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Verfasst am: 08.10.08, 09:49 Titel: Alt für Neu verkauft
Hallo ich weiß nicht ob es die richtige sparte ist....... wenn verschieben Danke
Person a kauft im Internet (nicht Internetauktionshaus [Name geändert]) am 15.5.08 einen NEUEN Pelletofen , der wird umgehend geliefert. Nach dem Einbau und Anbindung an die vorhandene Heizung mussten einige Abgleichungen gemacht werden und es stellte sich heraus das der Pelletofen ein ausgewiesenes Baujahr 2003 hat........... Nun die Technik hat sich wohl nicht groß geändert , aber die Elektronik........
was hat a für rechte und Möglichkeiten???? wie sollte er sich verhalten???
a hat beim Hersteller noch einmal Nachgefragt und um Bestätigung gebeten........
war nicht gebraucht und original verpackt.........
gab es da nicht mal etwas wegen Neuwagen die 1 jahr auf Halde standen????
es geht eigentlich darum das etwas was fast 6 jahre im lager stand nicht als neu verkauft werden kann oder?? wie sieht das im Garantiefall aus???? der Händler ist angenommen Konkurs.....der Hersteller leistet doch keine Garantie mehr.oder???
in diesem fall gibt es ein Typenschild mit dem fertigungsjahr........
Und das ist sicher eine 2003 und nicht eine schlecht gedruckte oder schlampig geprägte 2008 _________________ ...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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Verfasst am: 10.10.08, 08:16 Titel: Re: Alt für Neu verkauft
Hallo,
carmaine hat folgendes geschrieben::
Hallo ich weiß nicht ob es die richtige sparte ist....... wenn verschieben Danke
Person a kauft im Internet (nicht Internetauktionshaus [Name geändert]) am 15.5.08 einen NEUEN Pelletofen , der wird umgehend geliefert. Nach dem Einbau und Anbindung an die vorhandene Heizung mussten einige Abgleichungen gemacht werden und es stellte sich heraus das der Pelletofen ein ausgewiesenes Baujahr 2003 hat........... Nun die Technik hat sich wohl nicht groß geändert , aber die Elektronik........
was hat a für rechte und Möglichkeiten???? wie sollte er sich verhalten???
a hat beim Hersteller noch einmal Nachgefragt und um Bestätigung gebeten........
also ich bezweifel doch sehr stark, dass ein Gericht hier zu einem Mangel oder einer falschen Produktbezeichnung käme. Denn "Neu" wäre nur so zu verstehen, dass das Gerät nicht gebraucht ist, also noch nicht benutzt wurde. Um was für ein Gerät es sich handelt (aus welchem Jahr), ergibt sich ja an sich aus der Produktkennung, so dass sich der Käufer idR. selbst daraum kümmern muss, welches Produkt er kauft (was also auch das Baujahr betrifft) und der Verkäufer nur gewährleisten muss, dass es noch nicht benutzt wurde und noch nicht mangelhaft ist. Was genau der Käufer für ein Produkt erwerben will, dass ist seine Sache.
Wenn ich im Internet ein Buch aus den achtziger Jahren kaufe und in der Beschreibung steht "neu", dann ist mir auch klar, dass es nicht gebraucht wurde, nicht aber, dass es erst 2008 gedruckt worden ist. Ich kann auch eine "neue" Stereoanlage aus dem Jahr 1975 kaufen.
Es kann natürlich sein, dass das spezifische Produkt hier etwas anders bedingt. Wenn bei der vorliegenden Kaufsache grundsätzlich nicht anhand von Typ, Bezeichnung, etc. erkennbar ist, welche Technik es beinhaltet (und sich diese auch ändert ohne, dass es nach außen hin irgendwie erkennbar wäre), wäre möglicher Weise "neu" anders zu verstehen. Aber letztlich würde ich auch davon nicht ausgehen, weil "neu" im Allgemeinen nur "unbenutzt" meint. Aber wie gesagt, dass kann bei diesem spezifischenn Produkt ausnahmsweise anders sein.
Das zugrundeligende Problem dürfte jetzt aber klar geworden sein. Es geht allein um Begriffsauslegung.
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