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Verfasst am: 08.10.08, 00:08 Titel: Gesetz zum Thema Pille und Frauenarzt Untersuchung
Hey,
Also erst mal zur Vorgeschichte. Meine Freundin ist 14. Sie war heute beim Frauenarzt. Sie hat sich die Pille verschreiben lassen und sich über die Gebährmutterhalskrebsimpfung informiert. Sie hatte damals NICHT die Jugenduntersuchung machen lassen, nun ja das haben wir dann eben ihrer Frauenärztin gesagt. Dann meinte die Ärztin dass wenn meine Freundin es möchte, es ja kein Thema sei das die Frauenärztin dann eben mal ihre Gebärmutter abtastet und nen Abstrich macht für Krebsvorsorge. Da meine Freundin und ich auch schon miteinander geschlafen hatten (ist ja auch eingl kein Thema). Die Eltern meiner Freundin hatten ihr weder eine Einverständnis mitgegeben noch waren sie dabei. Nun ja der Besuch war dann vorbei und alles ist gut gelaufen.
So, nun muss ich auch ein bisschen über ihre Familie erzählen damit ihr die Situation besser verstehen könnt. Sie hat eine große Schwester, die ist so gut wie 18. Es ist so das die große Schwester sich oft wie die Mutter meiner Freundin fühlt und das nervt tierisch. Die Mutter meiner Freundin kann sich in der Sache nicht so sehr gut durchsetzen und deswegen hört die große Schwester damit auch nicht auf.
Nun ja, wir also dann vom Arzt nachhause gekommen und das erzählt mit der Pille und mit dem Abstrich und dem Abtasten.
Die Schwester meiner Freundin meinte sofort sich aufregen zu müssen.
"Das darf der Arzt ja gar nicht! Laut Gesetz darf ein Arzt die Pille erst ab 16 ohne Einverständnis der Eltern verschreiben! Und Untersuchungen auch erst ohne Einverständnis ab 16!!! Der macht sich ja strafbar!! usw.....
So, jetzt zu meinem Anliegen. Ich bin mir eingl ziemlich sicher dass es nicht so ist wie die Schwester sagt. Die Pille darf ab 14 ohne die Eltern verschrieben werden, wenn der Arzt meint dass das Mädchen reif genug ist. Einfache Untersuchungen dürfen ebenfalls ab 14 ohne Einverständnis der Eltern durchgeführt werden. (Dies gilt nicht für Impfungen und Operationen, ich rede nur von einfachen Untersuchungen).
Das ist halt so wie ich das meine, und bin mir da auch ziemlich sicher. Aber wenn ich das so sage glaubt’s mir da eh keiner zu 100 Prozent. Deswegen habe ich mir gedacht da muss es doch Sicher ein Gesetz geben wo man sowas genau nachlesen kann damit da endlich Ruhe ist, oder nicht? Habe schon im Internet gesucht aber nichts gefunden.
Also wenn jemand weis wo man das Gesetz nachlesen kann, oder einfach nur so weis wer von uns beiden nun recht hat würde ich mich echt freuen wenn ihr mir da weiterhelfen könntet. Wie ist die Rechtslage?
Die Pille wird ggfs auch als Medikament gegen anderweitige Krankheiten und nicht nur zur Verhütung einer Schwangerschaft eingesetzt.
Möglicherweise hat der Arzt die Pille zur Bekämpfung einer Akne verschrieben.
Zu Risiken und (willkommenen Nebenwirkungen) schlagen sie Ihren Arzt oder Apotheker! _________________ Wir machen das mit den Fähnchen!
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