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Vater kann Kinder nicht sehen!!!!

 
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deepiceman
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Anmeldungsdatum: 06.10.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 06.10.08, 16:27    Titel: Vater kann Kinder nicht sehen!!!! Antworten mit Zitat

Guten Tag,

gehe man von folgendem Fall aus:

Ein Vater hat seine Kinder nunmehr seit genau 104 Tagen nicht mehr gesehen!

Anfang Januar hat ein Vater sich nach mehreren Eskapaden von seiner Frau getrennt und ist von zu Hause ausgezogen. Direkt ab Januar hat er sofort gemäß Düsseldorfer Tabelle für das Kind A (mal angenommen 15 Jahre alt) und für das Kind B (mal angenommen 12 Jahre alt) den entsprechenden Unterhalt gezahlt, für des Vaters Frau jedoch keinen, da sie in des Vaters Haus gelebt hat, und das ohne irgendwelche Kosten.

Im Februar hat der Vater seine heutige Lebensgefährtin kennen gelernt, welche er Ende März auch seinem Kind A und Kind B vorgestellt habe. Seit dieser Vorstellung sind des Vaters Kinder alle 14 Tage bei ihm gewesen und haben sich auch alle relativ gut verstanden. Selbst die ersten beiden Ferienwochen haben alle 4 gemeinsam den Sommerurlaub verbracht. Danach hat der Vater seine Kinder nur noch einmal gesehen, eine Woche nach dessen Urlaub.

Als Begründung gaben Kind A und Kind B ihrem Vater an, dass sie seine neue Lebensgefährtin nicht leiden können, und den Vater nur noch alleine sehen wollen. Mittlerweile ist die Mutter mit den Kindern A+B umgezogen, und der Vater ist mit seiner Lebensgefährtin ins Eigenheim gezogen. Die Mutter der Kinder A+B erhält seitdem einen freiwilligen Unterhalt vom Vater. Hierbei sei erwähnt, dass die Lebensgefährtin des Vaters ihre komplette Familie hinter sich gelassen hat, damit sie näher bei den Kindern A+B sein kann, in der Hoffnung, mehr Zeit mit denen verbringen zu können.

Nunmehr nach 104 Tagen ohne die Kinder A+B weiß der Vater allerdings nicht mehr weiter, da seine Kinder den Vater mittlerweile beschimpfen, dass er an allem Schuld sei und alles zu verantworten hätte, obwohl die Mutter der Kinder A+B mehrere Seitensprünge hinter sich gebracht hatte.

Gibt es denn keine Möglichkeiten (vielleicht durch eine Fürsorgestelle, Jugendamt etc.), sich mal an einen Tisch zu setzen, damit alle mal über dieses Thema reden, am besten inklusive der Mutter, Vater, Kind A und Kind B???
Welche Möglichkeiten und Chancen hat der Vater, seine Kinder A+B dauerhaft mal wieder zu sehen?

Kann er vielleicht sogar die Unterhaltsleistungen einstellen, oder die Kinder gemäß Besuchsrecht zwingen, ihn alle 14 Tage zu besuchen?
Wie sehen Sie das?
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jumjum
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.10.2008
Beiträge: 60

BeitragVerfasst am: 06.10.08, 18:07    Titel: Antworten mit Zitat

hi,

vielleicht solltest du auf die wünsche deiner kinder eingehen u. die freundin/lebensgefährtin aus den treffen raus lassen. zudem die lebensgefährtin nicht die mutter der kinder ist und für diese sicherlich und natürlich der grund der trennung ist. das deine lebensgefährtin alles aufgegeben hat ist ihr eigenes problem und sie lebt mit dir zusammen und nicht mit deinen kindern.
in wieweit die mutter eine rolle für diese entwicklung spielt, ist auch wert herauszufinden. vielleicht solltest du ein gespräch bei einer familienberatungsstelle (profamilia etc.) oder beim jugendamt aufsuchen und dich dort mit den kindern und der ex-frau treffen. dort sollten eventuelle probleme ausdiskutiert werden. wichtig ist das dies ein familiengespräch ohne lebensgefährtin ist.
sollte sich herausstellen das die kinder dich weiterhin nicht sehen wollen, dann ist das nicht zu ändern u. du wirst warten müssen bis sie erwachsen sind u. von selbst auf dich zukommen.
deswegen darfst du nicht den unterhalt einstellen und zwingen kannst du sie auch nicht dich zu sehen. sie sind alt genug es selbst zu entscheiden. aber geh der ursache auf den grund.
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 06.10.08, 20:54    Titel: Antworten mit Zitat

Wie jumjum bereits ausgeführt hat, könnte ein von einer Familienberatungsstelle oder dem Jugendamt vermitteltes und moderiertes Gespräch zwischen den Kindern, der Mutter und dem Vater hilfreich sein.

Wenn ein solches Gespräch nicht zustande kommt oder keine Lösung des Problems bringt, könnte der Vater das Familiengericht anrufen. Das Familiengericht wird eine für alle Beteiligten verbindliche Entscheidung über die Durchführung des Umgangs des Vaters mit seinen Kindern treffen.

Zitat:
§ 1684 BGB - Umgang des Kindes mit den Eltern

(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.

(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. .....

(3) Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln. Es kann die Beteiligten durch Anordnungen zur Erfüllung der in Absatz 2 geregelten Pflicht anhalten.

(4) .....
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deepiceman
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.10.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 07.10.08, 07:22    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antworten und die Unterstützung. Ich glaube eine Familienberatungsstelle, oder auch das Jugendamt scheinen eine gute Lösung zu sein.

Vielen Dank nochmals!!!
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syn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 568

BeitragVerfasst am: 07.10.08, 21:38    Titel: Antworten mit Zitat

Die Beratungsstellen und das Jugendamt helfen aber nur, wenn die Mutter bereit ist zum Gespräch. Wenn nicht, bleibt nur der Weg zum Gericht, wie Franz Königs schon schrieb.

Es sieht mir eher danach aus, dass die Mutter versucht die Kinder zu entfremden. Vielleicht kann Ihnen dieser Verein weiterhelfen.

Gruß
syn
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"Wenn die Gerechtigkeit untergeht, so hat es keinen Wert mehr, daß Menschen leben auf Erden."
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geht mir auch so Geschockt
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