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Eigentümer E hat sich entschieden seine Garage abzureißen. Allerdings ist seine Garage mit der Garage vom Nachbar N verbunden. Verbindung über (1) eine Lattenverstrebung und Dach (2) von N liegt auf Wand von E drauf. Würde E versuchen seine Garage abzureißen, dann würde die Garage von N stark beschädigt,bzw. zerstört werden.
Zwischen den beiden Nachbarn besteht kein Vertragsverhältnis über diese Situation. Also keine Grunddienstbarkeit und keine Eintragungen im Grundbuch. Der Eigentümer E und der Nachbar N haben Ihr Grundstück und die Garage so gekauft. Ob eine Vereinbarung zwischen dem vorherigen Eigentümer VE und dem vorherigen Nachbarn VN bestand ist nicht bekannt.
Historie (Spekulation, aber möglich):
Früher stand nur die Garage von VN. Die Garage von VE wurde nachträglich gebaut. Vermutlich hat VN VE gefragt, ob er seine Dach erweitern kann und dieser hat wohl damals zugestimmt.
Welche Möglichkeiten hat E, um seine Garage abzureißen?
Muß E eine Entschädigung an N zahlen für den Schaden oder Ersatz der Garage?
Oder hat N die Möglichkeit den Abriß zu verhindern, weil Bestandsschutz?
Vielen Dank für die Antworten, bitte mit Rechtsquellen, wenn möglich!
Jubba
PS:Aus der Zeichnung wird das leider nicht deutlich, aber N hat seine Garage etwas über der Grenze gebaut. Also nicht nur sein Dach ist über der Grenze.
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 05.10.08, 18:03 Titel:
Also wenn nichts über dieses Dach im Grundbuch eingetragen ist, dann ist Eigentümer E an nichts gebunden und dürfte ein Rückbau von N verlangen. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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