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Klage Umgangsrecht

 
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kitax
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2005
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 05.10.08, 11:45    Titel: Klage Umgangsrecht Antworten mit Zitat

Verehrtes Forum,

Eltern A und B sind unverheiratet. A hat das alleinige Sorgerecht für gemeinsames 4-jähriges Kind. Die Wohnorte von A und B liegen ca. 200m auseinander. Die Betreuungsqualität des B sowie das Verhältnis von B zum Kind sind sehr gut und werden von A nicht beanstandet. B möchte eine Ausweitung des Umgangs (bisher 2 Nachmittage). A verwehrt sich hiergegen.

Welche Chance hat eine Klage vor dem Familiengericht? Wie wird hier „normalerweise“ entschieden, wenn keine weiteren Besonderheiten vorliegen?
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 05.10.08, 14:23    Titel: Antworten mit Zitat

Bevor ein Antrag beim Familiengericht gestellt wird, dürfte es sich empfehlen, das Jugendamt um Vermittlung zu bitten. Die Mitarbeiter des Jugendamts werden auch am besten beurteilen können, ob das Familiengericht im Falle seiner Anrufung eine zeitliche Ausweitung des Umgangs befürworten würde.
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kitax
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2005
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 05.10.08, 16:12    Titel: Antworten mit Zitat

A verwehrt sich gegenüber einem Gespräch mit dem Jugendamt.
Zu einer Beurteilung der Chancen vor dem Familiengericht auf eine quantitative Ausweitung des Umgangs äußert sich das Jugendamt verständlichweise nicht. Eine Befürwortung liegt jedoch mündlich vor.

Wie wird in der Regel in solchen Fällen entschieden?
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 05.10.08, 16:45    Titel: Antworten mit Zitat

kitax hat folgendes geschrieben::
Wie wird in der Regel in solchen Fällen entschieden?

Meines Wissens gibt es keine Regel. Es kommt auf die Umstände des einzelnen Falles an.

Da das Familiengericht in seinem Verfahren das Jugendamt gutachterlich anhört, wird dessen Stellungnahme nicht ohne Bedeutung für die Entscheidung des Gerichts sein.
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