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Verfasst am: 05.10.08, 12:26 Titel: Hausverwaltung verlangt neue Heizkörper wieder abzubauen
Bonjour,
folgende Problemlage: Vor zwei Jahren habe ich meine jetzige Wohnung erworben (bin also Eigentümer). Im Rahmen einer Renovierung und Verschönerung habe ich auch neue Heizkörper einbauen lassen. In Bad und Küche hatte ich früher lediglich jeweils eine Rohrschlaufe in Form eines umgedrehten "U". Jetzt habe ich dort Heizkörper in Form einer "Leiter" mit Automatikentlüftern. Die Automatikentlüfter sind wichtig, denn ich wohne im obersten Stockwerk (wo sich also im Zweifelsfall die Luft in den Heizkörpern sammelt).
Nun habe ich das Problem, dass die Automatikentlüfter offenbar nicht richtig funktionieren. Die Heizkörper bleiben zu Beginn der Heizperiode kalt und erst das händische Entlüften sorgt für Abhilfe.
Ich habe der ausführenden Installationsfirma schon auf die Füße getreten, und vergangenen Donnerstag wurden zwei neue Automatikentlüfter eingebaut - leider ohne Besserung. Im Bad musste ich Freitagmorgen und Samstagmorgen jeweils händisch entlüften (Automatikentlüfter etwas losdrehen, dann hört man wie die Luft entweicht).
Jetzt wollte ich bei der Installationsfirma sowieso nochmal ernsthaft um Abhilfe bitten, aber am Samstag habe ich eine schriftliche Aufforderung der Hausverwaltung bekommen, die Heizkörper binnen einer sehr knapp gesetzten Frist (1 Woche) wieder rückbauen zu lassen, also wieder die U-förmigen Rohre einbauen zu lassen. Grund ist, dass der Nachbar unter meiner Wohnung sich beschwert hat.
Weiß jemand, wie in so einem Fall die Rechtslage ist?
Nur nochmal zur Info: Nach dem händischen Entlüften werden die Heizkörper heiß und ich bemühe mich um eine Lösung des Problems, da ich ja auch betroffen bin. Aber ich möchte gerne vermeiden, dass jetzt wieder alles aufgerissen wird - die Wohnung ist grade fertig renoviert .
Kann man nicht erstmal Ursachenforschung betreiben? Und kann ich von der Installationsfirma verlangen, dass die die Heizkörper wieder zurückbauen? Oder muss man da evtl. wie in anderen Bereichen bis zu dreimal die Möglichkeit der Nachbesserung einräumen?
Anmeldungsdatum: 11.05.2005 Beiträge: 800 Wohnort: OLG Hamm ist zuständig
Verfasst am: 05.10.08, 13:45 Titel: Re: Hausverwaltung verlangt neue Heizkörper wieder abzubauen
blowfish hat folgendes geschrieben::
Weiß jemand, wie in so einem Fall die Rechtslage ist?
Die Heizungsanlage ist Gemeinschaftseigentum. Wird an diesem System eigenmächtig etwas derart verändert, das die Funktion nicht mehr gegeben ist, hat der Verursacher den ursprünglichen Zustand beziehungsweise die Funkitonsfähigkeit wiederherzustellen.
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