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über die Archivsuche bin ich leider nicht fündig geworden.
A und B leben seit Jahren getrennt. A hat in diesem Jahr die Scheidungsklage eingereicht. B hat keinen Anwalt beauftragt, da außer dem Versorgungsausgleich nichts geregelt weden muss und B natürlich mit der Scheidung einverstanden ist.
A und auch B erhalten die Ladung zum Termin. Plötzlich erklärt A, er habe eigentlich gar keine Scheidung gewollt. In den nächsten zwei Wochen passiert nichts. Jetzt macht B sich Sorgen, dass A während des Gerichtstermins den Scheidungsantrag zurücknimmt.
Ist das möglich? Sollte B vielleicht doch besser noch schnell einen Anwalt beauftragen und sich vor Gericht vertreten lassen?
Anmeldungsdatum: 13.08.2008 Beiträge: 287 Wohnort: Zentrum der Macht
Verfasst am: 07.10.08, 20:38 Titel:
Solange die Ehe nicht geschieden worden ist, kann der Scheidungsantrag zurückgenommen werden. _________________ Bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles, was man in der Schule gelernt hat, vergißt.
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