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Verfasst am: 11.02.05, 13:35 Titel: Anwalt verklagen- macht das sinn?
anfang 2004 habe ich den scheidungsantrag gestellt. mein anwalt hat mir gesagt dass stichtag für den zugewinn der tag der antragstellung ist. kann ich aber nicht beweisen.
im juni 2003 hat mein anwalt zumersten mal trennungsunterhalt gefordert. die gegenseite sagte: wir zahlen nicht. das wars. bis jetzt habe ich keinen unterhalt gesehen. gericht wird wohl sagen: wer ein jahr lang sich nicht meldet wird auch das geld nicht brauchen. er hat nie geraten zu klagen. weiterer fall ist dass er mir riet mein barvermögen auf das sparbuch meines sohnes zu legen( ca 34000 €). jetzt wird es wahrscheinlich zum zugewinn gerechnet und ich kann meinem mann noch geld bezahlen. der hat schon das halbe grundstück zahlt keinen unterhalt und jetzt kann ich den rest des ersparten ihm bezahlen. ich habe kein einkommen er verdient weit über 50000 € per anno.
kann ich diesen anwalt haftbar machen?
es haben sich auch drei anwälte schon mit diesem fall beschäftigt weil in dieser kanzlei ein großes kommen und gehen ist. gesehn habe ich die kanzlei nie von innen. zwei gespräche haben mit diesem anwalt stattgefunden mehr nicht.
wie sieht die sachlage aus?
vielen dank!
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind - könnte so sein, der Sachverhalt ist aber nicht vollständig geschildert - stehen Ihre Chancen recht gut. Sie sollten damit einen Anwalt beauftragen, der erst einmal den Sachverhalt klären wird...
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