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Verfasst am: 18.09.08, 16:53 Titel: UG Unternehmensgesellschaft-wer darf, wer nicht?
Hallo,
ich habe gehört, daß Ende diesen Jahres die Unternehmensform "UG" genehmigt werden soll.
Kennt jemand von Euch die Bedingungen, um eine solche "UG" gründen zu dürfen?
Würde mich einfach mal so interessieren.
Grüße
Benjamin
Anmeldungsdatum: 17.03.2007 Beiträge: 176 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 30.10.08, 23:48 Titel:
Hallo Ben-Jamin!
All diese Informationen findest Du im Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbraeuchen (MoMiG), dass die Bundesregierung am 24. Juli 2007 dem Bundestag vorgelegt hat und dort als Drs. 16/6140 veröffentlicht wurde. Meines Wissens wurde im gesetz nur die 10.000€-Regelung vom Rechtsausschuss gestrichen und der Rest belassen.
Eine UG (haftungsbeschraenkt) ist eine GmbH mit anderen Firmenzusatz, deswegen gilt für die UG (haftungsbeschraenkt) auch grundsaetzliche das Recht der Gesellschaften mit beschraenkter Haftung bis auf fünf Unterschiede die Du in der o.g. Drs. auf der PDF-Seite 5 rechts oben direkt aus dem Gesetzestext lesen kannst.
Nachtrag: Das Gesetz wurde nun endlich auch ausgefertigt und kann beim BMJ eingesehen werden. Der o.g. § 5a findet man auch dort. Durch die Verkündung im BGBl. tritt das Gesetz zum 1.11. in Kraft.
Gruß, Kilian. _________________ Alles Geschriebene ist meine Ansicht zu einer solchen Situation. Mein Nachbar mag dazu eventuell eine andere Meinung haben.
Über Feedback mittels Beklickung meiner wunderschönen grünen Punkte freue natürlich auch ich mich.
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