Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 07.10.08, 15:26 Titel: Unterhalt im Trennungsjahr
Hallo
Ich habe eine Frage, deren Antwort ich über die SuFu nicht gefunden habe.
Wieviel muß man während des Trennungsjahres an Unterhalt zahlen?
Gilt da auch die Düsseldorfer Tabelle? Laut Tabelle geht das ja über das Nettoeinkommen,
aber nach welcher Steuerklasse? Innerhalb des Trennungsjahres muß man doch wieder die Steuerklasse 1 annehmen, dann wird doch auch danach berechnet oder nicht?
Wie sieht denn da die Rechtslage aus?
Danke für ein paar Antworten.
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 07.10.08, 16:04 Titel:
Bei der Bestimmung des Ehegattenunterhalts während der Trennungszeit kann von den Regelungen in Abschnitt B der Düsseldorfer Tabelle ausgegangen werden.
Bei der Berechnung des Nettoeinkommens ist die Lohnsteuer in der Höhe abzuziehen, in der sie tatsächlich zu zahlen ist, d.h. nach der jeweils vom Arbeitgeber dem Lohnsteuerabzug zugrunde zu legenden Lohnsteuerklasse.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.