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Reicht Ehefrau als Zeuge ?

 
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sonycom007
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.11.2007
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 08.10.08, 05:48    Titel: Reicht Ehefrau als Zeuge ? Antworten mit Zitat

Ich möchte im Telegrammstil ein Problem schildern und euch fragen, an wen ich mich um Hilfe wenden kann (bin Rechtsschutz versichert):

Situation: In mein Fachwerkhaus soll ein Edelstahlkamin eingebaut werden mit Herd in der Küche.

Erste Belichtung durch den Schornsteinfeger: "Alles überhaupt kein Problem, alles ganz easy"!

Zweiter Besuch: Weitere Auflagen, von denen zuvor nicht die Rede war, wurden gemacht.

Dritter Besuch (Besichtigung der Baustelle): Noch weitere ( ! ) kostenintensiver Auflagen wurden gemacht die denen davor z.T. widersprechen.

So entstandene bauliche Zusatzkosten im Vergleich zur ersten Anfrage: ca. 2000,-- €.

Hinzu kommt ein notwendige Dachluke für den Kamin die sich später als überflüssig herausstellte (zum Glück noch vor dem Einbau). Weitere 2000,-- €

Wen es interessiert: mailt mir, ich habe ein Beschwerdeschreiben schon aufgesetzt das den Sachverhalt detailliert schildert.

Nur: An wen sende ich das? Rechtsanwalt beauftragen? Oder was meint Ihr dazu.

Als Zeuge all dieser (leider) mündlichen Verhandlungen habe ich nur meine Ehefrau. Als Indiz für den Wahrheitsgehalt ist zu werten, dass ich mir bereits Baumaterialien kaufte, die nach Aussage des Schornsteinfegers bei seinem dritten Besuch nun (doch) nicht mehr zu verwerten sind da unzulässig.

Vielen Dank fürs    Lesen, ich hoffe, dass mich einigermaßen verständlich formulierte.

Viele Grüße,

sony

PS: (Falls ich in der falschen Rubrik poste, bitte sorry)
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 09.10.08, 06:48    Titel: Antworten mit Zitat

Die Ehefrau ist eine vollwertige Zeugin.

Frage: Wenn Sie nicht wissen, an wen Sie Ihr Schreiben schicken sollen, wie sollen es dann andere wissen?
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sonycom007
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.11.2007
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 09.10.08, 14:11    Titel: Antworten mit Zitat

[Frage: Wenn Sie nicht wissen, an wen Sie Ihr Schreiben schicken sollen, wie sollen es dann andere wissen?[/quote]


(a) Das Thema "Schornsteinfeger" ist relativ kompliziert. (Noch) Monopolstellung, Sonderstellung etc.,etc. Daher dürfte es möglicherweise wenig helfen, mich an die Innung zu wenden da diese logischerweise die Interessen der Feger vertritt und wegen Konkurrenzausschluss dieser Berufsgruppe muss man nicht besonders Kundenfreundlich sein.

All dies weiß ich aber nicht ganz genau da ich damit noch keine Erfahrung habe.

(b) Tja, wenn ich alles wüsste, dann müsste ich nicht ins Forum schreiben, und wenn Alle alles wüssten, dann bräuchte man solche Foren gar nicht Smilie
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ktown
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 09.10.08, 16:08    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn sie ein Beschwerdeschreiben schicken wollen, dann muß es an die zuständige Innung. Wenn sie über einen Rechtsanwalt geld zurück holen wollen, dann geht das Schriftstück direkt an den zuständigen Schornsteinfeger. Sollte dieser dann nicht drauf reagieren, dann muß der Mahnbescheid auch an diesen gerichtet werden.
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