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Eltern A und B sind unverheiratet. A hat das alleinige Sorgerecht für gemeinsames 4-jähriges Kind. Die Wohnorte von A und B liegen ca. 200m auseinander. Die Betreuungsqualität des B sowie das Verhältnis von B zum Kind sind sehr gut und werden von A nicht beanstandet. B möchte eine Ausweitung des Umgangs (bisher 2 Nachmittage). A verwehrt sich hiergegen.
Welche Chance hat eine Klage vor dem Familiengericht? Wie wird hier „normalerweise“ entschieden, wenn keine weiteren Besonderheiten vorliegen?
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 05.10.08, 14:23 Titel:
Bevor ein Antrag beim Familiengericht gestellt wird, dürfte es sich empfehlen, das Jugendamt um Vermittlung zu bitten. Die Mitarbeiter des Jugendamts werden auch am besten beurteilen können, ob das Familiengericht im Falle seiner Anrufung eine zeitliche Ausweitung des Umgangs befürworten würde.
A verwehrt sich gegenüber einem Gespräch mit dem Jugendamt.
Zu einer Beurteilung der Chancen vor dem Familiengericht auf eine quantitative Ausweitung des Umgangs äußert sich das Jugendamt verständlichweise nicht. Eine Befürwortung liegt jedoch mündlich vor.
Wie wird in der Regel in solchen Fällen entschieden?
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 05.10.08, 16:45 Titel:
kitax hat folgendes geschrieben::
Wie wird in der Regel in solchen Fällen entschieden?
Meines Wissens gibt es keine Regel. Es kommt auf die Umstände des einzelnen Falles an.
Da das Familiengericht in seinem Verfahren das Jugendamt gutachterlich anhört, wird dessen Stellungnahme nicht ohne Bedeutung für die Entscheidung des Gerichts sein.
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