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Dienstleitungsvertrag unbezahlt, Arbeitskraft anbieten ?

 
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gardenerfox
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.10.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 07.10.08, 09:57    Titel: Dienstleitungsvertrag unbezahlt, Arbeitskraft anbieten ? Antworten mit Zitat

Hi @ all,

ich bin neu hier und habe obwohl ich intensiv suchte kein Forum gefunden das sich mit nachfolgendem Problem beschäftigt. Dieses Problem habe nicht nur ich, sondern in ähnlicher Weise auch ein mir Bekannter.

Als Selbstständiger lebe ich seit Jahren von Hausmeisterdienstleistungen. Leider kann man hiervon nicht reich werden. Mit einer Eigentümergemeinschaft habe ich, vertreten durch eine Hausverwaltung, einen Rahmenvertrag über Innen- und Außenreinigung / Gartenarbeiten in dem konkret fest gelegt ist, was ich zu tun habe und welche monatliche Abschlagszahlung hierfür zu leisten ist.. Der Vertrag läuft beiderseits unwiderruflich noch bis Mai 2010 und verlängert sich, wenn nicht rechtzeitig gekündigt um jeweils ein weiteres Jahr..
Die Hausverwaltung zahlt allerdings immer mal wieder unregelmäßig. Momentan eben auch, weshalb ich in einen finanziellen Engpass komme. Besonders weil ich eine alleinerziehende Mutter auf 400 Eurobasis für die Innenreinigung beschäftigt habe und deren Lohnkosten und Lohnnebenkosten zu bezahlen sind /waren.

Die regelmäßige Abschlagsrechnung wurde von mir wie immer am 15. des laufenden Monats geschrieben und die Hausverwaltung muss bis zum 25. des laufenden Monats eingehend auf meinem Konto bezahlt haben, damit am 26. des laufenden Monats die Knappschaft Bahn / See die Lohnnebenkosten abbuchen kann. Am 01. des Folgemonats habe ich eine Zahlungserinnerung gefaxt. Leider ist heute am 07. des Folgemonats noch immer kein Geld da.
Die erbrachten Leistungen sind unstrittig und in einem regelmäßigen Tätigkeitsprotokoll dokumentiert. Dieses Tätigkeitsprotokoll ist wie immer der Abschlagsrechnung bei geheftet.

Wie lange muss ich meine Arbeitskraft anbieten und mit Lohnkosten in Vorleistung gehen bis ich annehmen kann, die Eigentümergemeinschaft / Hausverwaltung ist an einer Fortführung des Vertrages nicht mehr interessiert bzw. ich annehmen muss die Zahlungsverweigerung kann als einseitige Kündigung angesehen werden ?
Entsprechendes wurde in einer Besprechung bereits angedeutet. Mir wurde nahe gelegt von mir aus den Vertrag zu kündigen.( Vermute die haben einen Billigeren oder nen Schwarzarbeiter und wollen mich weich kochen ... )

Möchte hier keinen Fehler machen, da mir das komplette Geld bis zum Mai 2010 zu steht. Diesen Gesamtbetrag würde ich nach deren vorzeitiger Kündigung wegen Nichtbezahlens als Schaden geltend machen wollen.

Gilt hier auch die 30 Tage – Regel wie für den Verzug ?
Wie ist die allgemeine Rechtslage hierbei ?

Bin gespannt auf euere Antworten.

Herzliche Grüße vom gardenerfox
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Dummerchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 07.10.08, 11:17    Titel: Antworten mit Zitat

Welche 30 Tage Regelung fuer den Verzug soll hier gelten?

Ansonsten bist du im falschen Forum, da es sich hier ziemlich offensichtlich nicht um einArbeitsverhaeltnis handelt.
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gardenerfox
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.10.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 07.10.08, 14:18    Titel: Antworten mit Zitat

In welches Forum soll ich denn mein Problem stellen ?
Viele Grüße vom gardenerfox
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gardenerfox
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.10.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 08.10.08, 20:06    Titel: Antworten mit Zitat

Schade, schade, hätte mir gerne ein paar Antworten gewünscht. Heute kam die Septemberzahlung ... zwar 3 Wochen zu spät aber immerhin ... dennoch hätte mich das rechtliche Problem grundsätzlich stark interessiert.
Viele Grüße vom gardenerfox
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