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Pachtgrundstück mit Bungalow

 
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Altmaerker
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Anmeldungsdatum: 06.10.2008
Beiträge: 4
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 06.10.08, 16:41    Titel: Pachtgrundstück mit Bungalow Antworten mit Zitat

Ein Hallo an die Forengesellschaft! Sehr glücklich

zu meinem Anliegen:

Person M besitzt ein Grundstück auf dem Sie in Ihrem Haus auch wohnt.
600qm davon sind an Person X verpachtet, der wiederum sich darauf ein Bungalow aus Stein als Wochenend oder Urlaubshäuschen gebaut hat.
Die Vorbesitzerin hatte Ihn dieses genehmigt und mit Ihm ein Pachtvertrag über 25 Jahre vereinbart (nix Notarielles - selbst aufgesetzt).
Jetzt läuft der Pachtvertrag nächstes Jahr aus und der Pächter hat anscheinend auch keine Lust mehr. Er stellt aber, wie ich finde, überhöhte Vorderungen (Auszahlung) für sein Bungalow.
Wie ist den da jetzt die Rechtslage? Muß Person M ihn jetzt den Bungalow bezahlen?

MfG
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J_Denver
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 06.10.08, 17:28    Titel: Re: Pachtgrundstück mit Bungalow Antworten mit Zitat

Altmaerker hat folgendes geschrieben::

Wie ist den da jetzt die Rechtslage? Muß Person M ihn jetzt den Bungalow bezahlen?

MfG


wie wärs, wenn x den bungalow wieder abbaut und das Grundstück im ursprungszustand zurückgibt?
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Altmaerker
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Anmeldungsdatum: 06.10.2008
Beiträge: 4
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 06.10.08, 17:31    Titel: Antworten mit Zitat

na dazu fehlen die finanziellen Mittel auf beiden Seiten
oder müsste X das machen?
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J_Denver
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 06.10.08, 17:39    Titel: Antworten mit Zitat

x hat ein leeres grundstück gepachtet und muss auch ein leeres zurückgeben , ausser es ist was anderes im vertrag geregelt.
ob M sich mit x einigt ist eine andere sache.
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Altmaerker
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Anmeldungsdatum: 06.10.2008
Beiträge: 4
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 06.10.08, 17:51    Titel: Antworten mit Zitat

auch wenn der damalige Besitzer X erlaubt hat einen Bungalow zu bauen?
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J_Denver
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 06.10.08, 18:00    Titel: Antworten mit Zitat

Altmaerker hat folgendes geschrieben::
auch wenn der damalige Besitzer X erlaubt hat einen Bungalow zu bauen?


ja,ausser es ist vertraglich was anderes geregelt
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CruNCC
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Anmeldungsdatum: 01.01.2007
Beiträge: 2239
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 06.10.08, 20:47    Titel: Antworten mit Zitat

Bauten die untrennbar mit einem Grundstück verbunden sind, gehen automatisch in das Eigentum des Grundstückseigentümers über. Auf wesen Kosten der Bungalow erstellt wurde, spielt keine Rolle.

Ansonsten hätte ein Erbbaurecht begründet werden müssen. Dann "gehört" das Grundstück dem Grundstückseigentümer und dem Erbbauberechtigten das Haus.
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Altmaerker
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Anmeldungsdatum: 06.10.2008
Beiträge: 4
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 08.10.08, 17:33    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für Eure info´s
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