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Verfasst am: 07.10.08, 22:01 Titel: Klage gegen ein Prüfungsergebnis?
Hallo Leute,
ich interessiere mich gerade für folgenden Fall. Es geht um einen Diplom Studiengang an einer Uni.
Vor 4 Semestern wird eine Vorlesung von einem anderen Professor geleitet. Durchfallquoten liegen bei ca. 20-30% bei den schriftlichen Prüfungen sowie bei 10% bei den mündlichen. Seitdem wird die Vorlesung von einem anderen Professor geleitet. Die Durchfallquote für die schriftlichen Prüfungen hat sich auf über 50% erhöht, bei den Mündlichen fallen 80% durch. Der Professor wirkt auf die Studenten auch demotiviert. Er kündigt den Studenten auch an, dass es ein "Durchfall" - Fach wird und er auch nicht wirklich Lust auf das Fach hat.
Um jetzt einmal in Zahlen zu sprechen: 600 Studenten schreiben eine Prüfung. 300 fallen durch und schreiben die Nachprüfung, 150 fallen durch. Nach der Mündlichen ist der Traum von einer Kariere in dem Bereich für ca. 120 Studenten vorbei.
Ich habe jetzt einige Forenbeitrage dazu gelesen und die Empfehlung war, sich an den Studiendekan zu wenden. Doch ich habe nun zwei etwas andere Fragen:
1) Angenommen der Student fällt durch die Wiederholungsprüfung durch und muss nun zur mündlichen. Kann er dann verlangen, dass er durch einen anderen Prüfer geprüft wird?
2) Angenommen der Student hat auch die mündliche Prüfung nicht bestanden und somit den Prüfungsanspruch verloren. Kann er da noch etwas gegen machen? Dagegen klagen oder etwas in der Art?
Anmeldungsdatum: 28.01.2007 Beiträge: 411 Wohnort: Down Under.
Verfasst am: 14.10.08, 18:24 Titel: Re: Klage gegen ein Prüfungsergebnis?
myLord hat folgendes geschrieben::
Ich habe jetzt einige Forenbeitrage dazu gelesen und die Empfehlung war, sich an den Studiendekan zu wenden. Doch ich habe nun zwei etwas andere Fragen:
1) Angenommen der Student fällt durch die Wiederholungsprüfung durch und muss nun zur mündlichen. Kann er dann verlangen, dass er durch einen anderen Prüfer geprüft wird?
2) Angenommen der Student hat auch die mündliche Prüfung nicht bestanden und somit den Prüfungsanspruch verloren. Kann er da noch etwas gegen machen? Dagegen klagen oder etwas in der Art?
Ich würde trotzdem nachdrücklich den Studiendekan empfehlen.
ad 1) Solange keine freie Prüferwahl in der Studienordnung/Prüfungsordnung vorgeschrieben ist (und davon ist wohl auszugehen) wüsste ich keinen Grund hierfür.
ad 2) Hört sich nach endgültig nicht bestanden an, gehe ich da richtig? Ist es ein modularisierter Studiengang im Beispiel? Also BA, MA oder modularisiertes Lehramt. Dann handelt es sich bei der Prüfung um einen Verwaltungsakt, der relativ sicher vor dem Verwaltungsgericht verhandelt werden könnte. Wie aussichtsreich das ist...
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