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Chess45 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.09.2004 Beiträge: 1813
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Verfasst am: 05.10.08, 10:35 Titel: Warmwasser |
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Nehmen wir an, alle Jahre wieder spielt irgendein Depp an der Warmwasserversorgung rum, mit dem Erfolg dass es nur unzureichend erwärmtes Wasser vorhanden ist. Gibt es da Verordnungen welche Temperatur erforderlich ist und nach welcher Zeit diese erreicht sein muss? _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen |
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Richard Gecko FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 7763
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Verfasst am: 06.10.08, 12:25 Titel: |
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| Wie waere es den Depp zu finden und ihm sein Handeln zu verbieten? |
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Chess45 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.09.2004 Beiträge: 1813
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Verfasst am: 06.10.08, 13:05 Titel: |
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| Richard Gecko hat folgendes geschrieben:: | | Wie waere es den Depp zu finden und ihm sein Handeln zu verbieten? |
Das wäre der falsche Weg. Richtig wäre den Verwalter, der dafür verantwortlich ist, richtig abzumahnen und ggf. auch zu entlassen. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen |
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Richard Gecko FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 7763
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Verfasst am: 06.10.08, 13:23 Titel: |
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| Wieso fummelt der Verwalter an der Warmwasserversorgung rum? Das sollte doch nur eine qualifizierte Person machen, also Heizungsbauer, oder Hausmeister mit der entsprechenden Qualifikation. |
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Chess45 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.09.2004 Beiträge: 1813
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Verfasst am: 06.10.08, 15:22 Titel: |
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| Richard Gecko hat folgendes geschrieben:: | | Wieso fummelt der Verwalter an der Warmwasserversorgung rum? Das sollte doch nur eine qualifizierte Person machen, also Heizungsbauer, oder Hausmeister mit der entsprechenden Qualifikation. |
Der Verwalter macht natürlich nichts, sondern läst durch eine unqualifizierte Mitarbeiterin eine Fachfirma telefonisch beauftragen. Diese Firma erhält dann natürlich nicht die notwendigen Einweisung bzw. Hinweise. Der Handwerker versucht dann natürlich sich irgendwie zurechtzufinden. Da wird schon mal das Wasser für alle Häuser abgestellt nur weil der Handwerker das Zwischenventil nicht findet. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen |
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Zafilutsche FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.07.2007 Beiträge: 1428 Wohnort: Oberhausen
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Verfasst am: 06.10.08, 15:44 Titel: |
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| Oh. Eine fehlende Bedienungsanleitung stellt im rechtlichen Sinne einen Mangel da. Da die Anlage jedoch nicht neu ist, könnte der Verwalter vieleicht für eine geeignete technische Dokumentation sorgen. Dann hätte jeder befugte, der mit der Anlage umgehen soll eine Basis und bräuchte nicht alles neu entdecken! |
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ak FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.12.2004 Beiträge: 526
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Verfasst am: 06.10.08, 16:18 Titel: Nö, ... |
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Salut
...das...
| Chess45 hat folgendes geschrieben:: | Gibt es da Verordnungen welche Temperatur erforderlich ist und nach
welcher Zeit diese erreicht sein muss? |
...nicht direkt, aber in der Mietrechtsprechung gibt es immer wieder Einzelfallentscheidungen, z.B.
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/HeizungundWarmwasser/hwa2.htm
Es ist dann ein anderes, dies auf WEG-Verwaltungsunzulänglichkeiten umzubrechen. _________________ Adieu
| RM hat folgendes geschrieben:: | | Bis hierher kann man zustimmen... Danach wird die Argumentation aber etwas abenteuerlich... ... |
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Chess45 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.09.2004 Beiträge: 1813
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Verfasst am: 06.10.08, 16:26 Titel: Re: Warmwasser |
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Wenn sich ein Eigentümer beschwert wird’s einfach auf den Handwerker geschoben. Der kommt dann noch mal und läst sich den Mehraufwand bezahlen. Die D... Eigentümer bezahlen es ja.
Aber mal zu meiner Ausgangsfrage:
| Chess45 hat folgendes geschrieben:: | | ... Gibt es da Verordnungen welche Temperatur erforderlich ist und nach welcher Zeit diese erreicht sein muss? |
_________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen |
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Chess45 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.09.2004 Beiträge: 1813
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Verfasst am: 06.10.08, 16:43 Titel: Re: Nö, ... |
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| ak hat folgendes geschrieben:: | Salut
...das...
| Chess45 hat folgendes geschrieben:: | Gibt es da Verordnungen welche Temperatur erforderlich ist und nach
welcher Zeit diese erreicht sein muss? |
...nicht direkt, aber in der Mietrechtsprechung gibt es immer wieder Einzelfallentscheidungen, z.B.
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/HeizungundWarmwasser/hwa2.htm
Es ist dann ein anderes, dies auf WEG-Verwaltungsunzulänglichkeiten umzubrechen. |
Vielen Dank, dass ist mal was Konkretes _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen |
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RM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4266 Wohnort: Halle (Saale)
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Verfasst am: 06.10.08, 17:57 Titel: Re: Nö, ... |
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| Chess45 hat folgendes geschrieben:: | | ak hat folgendes geschrieben:: | Salut
...das...
| Chess45 hat folgendes geschrieben:: | Gibt es da Verordnungen welche Temperatur erforderlich ist und nach
welcher Zeit diese erreicht sein muss? |
...nicht direkt, aber in der Mietrechtsprechung gibt es immer wieder Einzelfallentscheidungen, z.B.
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/HeizungundWarmwasser/hwa2.htm
Es ist dann ein anderes, dies auf WEG-Verwaltungsunzulänglichkeiten umzubrechen. |
Vielen Dank, dass ist mal was Konkretes |
Was ist denn daran konkret?
Ein Wohnungseigentümer kann sich nun mal nicht auf einen Mangel der Mietsache berufen. Die Rechtsgrundlage für den Wohnungseigentümer ist eine völlig andere. |
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Chess45 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.09.2004 Beiträge: 1813
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Verfasst am: 06.10.08, 18:43 Titel: Re: Nö, ... |
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| RM hat folgendes geschrieben:: |
Was ist denn daran konkret?
| ... sollen spätestens nach 10 Sekunden bzw. 5 Litern Wasserverbrauch 45°C erreicht sein. | RM hat folgendes geschrieben:: |
...Ein Wohnungseigentümer kann sich nun mal nicht auf einen Mangel der Mietsache berufen. Die Rechtsgrundlage für den Wohnungseigentümer ist eine völlig andere. |
Dies mag richtig sein, aber wenn diejenigen Eigentümer welche auch Vermieter sind, mit einem finanziellen Nachteil rechnen müssen, dann machen diese gemeinsam dem Verwalter Beine. Das ist etwas anderes als wenn sich ein einzelner Eigentümer beschwert, dass interessiert ja meist die anderen auch nicht. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen |
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RM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4266 Wohnort: Halle (Saale)
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Verfasst am: 07.10.08, 06:49 Titel: Re: Nö, ... |
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| Chess45 hat folgendes geschrieben:: | | RM hat folgendes geschrieben:: |
Was ist denn daran konkret?
| ... sollen spätestens nach 10 Sekunden bzw. 5 Litern Wasserverbrauch 45°C erreicht sein.
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Das ist vielleicht dann konkret, wenn es um Ansprüche aus einem Mietverhältnis geht.
Da es sich hier aber offenbar um Ansprüche eines Wohnungseigentümers gegen die Gemeinschaft handelt, ist die Rechtsprechung zum Mietrecht, falls diese überhaupt zutreffend beschrieben wurde, irrelevant.
| RM hat folgendes geschrieben:: |
...Ein Wohnungseigentümer kann sich nun mal nicht auf einen Mangel der Mietsache berufen. Die Rechtsgrundlage für den Wohnungseigentümer ist eine völlig andere. |
Dies mag richtig sein, aber wenn diejenigen Eigentümer welche auch Vermieter sind, mit einem finanziellen Nachteil rechnen müssen, dann machen diese gemeinsam dem Verwalter Beine. Das ist etwas anderes als wenn sich ein einzelner Eigentümer beschwert, dass interessiert ja meist die anderen auch nicht.[/quote]
Das ist nur die Wiederholung des vorherigen Unsinns in anderer Formulierung. Hat eine Wohnungseigentümer keinen Anspruch, kann er dem Verwalter auch dann keine "Beine machen", wenn er sich durch Mietvertrag zu irgendwelchen Leistungen verpflichtet hat und diese nicht erbringen kann.
Damit wir uns hier richtig verstehen: das Ergebnis wird durchaus zutreffend sein, die Begründung ist allerdings absolut untauglich. |
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