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ich habe beruflich immer wieder mit Familienrechtsfragen zu tun und heute wurde ich so sehr auf dem linken Fuss erwischt, das ich mich mal wieder auf den "Stand" bringen lassen möchte - wobei ich glaube, dass ich es noch bin.
1. Rechtsschutzversicherung
Meines wissens sind FR Fragen durch die Versicherer ausgeschlossen. Lediglich einige übernehmen eine Beratung. Die Prozesskosten ... jedoch nicht. Oder irre ich mich hier und es hat sich was getan?
2. Prozesskostenbeihilfe
Meines wissens sind hier alle Einkommen relevat - also auch Zinsen etc. und von dem Gesamteinkommen werden dann verschiedene Dinge abgezogen (Steuern, Sozialversicherung, Werbungskosten, 364€ Freibetrag, 256€ für Personen dem der Antragssteller Unterhaltspflichtig ist, Wohnkosten) Bin ich damit noch auf Stand?
2a. Besitz
Bleibt dieser unberücksichtig?
2b. Unterhaltsplichtig?
Was ist mit Personen, die im Haushalt leben, den Unterhalt gewährt wird, den man aber kein Unterhalt verplichtet ist - etwa den Kindern der neuen Lebenspartnerin, der Lebenspartnerin selbst oder der Oma ...
2c. Wohnkosten
Werden die wirklich voll angerechnet? Wer also ne teure Wohnung hat, hat Glück gehabt? Und was ist hier mit Raten für die gekaufte Wohnung? Werden die analog zu Mietzahlungen gewertet, auch wenn da eine Stundung enthalten ist (also "Einkommen" erziehlt wird)?
Ich danke schon mal für eure Mühe. Bisher konnte ich all meine Fragen durch suchen in diesem schönem Forum beantworten. Hier bin ich nicht wirklich fündig geworden, so dass ich mich mal anmelden musste , netter Nebeneffekt!
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