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Warmwasser

 
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Chess45
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 05.10.08, 10:35    Titel: Warmwasser Antworten mit Zitat

Nehmen wir an, alle Jahre wieder spielt irgendein Depp an der Warmwasserversorgung rum, mit dem Erfolg dass es nur unzureichend erwärmtes Wasser vorhanden ist. Gibt es da Verordnungen welche Temperatur erforderlich ist und nach welcher Zeit diese erreicht sein muss?
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Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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Richard Gecko
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 06.10.08, 12:25    Titel: Antworten mit Zitat

Wie waere es den Depp zu finden und ihm sein Handeln zu verbieten?
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Chess45
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 06.10.08, 13:05    Titel: Antworten mit Zitat

Richard Gecko hat folgendes geschrieben::
Wie waere es den Depp zu finden und ihm sein Handeln zu verbieten?

Das wäre der falsche Weg. Richtig wäre den Verwalter, der dafür verantwortlich ist, richtig abzumahnen und ggf. auch zu entlassen.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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Richard Gecko
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 06.10.08, 13:23    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso fummelt der Verwalter an der Warmwasserversorgung rum? Das sollte doch nur eine qualifizierte Person machen, also Heizungsbauer, oder Hausmeister mit der entsprechenden Qualifikation.
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Chess45
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 06.10.08, 15:22    Titel: Antworten mit Zitat

Richard Gecko hat folgendes geschrieben::
Wieso fummelt der Verwalter an der Warmwasserversorgung rum? Das sollte doch nur eine qualifizierte Person machen, also Heizungsbauer, oder Hausmeister mit der entsprechenden Qualifikation.

Der Verwalter macht natürlich nichts, sondern läst durch eine unqualifizierte Mitarbeiterin eine Fachfirma telefonisch beauftragen. Diese Firma erhält dann natürlich nicht die notwendigen Einweisung bzw. Hinweise. Der Handwerker versucht dann natürlich sich irgendwie zurechtzufinden. Da wird schon mal das Wasser für alle Häuser abgestellt nur weil der Handwerker das Zwischenventil nicht findet.
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Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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Zafilutsche
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Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 1428
Wohnort: Oberhausen

BeitragVerfasst am: 06.10.08, 15:44    Titel: Antworten mit Zitat

Oh. Eine fehlende Bedienungsanleitung stellt im rechtlichen Sinne einen Mangel da. Da die Anlage jedoch nicht neu ist, könnte der Verwalter vieleicht für eine geeignete technische Dokumentation sorgen. Dann hätte jeder befugte, der mit der Anlage umgehen soll eine Basis und bräuchte nicht alles neu entdecken!
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ak
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Anmeldungsdatum: 14.12.2004
Beiträge: 526

BeitragVerfasst am: 06.10.08, 16:18    Titel: Nö, ... Antworten mit Zitat

Salut

...das...

Chess45 hat folgendes geschrieben::
Gibt es da Verordnungen welche Temperatur erforderlich ist und nach
welcher Zeit diese erreicht sein muss?


...nicht direkt, aber in der Mietrechtsprechung gibt es immer wieder Einzelfallentscheidungen, z.B.
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/HeizungundWarmwasser/hwa2.htm
Es ist dann ein anderes, dies auf WEG-Verwaltungsunzulänglichkeiten umzubrechen.
_________________
Adieu
RM hat folgendes geschrieben::
Bis hierher kann man zustimmen... Danach wird die Argumentation aber etwas abenteuerlich... ...
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Chess45
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 06.10.08, 16:26    Titel: Re: Warmwasser Antworten mit Zitat

Wenn sich ein Eigentümer beschwert wird’s einfach auf den Handwerker geschoben. Der kommt dann noch mal und läst sich den Mehraufwand bezahlen. Die D... Eigentümer bezahlen es ja.
Aber mal zu meiner Ausgangsfrage:
Chess45 hat folgendes geschrieben::
... Gibt es da Verordnungen welche Temperatur erforderlich ist und nach welcher Zeit diese erreicht sein muss?

_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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Chess45
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 06.10.08, 16:43    Titel: Re: Nö, ... Antworten mit Zitat

ak hat folgendes geschrieben::
Salut

...das...

Chess45 hat folgendes geschrieben::
Gibt es da Verordnungen welche Temperatur erforderlich ist und nach
welcher Zeit diese erreicht sein muss?


...nicht direkt, aber in der Mietrechtsprechung gibt es immer wieder Einzelfallentscheidungen, z.B.
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/HeizungundWarmwasser/hwa2.htm
Es ist dann ein anderes, dies auf WEG-Verwaltungsunzulänglichkeiten umzubrechen.


Vielen Dank, dass ist mal was Konkretes
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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RM
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 06.10.08, 17:57    Titel: Re: Nö, ... Antworten mit Zitat

Chess45 hat folgendes geschrieben::
ak hat folgendes geschrieben::
Salut

...das...

Chess45 hat folgendes geschrieben::
Gibt es da Verordnungen welche Temperatur erforderlich ist und nach
welcher Zeit diese erreicht sein muss?


...nicht direkt, aber in der Mietrechtsprechung gibt es immer wieder Einzelfallentscheidungen, z.B.
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/HeizungundWarmwasser/hwa2.htm
Es ist dann ein anderes, dies auf WEG-Verwaltungsunzulänglichkeiten umzubrechen.


Vielen Dank, dass ist mal was Konkretes


Was ist denn daran konkret?
Ein Wohnungseigentümer kann sich nun mal nicht auf einen Mangel der Mietsache berufen. Die Rechtsgrundlage für den Wohnungseigentümer ist eine völlig andere.
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Chess45
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 06.10.08, 18:43    Titel: Re: Nö, ... Antworten mit Zitat

RM hat folgendes geschrieben::

Was ist denn daran konkret?
... sollen spätestens nach 10 Sekunden bzw. 5 Litern Wasserverbrauch 45°C erreicht sein.
RM hat folgendes geschrieben::


...Ein Wohnungseigentümer kann sich nun mal nicht auf einen Mangel der Mietsache berufen. Die Rechtsgrundlage für den Wohnungseigentümer ist eine völlig andere.

Dies mag richtig sein, aber wenn diejenigen Eigentümer welche auch Vermieter sind, mit einem finanziellen Nachteil rechnen müssen, dann machen diese gemeinsam dem Verwalter Beine. Das ist etwas anderes als wenn sich ein einzelner Eigentümer beschwert, dass interessiert ja meist die anderen auch nicht.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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RM
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 07.10.08, 06:49    Titel: Re: Nö, ... Antworten mit Zitat

Chess45 hat folgendes geschrieben::
RM hat folgendes geschrieben::

Was ist denn daran konkret?
... sollen spätestens nach 10 Sekunden bzw. 5 Litern Wasserverbrauch 45°C erreicht sein.

Das ist vielleicht dann konkret, wenn es um Ansprüche aus einem Mietverhältnis geht.
Da es sich hier aber offenbar um Ansprüche eines Wohnungseigentümers gegen die Gemeinschaft handelt, ist die Rechtsprechung zum Mietrecht, falls diese überhaupt zutreffend beschrieben wurde, irrelevant.

RM hat folgendes geschrieben::

...Ein Wohnungseigentümer kann sich nun mal nicht auf einen Mangel der Mietsache berufen. Die Rechtsgrundlage für den Wohnungseigentümer ist eine völlig andere.

Dies mag richtig sein, aber wenn diejenigen Eigentümer welche auch Vermieter sind, mit einem finanziellen Nachteil rechnen müssen, dann machen diese gemeinsam dem Verwalter Beine. Das ist etwas anderes als wenn sich ein einzelner Eigentümer beschwert, dass interessiert ja meist die anderen auch nicht.[/quote]

Das ist nur die Wiederholung des vorherigen Unsinns in anderer Formulierung. Hat eine Wohnungseigentümer keinen Anspruch, kann er dem Verwalter auch dann keine "Beine machen", wenn er sich durch Mietvertrag zu irgendwelchen Leistungen verpflichtet hat und diese nicht erbringen kann.

Damit wir uns hier richtig verstehen: das Ergebnis wird durchaus zutreffend sein, die Begründung ist allerdings absolut untauglich.
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