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ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium, das ein berufsqualifizierender Abschluss ist, unterhaltsrechtlich so zu betrachten dass die Unterhaltszahlungen dann beendet werden können, oder muss für ein weiterführendes Masterstudium weiterhin Unterhalt gezahlt werden?
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 05.10.08, 15:31 Titel:
Eltern schulden zwar prinzipiell ihren Kindern Unterhalt nur während einer ersten berufsqualifizierenden Ausbidung. Ein Anspruch auf Finanzierung einer weiteren Ausbildung kann aber dann bestehen, wenn die Einheitlichkeit der Ausbildung durch Erst- und Zweitausbildung gewährleistet ist. Eine fachbezogene Weiterbildung kann als Bestandteil einer einheitlichen Ausbildung anzusehen sein.
Meines Erachtens liegen die Voraussetzungen für die Finanzierung auch der weiterführenden Ausbildung vor, wenn ein Studierender an ein Bachelorstudium ein Masterstudium derselben Fachrichtung anschließt.
Rechtsprechung zu dieser Fallgestaltung gibt es meines Wissens - noch - nicht.
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