei die sich jetzt getrennt veranlagen möchte , ist nicht schuld an der Verzögerung der Erklärung - verschlampt hat das immer der andere, der auch jetzt noch nicht daran denkt die Erklärung abzugeben......

Auch aus diesem Grund möchte sie eine Getrenntveranlagung, denn sie kann ja nur ihre Unterlagen einreichen - nicht die des getrenntlebenden Ehemannes...

Muss ein solcher Nachteil, der z.b durch die Nichterteilung der Zuzahlung zu den Krankheitskosten für die weniger verdiende Person ensteht eigentlich auch durch den besser verdienenden ausgegelichen werden???
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ulli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.01.2007
Beiträge: 541

BeitragVerfasst am: 02.10.08, 09:03    Titel: Antworten mit Zitat

in der ersten Frage steht, dass Zusammenveranlagung gemacht wurde und beide Steuerklasse IV haben: also bin ich davon ausgegangen, dass beide zusammenleben.

Wenn das nicht so ist, hätten die Steuerklassen geändert werden müssen: I + II, wenn hier mit Kind - und eine Zusammenveranlagung darf es dann nicht mehr geben und auch keine getrennte, denn es sind dann jeweils EINZELVeranlagungen.
Jeder gibt seine eigene Erklärung ab - aber nun mein Tipp zum 3. Mal - Beratung sowohl steuerlich als auch zivilrechtlich!

Ulli
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Sarah1
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Anmeldungsdatum: 02.12.2007
Beiträge: 62

BeitragVerfasst am: 02.10.08, 13:58    Titel: Antworten mit Zitat

Ok , dann danke für den Tip!

Beratung beim Anwalt ist schon in Angriff genommen worden..... Kann der auch in Steuersachen beraten? Oder muss noch extra ein Steuerberater her??
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bavarian tax collector
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Anmeldungsdatum: 30.03.2008
Beiträge: 655
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 03.10.08, 18:58    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich kann und darf ein Anwalt steuerberatend tätig sein. Aus Gründen, die ich nicht näher ausführen möchte, empfehle ich in Steuerangelegenheiten jedoch besser den Weg zum StB wählen!

Noch etwas zum Thema Einzel-/Zusammenveranlagung:

Zusammenveranlagung kommt nur für Ehepaare, die mindstens einen Tag im Jahr zusammen gelebt haben in Betracht! Normalerweise werden ab dem Datum der Ummeldung künftige Lohnsteuerkarten nur noch mit LStKl 1 ausgestellt!

Hinsichtlich bestandskräftiger Veranlagungen, die als Zusammenveranlagung durchgeführt wurden obwohl bereits das ganze Jahr getrennt leben vorlag, besteht ggf. noch die Änderungsmöglichkeit nach §173 AO da das getrennt leben eine neue Tatsache für das FA darstellt. Da durch die zu Unrecht erfolgte Zusammenveranlagung ein Steuervorteil erreicht wurde, würde so ein Antrag voraussichtlich als strafbefreiende Selbstanzeige gewertet werden.

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Sarah1
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Anmeldungsdatum: 02.12.2007
Beiträge: 62

BeitragVerfasst am: 04.10.08, 17:02    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Ummeldung hat und wird es nicht geben, da beide Ehegatten nun getrennt in demselben Haus unter der ( logischerweise ) gleichen Adresse wie vorher in allerdings verschiedenen Wohnungen wohnen....

OK, es ist also ein Straftatbestand wenn man sich unter den dort vorliegenden Umständen noch zusammenveranlagen würde??? Das wußte ich z.b nicht!
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Ronald
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 04.10.08, 17:13    Titel: Antworten mit Zitat

ulli hat folgendes geschrieben::

Aber: warum ist 2006 noch offen? Die Frist ist längst abgelaufen und für 2007 auch, denn offensichtlich haben Sie keinen Stb!


Welche Frist gilt denn in vorliegendem Fall?

Wenn keine Erklärungspflicht, dann keine Frist.

Außerdem wurde eingangs erwähnt, daß das Paar getrennt lebt. Damit scheidet Zusammenveranlagung bereits aus. Wenn es keinen Grund gibt, eine Zusammenveranlagung durchführen zu können, dann darf auch keine erklärt werden bzw. es läge dann Steuerhinterziehung vor.

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Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

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Sarah1
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Anmeldungsdatum: 02.12.2007
Beiträge: 62

BeitragVerfasst am: 04.10.08, 17:15    Titel: Antworten mit Zitat

naja , Anfang des jahres 2005 bestand wohl noch Zusammenleben...... Und für 2006 ist ja noch nichts gemacht....Also alles in Butter? Wenn jetzt einzeln Einkommensteuer erklärt wird??

Zuletzt bearbeitet von Sarah1 am 04.10.08, 17:23, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Sarah1
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Anmeldungsdatum: 02.12.2007
Beiträge: 62

BeitragVerfasst am: 04.10.08, 17:16    Titel: Antworten mit Zitat

Upps - zweimal gedrückt....Sorry
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bavarian tax collector
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Anmeldungsdatum: 30.03.2008
Beiträge: 655
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 04.10.08, 21:16    Titel: Antworten mit Zitat

Für 2006 MUSS jeweils eine Einzelveranlagung durchgeführt werden! Bei der Gemeinde/Sadt oder FA kann die aktuelle LSt-Karte auf LStKl I geändert werden. Wenn mich nicht alles täuscht brauchen in diesem Fall nicht beide Karten gleichzeitig vorliegen!

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