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Sex mit 13
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heini12
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Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 07.10.08, 08:27    Titel: Sex mit 13 Antworten mit Zitat

Hallo,

Sie ist 13 Jahre und er 14 Jahre.
Wir unterstellen, das alles Freiwillig geschieht, da beide miteinander befreundet sind.
Wie ist die Rechtslage für die Kinder?
Wie ist die Rechtslage für die Eltern?
Wie ist die Rechtslage für Lehrer, da beide in der gleichen Klasse sind?

Mit freundlichen Grüßen

Heini
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 07.10.08, 08:34    Titel: Antworten mit Zitat

Rechtslage fuer das Kind und den Jugendlichen(!):
http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter
Wissen denn die Eltern davon?
Weiss der Lehrer davon?
Sowas posaunt man ja nicht raus.
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ThoT
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 848

BeitragVerfasst am: 07.10.08, 08:36    Titel: Antworten mit Zitat

Dem Lehrer dürfte die ganze Angelegenheit egal sein, solange es nicht während der Zeit passiert in denen sich die Kinder in seiner Obhut befinden.
Dem Lehrer kann es (juristisch jedenfalls) schließlich auch egal sein, ob seine Schüler nachmittags in ihrer Freizeit rauchen oder was auch immer machen...
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HendrikL.
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Anmeldungsdatum: 27.01.2008
Beiträge: 247

BeitragVerfasst am: 26.10.08, 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

ThoT hat folgendes geschrieben::
Dem Lehrer dürfte die ganze Angelegenheit egal sein, solange es nicht während der Zeit passiert in denen sich die Kinder in seiner Obhut befinden.
Dem Lehrer kann es (juristisch jedenfalls) schließlich auch egal sein, ob seine Schüler nachmittags in ihrer Freizeit rauchen oder was auch immer machen...

Ich musste auch gerade daran denken: "so lange es nicht im Unterricht passiert" =)
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 26.10.08, 15:03    Titel: Re: Sex mit 13 Antworten mit Zitat

heini12 hat folgendes geschrieben::
...
Sie ist 13 Jahre und er 14 Jahre.
...

Dann greift § 176 StGB.
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hws
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Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 26.10.08, 15:52    Titel: Antworten mit Zitat

Ich werde (hoffentlich) mein Töchterchen dahin bringen, dass den Sex nur freiwillig - ohne Druck des Jungen, eigenverantwortlich und unter Berücksichtigung von Verhütung und Verhinderung von Geschlechtskrankheiten macht. Sex soll Spass machen.

Dabei verlasse ich mich auf mein "Bauchgefühl" und hoffe, dass ich ein offenes Verhältnis zu Töchterchen behalte. Die rechtliche Seite ist mir erstmal egal. Wobei die grundsätzlich natürlich nicht so weit vom "Bauchgefühl" weg ist, wenn man mal die eigene vernünftige Erziehung und die bisherige Erziehung von Töchterchen voraussetzt.

Man kann natürlich nie ganz ausschließen, dass die Tochter mal Junkie wird und man kann Fehler in der Erziehung machen. Aber ich bemühe mich jedenfalls um eine anständige eigenverantwortliche Erziehung.

hws, der allein erziehende Vater
(und ne rechtliche Betrachtung isses auch nicht)
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heini12
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 26.10.08, 16:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

danke für die Antworten.

Ich habe dem Jungen gesagt, er soll die 3 Monate noch warten, bis sie auch 14 ist.
Ob er sich daran hält, weis Gott und die beiden Jugendlichen.
Auf keinem Fall wissen dies die Eltern.

MIt freundlichem Gruß

Heini
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D.R.
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Anmeldungsdatum: 18.03.2008
Beiträge: 693

BeitragVerfasst am: 02.11.08, 12:17    Titel: Antworten mit Zitat

Wen interessiert die Rechtslage - es ist einfach nix in dem alter Sex zu haben. Genießen können die das nicht. Ich empfehle noch 4-7 Jahre zu warten und dann gibt es auch keine Probleme mit der Rechtslage.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 02.11.08, 13:04    Titel: Antworten mit Zitat

Questor hat folgendes geschrieben::
...
Ich finde, da hinkt unser Gesetz aber mächtig hinterher. Die Kinder fangen doch immer früher an.

Mit den Augen rollen Sollen wir jetzt jedes Jahr das Schutzalter um ein Jahr herabsetzen?

Oder heben wir das Schutzalter gleich ganz auf?
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D.R.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.03.2008
Beiträge: 693

BeitragVerfasst am: 02.11.08, 13:06    Titel: Antworten mit Zitat

nö - das Schutzalter muss rauf !!!!




aber das § 19 StGB sollte auf 12 gesenkt werden.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 02.11.08, 13:11    Titel: Antworten mit Zitat

D.Ritter hat folgendes geschrieben::
... aber das § 19 StGB sollte auf 12 gesenkt werden.

Auch dies wird nicht geschehen.

Ich bin vielmehr der Ansicht, daß die Eltern strafrechtlich mehr zur Verantwortung gezogen werden sollten. Winken
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katmai
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Anmeldungsdatum: 28.01.2007
Beiträge: 411
Wohnort: Down Under.

BeitragVerfasst am: 02.11.08, 16:31    Titel: Antworten mit Zitat

D.Ritter hat folgendes geschrieben::
Wen interessiert die Rechtslage - es ist einfach nix in dem alter Sex zu haben. Genießen können die das nicht. Ich empfehle noch 4-7 Jahre zu warten und dann gibt es auch keine Probleme mit der Rechtslage.


Auch wenn ich Sex mit 13 für arg früh halte - sieben Jahre später wäre 20. Man darf sich auch mal an Zeiten vor ca. 750 Jahren in Mitteleuropa erinnern - mit 20 war frau schon mehrfache Mutter bzw. man mehrfacher Vater. Bei allem Schutzdenken und "früher wär sowas nicht gegangen": Das Heiratsalter im frühen und Hochmittelalter war 14 bis 15 Jahre - und das war gesellschaftlich der absolute Konsens. Und Sex und Ehe waren damals quasi Synonym. Im Spätmittelalter ändert sich das dann wieder Winken

Ich finde, dass man viel mehr auf die individuelle Persönlichkeitsentwicklung eingehen sollte - und das Entdecken der eigenen wie fremden Sexualität gehört mit zum "Erwachsenwerden" dazu. Mit 13 ist das natürlich indiskutabel, aber 20 finde ich nun etwas sehr weit gegriffen. Bei manchen passiert das mit 15, bei anderen erst mit 17 oder 18.

Dipl.-Sozialarbeiter, wie meinst Du das mit strafrechtlicher Verantwortung? Führt zwar von der Ursprungsfrage weg, aber die ist ja wohl beantwortet worden und würde mich interessieren...

Gruß,

katmai.
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Dipl.-Sozialarbeiter
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Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 02.11.08, 18:40    Titel: Antworten mit Zitat

katmai hat folgendes geschrieben::
...
Dipl.-Sozialarbeiter, wie meinst Du das mit strafrechtlicher Verantwortung? Führt zwar von der Ursprungsfrage weg, aber die ist ja wohl beantwortet worden und würde mich interessieren...
...

Hallo katmai,


D.Ritter hat folgendes geschrieben::
... aber das § 19 StGB sollte auf 12 gesenkt werden.


§ 19 StGB regelt die Strafmündigkeit von Kindern und Jugendlichen. Jedes Jahr, wenn die PKS auf dem Markt geworfen wird, rufen unsere Hüter von Recht und Ordnung, konservative Politiker und die Massenmedien nach einer Verschärfung der bestehenden Gesetze.

Diese Diskussion ist allerdings nicht neu und begann schon 1920 als das Jugendgerichtsgesetz eingeführt werden sollte (JGG).

In der ganzen Diskussion wird aber vergessen, daß wir den § 171 StGB haben. Ich bin der Auffassung, daß sich Eltern mehr um auffällige Kinder und Jugendliche kümmern würden, wenn die Eltern dieser Kinder und Jugendlichen mehr zur Verantwortung gezogen würden.

Liebe Grüße

Klaus
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katmai
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Anmeldungsdatum: 28.01.2007
Beiträge: 411
Wohnort: Down Under.

BeitragVerfasst am: 02.11.08, 20:49    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Info, Klaus.

Das die elterliche Sorge für das Kind und die Möglichkeit, sicher, geborgen und so aufzuwachsen, so dass eine ausgewogene, individuelle Persönlichkeitsbildung möglich ist, durch kein Gesetz der Welt ersetzt werden kann ist, glaube ich, Konsens. [Was ein Satz!] Aber vielleicht können Gesetze helfen, das zu ermöglichen - die Strafen, die am "Ende" der Erziehung stehen, treffen dann doch vielleicht manchmal den Falschen. Insofern bin ich da auch Deiner Meinung.

Gruß,

katmai.
_________________
Achtung: Gefährliches Halbwissen!


Zuletzt bearbeitet von katmai am 02.11.08, 23:38, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 02.11.08, 21:43    Titel: Antworten mit Zitat

katmai hat folgendes geschrieben::
... Aber vielleicht können Gesetze helfen, das zu ermöglichen - die Strafen, die am "Ende" der Erziehung stehen, treffen dann doch vielleicht manchmal den Falschen. Insofern bin ich da auch Deiner Meinung. ...

Hallo katmai,

Leitnorm des Kindschafts- und Familienrecht, als auch des Jugendgerichtsgesetzes ist das nachfolgende Grundrecht der Eltern.

Art 6 GG hat folgendes geschrieben::
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

Erst wenn die Eltern ihrem Erziehungsrecht nicht nachkommen, oder das Kindeswohl gefährdet ist, dann kann der Staat (z.B. Jugendamt, Familiengericht, u.a.) tätig werden (Vertiefend: Kindeswohlgefährdung und ASD).

Wie so oft, wenn nach einer Gesetzesverschärfung gerufen wird, ist bei genauer Betrachtung feststellbar, daß wir die notwendigen Gesetze schon längst haben. Allerdings müssen die Gesetze auch zur Anwendung kommen. Statt also immer wieder Kinder und Jugendliche zu Sündenböcke zu machen, müssen wir die Eltern mehr in die Pflicht nehmen.

Liebe Grüße

Klaus
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