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Was ist den ein schwerwiegendes Verkehrsdelikt?
Wenn man in Deutschland keine Zulassung zur Führerscheinprüfung bekam
wegen nem BTM Vorfall mit 16 Jahren dann dürfte das kein schwerwiegendes verkehrsdelikt sein oder? Deutschland verlangt hier die Mpu.
Nein in Deutschland darf jeder zugedröhnt am Strassenverkehr telnehmen.
Ist doch nur Geldschneiderei die MPU.
SCNR _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
Hm... ich verstehe jeden Drogenverachter.
Darum geht´s aber hier nicht.
Der Vorfall mit 16 hatte nicht im Strassenverkehr stattgefunden.
Die Frage ist wie die Rechtslage bei Erwerb der EU FE nach dem 19.01.09 ist.
Anmeldungsdatum: 10.11.2005 Beiträge: 2419 Wohnort: Kiel
Verfasst am: 02.02.09, 18:23 Titel:
gerinselhanni hat folgendes geschrieben::
Die Frage ist wie die Rechtslage bei Erwerb der EU FE nach dem 19.01.09 ist.
Diese Frage wurde doch beantwortet
Medusa / EU-FE Portal hat folgendes geschrieben::
Eine ab dem 19.01.2009 im EU Ausland erworbene EU-FE braucht nicht anerkannt werden, wenn bereits ein Entzug in D. vorlag. Grundlage: FeV und Artikel 11.4 EU Führerscheinrichtlinie.
_________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
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