Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Vergütung eines Geschäftsführers einer GbR
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Vergütung eines Geschäftsführers einer GbR

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
chris_crack77
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.10.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 06.10.08, 12:47    Titel: Vergütung eines Geschäftsführers einer GbR Antworten mit Zitat

Hallo Liebe Forumsbesucher!

Mich würde die Rechtslage zu folgendem Beispiel interessieren. Ich hoffe Sie können mir etwas weiterhelfen.

Es wird zwischen 2 Personen ein Gesellschaftervertrag geschlossen. Die Rechtsform der Gesellschaft ist eine GbR. Einer der Gesellschafter soll gleichzeitig der Geschäftsführer sein, was in einem Geschäftsführeranstellungsvertrag geregelt ist.

Folgender Punkt ist im Gesellschaftervertrag verankert:
§ X Vergütung der Geschäftsführer
(X) Den Geschäftsführern werden von der Gesellschaft grundsätzlich alle Aufwendungen und Ausgaben für die Geschäftsführung erstattet, sobald sie entstehen. Die Höhe und Bemessung des Erstattungsbetrages kann in einem gesonderten Geschäftsführeranstellungsvertrag, der die Zustimmung aller Gesellschafter erfordert, abweichend vereinbart werden.

Folgende Punkte sind im Geschäftsführeranstellungsvertrag aufgeführt:
X. Dem Geschäftsführer obliegt die verantwortliche Leitung des gesamten Betriebes auf dem kaufmännischen und technischen Sektor. Er ist Dienstvorgesetzter sämtlicher Arbeitnehmer der Gesellschaft und für alle Personalangelegenheiten verantwortlich und zuständig.

X. Der Geschäftsführer erhält für seine Tätigkeit ab dem XX.XX.XXXX eine monatliche Bruttovergütung von Euro XX. Mit Beginn des Jahres XXXX erhöht sich die Bruttovergütung auf Euro XX. Fortlaufend zu jedem neuen Geschäftsjahr, werden diesbezüglich neue Vereinbarungen mit ihm getroffen.

Bedeutet dies nun, dass der Geschäftsführer bei Veränderung seiner Vergütung die Zustimmung aller Gesellschafter benötigt oder dass der Geschäftsführer dies ohne Zustimmung der Gesellschafter machen kann, da ihm laut Geschäftsführeranstellungsvertrag alle Personalangelegenheiten obliegen.
Wie ist die Rechtslage in diesem Fall?

MfG
Chris
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Big Guro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 07.10.08, 09:23    Titel: Re: Vergütung eines Geschäftsführers einer GbR Antworten mit Zitat

chris_crack77 hat folgendes geschrieben::


Fortlaufend zu jedem neuen Geschäftsjahr, werden diesbezüglich neue Vereinbarungen mit ihm getroffen.



Meines Erachtens ist dieser Satz so auszulegen, dass die Erhöhung der Zustimmung beider Gesellschafter bedarf.
_________________
Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"

Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
chris_crack77
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.10.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 07.10.08, 12:26    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antwort!

Wie ist es mit dieser Möglichkeit:

Da der Geschäftsführer mit allen Aufgaben bzgl. Personalangelegenheiten betraut ist, kann er sich doch selbst als z.B. Berater einstellen sofern dies nicht im Vertrag ausdrücklich anders geregelt ist. Ist dies vom rechtlichen Standpunkt her möglich?

MfG
Chri
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mwjm
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.03.2007
Beiträge: 927
Wohnort: Hauptstadtspeckgürtel

BeitragVerfasst am: 08.10.08, 11:49    Titel: Antworten mit Zitat

chris_crack77 hat folgendes geschrieben::
Da der Geschäftsführer mit allen Aufgaben bzgl. Personalangelegenheiten betraut ist, kann er sich doch selbst als z.B. Berater einstellen sofern dies nicht im Vertrag ausdrücklich anders geregelt ist. Ist dies vom rechtlichen Standpunkt her möglich?
Das dürfte grundsätzlich nur dann möglich sein, wenn der andere Gesellschafter dem geschäftsführenden Gesellschafter Vollmacht unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt hat. Selbst wenn das geschehen wäre, würde ich mich anstelle des nichtgeschäftsführenden Gesellschafters auf den Standpunkt stellen, daß dies eine Umgehung der Regelung im Gesellschaftsvertrag darstellt. Konsequenz: strafbar als Untreue, § 266 StGB. Geschockt Also Vorsicht bei solchen Ideen!
_________________
Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
War mein Beitrag hilfeich? Falls ja, ein KLICK auf die grünen Punkte wäre nett.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.