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Trunkenheit am Steuer

 
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Grigg
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Anmeldungsdatum: 02.02.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 14:17    Titel: Trunkenheit am Steuer Antworten mit Zitat

Guten Tag allerseits

Ich bin da vor 8 Monaten in etwas hineingeraten und bräuchte nun mal eine objektive und vorallem fachmännische Einschätzung meiner Rechtslage.

Zur Situation:

Ich war mit 2 Freunden und 2 Freundes-Freunden (Vom Aussehen bekannt, jedoch keinerlei Kontakt im Privaten Bereich) in einem, für uns nicht kenntlich gemachten, geschloßenem Parkhaus. Einer der mir vom aussehen bekannten Personen ist unter Einwirkung von Alkohol mit dem Auto seiner Mutter zum og. Ort gefahren. Er (1Cool ist im Besitz eines Führerscheins, ich (17) ebenfalls (Der Rest (18,17,16) nicht).

Wir haben jeder ein paar Bier getrunken (Jeder unterschiedliche Mengen, von 0,4 - 1,8 % war alles dabei).

Der Fahrzeughalter und ein Freund von mir kamen nun auf die grandiose Idee ein paar Runden zu drehen. Es waren insgesamt 3 Fahrten, 2 von meinem Freund, eine vom Fahrzeughalter. Alle saßen im Auto und es war gegen 2 Uhr Nachts.

Dieser Vorgang wurde von einem Wachmann beobachtet und nachdem der Wagen zum stehen kam ist er mit 5 weiteren Wachmännern zu uns gekommen und behauptete, das alle 5 gefahren seien. Im Vorhinein verständigte er die Polizei, welche 2 Minuten nach dem Eintreffen der Wachmänner ebenfalls Vorort war.

Im laufe des Abends wurde der jüngste von uns allen (16 Jahren; 0,4%) nach Hause geschickt. Dieser ist bei der anstehenden Verhandlung als (mehr oder weniger) neutraler Zeuge geladen.
Der 2. Zeuge ist der Wachmann, welcher die vermeindlichen Fahrten beobachtet haben will.

Die beiden Fahrer sind geständig und haben ein Umfaßendes Geständis abgegeben.
Alle 5 Aussagen stimmen überein.

Ich hoffe diese Fakten reichen ihnen aus um mir meine Rechtslage zu erläutern ggf. soger eine Prognose zu geben.

Ich stehe selbstverständlich für weitere Fragen bezüglich meiner Rechtslage zur Verfügung.

Vielen Dank im vorraus, M. Grigg
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Versicherungsmensch
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 14:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Grigg und herzlich willkommen im FDR.

Was genau ist die Frage? Winken
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Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

der_drebber hat folgendes geschrieben::
Hallo Grigg und herzlich willkommen im FDR.

Was genau ist die Frage? Winken


Grigg hat folgendes geschrieben::
....um mir meine Rechtslage zu erläutern ggf. soger eine Prognose zu geben.


Mal wieder eine Glaskugel von Nöten wurde ich sagen.
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Grigg
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Anmeldungsdatum: 02.02.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 15:37    Titel: Antworten mit Zitat

Ich dachte man soll hier keine konkreten, Fallbezogenen Fragen stellen und Sie so allgemeingültig wie möglich formulieren.

Also, Ich würde gerne wissen wie meine Chancen stehen den Führerschein wiederzubekommen.

Die Sache ist nun 8 Monate her. Im Verlaufe dieses Monats wird der Prozess stattfinden.

Der Wachmann hat ausgesagt er habe 4 Fahrten mit je 4 verschiedenen Fahrern beobachtet.

Wir 4 haben ausgesagt es gab nur 3 Fahrten mit 2 verschiedenen Fahrern

Der 5., welcher als Zeuge nicht als Angeklagter geladen ist, hat unsere Aussage bestätigt.

Kann man da schon ein Ausmaß der Strafe, falls es denn eine geben wird, schätzen ?

Ich hatte überirgends 1,17 Promille und bin damit leider Gottes auch noch kanpp über der "1,1 Grenze".

Stehe gerne für weitere Fragen zur Verfügung
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Tastenspitz
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Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 15:40    Titel: Antworten mit Zitat

Grigg hat folgendes geschrieben::

Also, Ich würde gerne wissen wie meine Chancen stehen den Führerschein wiederzubekommen.

Da sowas immer eine Einzelfallentscheidung sein wird, kann hier wohl keiner eine gesicherte Prognose oder so was abgeben. Letztlich kann das auch von Fakten abhängen, die hier in der Kürze nicht erwähnt sind.
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 15:47    Titel: Antworten mit Zitat

Grigg hat folgendes geschrieben::
Ich dachte man soll hier keine konkreten, Fallbezogenen Fragen stellen und Sie so allgemeingültig wie möglich formulieren.

Also, Ich würde gerne wissen wie meine Chancen stehen den Führerschein wiederzubekommen.

Die Sache ist nun 8 Monate her. Im Verlaufe dieses Monats wird der Prozess stattfinden.

Der Wachmann hat ausgesagt er habe 4 Fahrten mit je 4 verschiedenen Fahrern beobachtet.

Wir 4 haben ausgesagt es gab nur 3 Fahrten mit 2 verschiedenen Fahrern

Der 5., welcher als Zeuge nicht als Angeklagter geladen ist, hat unsere Aussage bestätigt.

Kann man da schon ein Ausmaß der Strafe, falls es denn eine geben wird, schätzen ?

Ich hatte überirgends 1,17 Promille und bin damit leider Gottes auch noch kanpp über der "1,1 Grenze".

Stehe gerne für weitere Fragen zur Verfügung


Das ganze hat in einem Parkhaus stattgefunden, also sollte es eigentlich dort auch eine Videoüberwachung geben. Insofern wäre es doch mal interessant nach den Aufnahmen zu schauen und damit zumindest sicherzustellen, dass es weniger Fahrten waren als vom Wachmann beobachtet.
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Grigg
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Anmeldungsdatum: 02.02.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 15:47    Titel: Antworten mit Zitat

Aha danke für die Auskunft.

Ich denke ein sehr große Rolle wird vorallem die Glaubwürdigkeit der einzelenen Personen spielen.
Vorallem "unser neutraler" Zeuge wird den Verlauf entscheidend beeinflussen oder ?

Nur damit ich weiß was mich erwartet.

Vielen Dank für die schnellen Antworten
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 15:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Grigg, das Problem bei solchen Einschätzungen ist nicht die Konkretisierung des Fallbeispiels, sondern daß es zu viele unabwägbare Faktoren gibt. Bei der Urteilsfindung hat jeder Richter gewisse Freiheiten, die natürlich durch dessen Persönlichkeit mitbeeinflusst werden.

Wie glaubhaft empfindet er die Zeugenaussagen (glaubt er euch oder den Wachmännern), tendiert er eher zur Ausschöpfung des möglichen Strafmaßes (sozusagen ein Richter "Gnadenlos"), oder beschränkt der die Strafe auf ein mögliches Minimum.. und so weiter..
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Grigg
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Anmeldungsdatum: 02.02.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 16:00    Titel: Antworten mit Zitat

Jap das habe ich nun schon des öfteren gehört.

Ich war auch bei der Jugendgerichtshilfe und der Zustänidge Fallbearbeiter kennt die Jugendrichterin mittlerweile ziemlich gut und meinte ich hätte Glück mit ihr .

Er persönlich geht davon aus das es nich mehr als ein Verkehrserziehungskurs gibt.

Ein befreundeter Anwalt von uns sieht die gesamte Sache etwas kritischer.

Aber mir bleibt wohl nichts anderes überig als abzuwarten und am Prozesstag den bestmöglichsten Eindruck zu hinterlasse Smilie

Vielen Dank für eure Mühen Winken
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