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Widersprechende Klauseln der Vertragspartner in ihren jeweiligen AGB gelten nur, sofern sie für den anderen Teil gültig sind - soviel habe ich rausgefunden.
Nun aber das Problem: Ein Vertragspartner (A) schreibt in seinen AGB, dass bei widersprechenden Klauseln des anderen (B) die seinen (also As) gelten. Ist eine solche Klausel wirksam?
Und was ist, wenn beide eine solche Klausel verwenden? Dann sollten die jeweiligen Klauseln wohl wieder ungültig sein?
Vielen Dank für alle Tipps! _________________ xxx
Aja, ist ja interessant. Jeder verweist in seinen AGB darauf, dass, wenn die anderen den seinigen widersprächen, die seinigen gelten. Damit beißt sich die Katze in den Schwanz.
Mal ein Beispiel: Der eine schreibt rein, bei Terminverzug könne der andere keinen Schadensersatz verlangen, der andere schreibt rein, bei Terminverzug des einen könne er sehr wohl Schadensersatz verlangen. Was nun? Also Konfusion und beide Klauseln greifen nicht, sondern statt dessen die gesetzliche Regelung. _________________ Gruß
V.K.
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Jeder hat in seinem Leben auf sich selber achtzugeben
Die 'kleversten' AGB enthalten manchmal eine Klausel, dass nur diese und keine anderen AGB gelten bzw. deren Geltung einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des 'kleveren' AGB-Verwenders bedarf. Wenn der andere Vertragspartner auch eine solche Klausel verwendet, aber sonst sich die AGB-Klauseln nicht direkt widersprechen (sondern vielleicht halt unterschiedliche Fälle regeln), gelten dann beide AGB oder keine? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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