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Verfasst am: 08.10.08, 08:48 Titel: Abtretung eines Grundstücks
Hallo,
ich habe mal ne allgemeine Frage.
Wie muss eine Abtretung eines bebauten Grundstücks erfolgen. Natürlich irgendwann über das Grundbuch. Aber reicht es vorher rechtlich aus, ein Schriftstück zu haben, auf dem die eine Seite sich erklärt, das Grundstück mit allen Rechten und Pflichten an eine andere Person abzutreten?
Oder ist dieses Schriftstück wertlos?
Verfasst am: 08.10.08, 09:02 Titel: Re: Abtretung eines Grundstücks
torben99 hat folgendes geschrieben::
Aber reicht es vorher rechtlich aus, ein Schriftstück zu haben, auf dem die eine Seite sich erklärt, das Grundstück mit allen Rechten und Pflichten an eine andere Person abzutreten?
Oder ist dieses Schriftstück wertlos?
Nochmal zum Verständnis:
Hab mir den Paragraphen durchgelesen. Das versteh ich.
Wenn ich z.B. solch ein Schriftstück erhalten habe, hätte ich keinerlei Handhabung gegen den anderen, der mir das Grundstück überlassen hat. Es ist sein Grundstück und ich kann machen was ich will, es bleibt auch seins!
In aller Regel ja, aber es gibt auch Ausnahmen, wie in Abs. 1 S. 2. Wenn der (schuldrechtliche) Vertrag also (sachenrechtlich) erfüllt worden ist, kann der formfehlerhafte schuldrechtliche Vertrag nachträglich ins Reine kommen. _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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