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Unterhalt im Trennungsjahr

 
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Curby
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Anmeldungsdatum: 09.09.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 07.10.08, 15:26    Titel: Unterhalt im Trennungsjahr Antworten mit Zitat

Hallo

Ich habe eine Frage, deren Antwort ich über die SuFu nicht gefunden habe.
Wieviel muß man während des Trennungsjahres an Unterhalt zahlen?
Gilt da auch die Düsseldorfer Tabelle? Laut Tabelle geht das ja über das Nettoeinkommen,
aber nach welcher Steuerklasse? Innerhalb des Trennungsjahres muß man doch wieder die Steuerklasse 1 annehmen, dann wird doch auch danach berechnet oder nicht?
Wie sieht denn da die Rechtslage aus?
Danke für ein paar Antworten.
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 07.10.08, 16:04    Titel: Antworten mit Zitat

Bei der Bestimmung des Ehegattenunterhalts während der Trennungszeit kann von den Regelungen in Abschnitt B der Düsseldorfer Tabelle ausgegangen werden.

Bei der Berechnung des Nettoeinkommens ist die Lohnsteuer in der Höhe abzuziehen, in der sie tatsächlich zu zahlen ist, d.h. nach der jeweils vom Arbeitgeber dem Lohnsteuerabzug zugrunde zu legenden Lohnsteuerklasse.
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