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Anmeldungsdatum: 06.10.2008 Beiträge: 4 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 06.10.08, 16:41 Titel: Pachtgrundstück mit Bungalow
Ein Hallo an die Forengesellschaft!
zu meinem Anliegen:
Person M besitzt ein Grundstück auf dem Sie in Ihrem Haus auch wohnt.
600qm davon sind an Person X verpachtet, der wiederum sich darauf ein Bungalow aus Stein als Wochenend oder Urlaubshäuschen gebaut hat.
Die Vorbesitzerin hatte Ihn dieses genehmigt und mit Ihm ein Pachtvertrag über 25 Jahre vereinbart (nix Notarielles - selbst aufgesetzt).
Jetzt läuft der Pachtvertrag nächstes Jahr aus und der Pächter hat anscheinend auch keine Lust mehr. Er stellt aber, wie ich finde, überhöhte Vorderungen (Auszahlung) für sein Bungalow.
Wie ist den da jetzt die Rechtslage? Muß Person M ihn jetzt den Bungalow bezahlen?
Verfasst am: 06.10.08, 17:28 Titel: Re: Pachtgrundstück mit Bungalow
Altmaerker hat folgendes geschrieben::
Wie ist den da jetzt die Rechtslage? Muß Person M ihn jetzt den Bungalow bezahlen?
MfG
wie wärs, wenn x den bungalow wieder abbaut und das Grundstück im ursprungszustand zurückgibt? _________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
x hat ein leeres grundstück gepachtet und muss auch ein leeres zurückgeben , ausser es ist was anderes im vertrag geregelt.
ob M sich mit x einigt ist eine andere sache. _________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
Bauten die untrennbar mit einem Grundstück verbunden sind, gehen automatisch in das Eigentum des Grundstückseigentümers über. Auf wesen Kosten der Bungalow erstellt wurde, spielt keine Rolle.
Ansonsten hätte ein Erbbaurecht begründet werden müssen. Dann "gehört" das Grundstück dem Grundstückseigentümer und dem Erbbauberechtigten das Haus.
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