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recht.de :: Thema anzeigen - Zivildienst auch bei Arbeitsvertrag????
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Zivildienst auch bei Arbeitsvertrag????

 
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wizard19
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.10.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 07.10.08, 22:35    Titel: Zivildienst auch bei Arbeitsvertrag???? Antworten mit Zitat

Wunderschönen guten =)

unzwar wollte ich mich mal hier erkundingen wie das ist mit dem Zivildienst!!!


also folgendes, ich hatte zu beginn meiner Ausbildung die Musterung gemacht und wurde dann freigestellt bis nach meiner Ausbildung....


so dann habe ich vor ende dieses Datums aber dem Zivildienst geschrieben das ich nach meiner Ausbildung eine arbeitsstelle habe.
Daraufhin bekam ich dann nen brief ich soll ihnen meinen Arbeitsvertrag zufaxen soll, was ich natürlich gemacht habe. Aber das ist ein befristeter Arbeitsvertrag, weil wer bekommt schon gleich zum anfang einen festen arbeitsvertrag????

so jetzt hab ich vor 2 wochen dann post bekommen vom zivildienst, da ja der vertag ende dieses Jahr ausläuft, aber 100% verlängert wird, so wie mir der Arbeitgeber schon mitteilte. In dem Brief stand nun das sie mich auffordern das ich mich anch abauf dieses befristeten vertrages nix neues suchen soll und dann eine zivilstelle annehmen muss, außerdem schrieben sie in den Brief das keine weitere Freistelllung möglich sei, obwohl ich nen neuen Arbeitsvertrag bekomme..

nun die frage ist sowas eigentlich rechtlich?? obwohl ich arbeit habe wollen sie mich zum Zividienst zwingen oder was??? oder gibs da noch andere möglichkeiten um das ich da nicht hin muss, weil ich sag mal so, mein arbeitgeber teilte mir auch gleich mit, das ich wenn ich den zivi dienst machen muss, sie mich danach nicht mehr nehmen können, wo ich dann wieder ohne job dastehen würde Traurig


kann mir jemand weiter helfen?? ist echt drigend danke im vorraus

grüße wizard
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Roni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 08.10.08, 06:46    Titel: Antworten mit Zitat

hallo


hier kannst du nachlesen was dich vom Wehrddienst ( acuh Zivildienst ) befreit:

http://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__11.html

Gruß roni
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wizard19
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.10.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 08.10.08, 16:35    Titel: Antworten mit Zitat

hmm naja das bringt mich auch nicht wirklich weiter, den das hat ja nix mehr mit dem Wehrdienst zu tun, weil den hab ich ja bereits verweigert!
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Roni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 08.10.08, 19:18    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

das trifft meines Wissens genauso auf den Ersatzdienst zu.

Gruß roni
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wizard19
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.10.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 08.10.08, 21:07    Titel: Antworten mit Zitat

Roni hat folgendes geschrieben::
hallo

das trifft meines Wissens genauso auf den Ersatzdienst zu.

Gruß roni



hä??? Smilie
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 08.10.08, 21:15    Titel: Antworten mit Zitat

dann probiers mal damit :

http://www.global-help.de/zvg-legislative-20051004/154.shtml
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