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Verfasst am: 11.02.05, 13:45 Titel: Versäumniß eines Steuerberaters !!! Verjährt???
hallo,
also es geht um folgendes.
im kalenderjahr 1999 hat Aan der börse viel geld verdient. da es seine erste steuererklärung war die er abzugeben hatte ( war vorher student) und er keine fehler machen wollte, hat er eine renomierte und große steuerberatungs- und wirtschaftprüfungskanzlei beauftragt die steuererklärung für ihn zu machen.
soweit so gut.
jetzt jedoch fangen die probleme erst an. während eines gesprächs mit seinem damaligen steuerberater hat A ihn darauf hingewiesen, das es ein anhängiges verfahren vor dem BFH gibt, das die verfassungsmäsigkeit von spekulationssteuern überprüft ( klage von prof. tipke). daraufhin hat ihm sein steuerberater S gesagt das er zwar bescheid weiß ich jedoch mit 100% sicherheit davon ausgehen muss das gesetzt den unwahrscheinlichen fall die spekusteuer verfassungswidrig ist A davon nicht profitieren könne da die richter es nur für die zukunft als verfassungswidrig ansehen werden und dem gesetzgeber eine frist geben würden diesen mangel zu heilen.
am 21.03.2001 hat A dann den steuerbescheid bekommen. es wurde kein einspruch eingelegt.
als A dann in der zeitung gelesen hatte das das bundesverfassungsgericht diese steuer für die jahre 1997-1998 als verfassungswidrig ansieht und die die leute die einspruch eingelegt haben ihr geld zuzüglich zinsen wiedererstattet bekommen, war er erst einmal geschockt. für die jahre 1999 ff wurde nicht entschieden weil sie nicht gegenstand dieses verfahrens waren. jedoch gibt es jetzt ein anhängiges verfahren für die jahre 1999 ff vor dem BFH.
daraufhin hat A einen lokalen anwalt C genommen und ihn gefragt ob denn sein steuerberate rS haftbar zu machen sei. C meinte das A ja noch kein schaden entstanden ist da das verfahren für 1999ff noch anhängig sei und A ja nicht wissen kann wie die richter entscheiden würden.
jetzt hat A per zufall einen anwalt D kennengelernt der ihm folgendes gesagt hat. auch wenn das BVERFG demnächst irgendwann entscheiden würde das die Spekusteuer für die jahre 1999ff verfassungswidrig ist, wäre es äusserst schwer für A den steuerberater haftbar zu machen da es schon am 21.03.2004 verjährt sei. A könnte jedoch versuchen den S über die sekundärhaftung ranzukriegen, was schwer aber nicht unmöglich sei, jedoch kostenintensiv für A wäre.
jetzt meine fragen:
ändert sich irgendetwas wenn A erst das urteil des BVERFG abwartet und dann seinen steuerberater S verklagt?? ( verjährung und und )
und wie stehen grundsätzlich die chancen seinen steuerberater S zu ranzukriegen??
schonmal vielen dank im voraus
mendosa
ps: dieser steuerberater arbeitet nicht mehr in der kanzlei und A hat seine steuererklärungen für die jahre 2000 ff von einer anderen kanzlei machen lassen.
also es geht um folgendes.
im kalenderjahr 1999 hat A an der börse viel geld verdient. da es seine erste steuererklärung war die er abzugeben hatte ( war vorher student) und er keine fehler machen wollte, hat er eine renomierte und große steuerberatungs- und wirtschaftprüfungskanzlei beauftragt die steuererklärung für ihn zu machen.
soweit so gut.
jetzt jedoch fangen die probleme erst an. während eines gesprächs mit seinem damaligen steuerberater hat A ihn darauf hingewiesen, das es ein anhängiges verfahren vor dem BFH gibt, das die verfassungsmäsigkeit von spekulationssteuern überprüft ( klage von prof. tipke). daraufhin hat ihm sein steuerberater S gesagt das er zwar bescheid weiß ich jedoch mit 100% sicherheit davon ausgehen muss das gesetzt den unwahrscheinlichen fall die spekusteuer verfassungswidrig ist A davon nicht profitieren könne da die richter es nur für die zukunft als verfassungswidrig ansehen werden und dem gesetzgeber eine frist geben würden diesen mangel zu heilen.
am 21.03.2001 hat A dann den steuerbescheid bekommen. es wurde kein einspruch eingelegt.
als A dann in der zeitung gelesen hatte das das bundesverfassungsgericht diese steuer für die jahre 1997-1998 als verfassungswidrig ansieht und die die leute die einspruch eingelegt haben ihr geld zuzüglich zinsen wiedererstattet bekommen, war er erst einmal geschockt. für die jahre 1999 ff wurde nicht entschieden weil sie nicht gegenstand dieses verfahrens waren. jedoch gibt es jetzt ein anhängiges verfahren für die jahre 1999 ff vor dem BFH.
daraufhin hat A einen lokalen anwalt C genommen und ihn gefragt ob denn sein steuerberate rS haftbar zu machen sei. C meinte das A ja noch kein schaden entstanden ist da das verfahren für 1999ff noch anhängig sei und A ja nicht wissen kann wie die richter entscheiden würden.
jetzt hat A per zufall einen anwalt D kennengelernt der ihm folgendes gesagt hat. auch wenn das BVERFG demnächst irgendwann entscheiden würde das die Spekusteuer für die jahre 1999ff verfassungswidrig ist, wäre es äusserst schwer für A den steuerberater haftbar zu machen da es schon am 21.03.2004 verjährt sei. A könnte jedoch versuchen den S über die sekundärhaftung ranzukriegen, was schwer aber nicht unmöglich sei, jedoch kostenintensiv für A wäre.
jetzt meine fragen:
ändert sich irgendetwas wenn A erst das urteil des BVERFG abwartet und dann seinen steuerberater S verklagt?? ( verjährung und und )
und wie stehen grundsätzlich die chancen seinen steuerberater S zu ranzukriegen??
schonmal vielen dank im voraus
mendosa
ps: dieser steuerberater arbeitet nicht mehr in der kanzlei und A hat seine steuererklärungen für die jahre 2000 ff von einer anderen kanzlei machen lassen.
Eine kleine Zwischenfrage, "mendosa":
Wenn es um so viel Geld eines Fragestellers geht, der nach eigener Darstellung "an der börse viel geld verdient" hat, dann drängt sich einem spontan die Frage auf, warum der die Klärung dieser wirtschaftlich bedeutsamen Frage einem anonymen Forum überlassen möchte und nicht professionelle Hilfe in Anspruch nimmt?
Denn so viel sollte doch klar sein: Es wäre ja geradezu fahrlässig, auf die unter den rechtlich einschlägigen Gesichtspunkten magere Schilderung hin, die Sie hier gegeben haben, irgend eine Art von Rat zu erteilen.
es ist ziemlich einfach. "viel geld" ist relativ und v.a. für einen studenten kann wenig geld schon viel sein. es geht hier um ca.40000 € . da aber im jahre 2000 - 2002 die börsenblase geplatzt ist, ist es nicht erstaunlich das das geld wieder verloren gegangen ist. wie gewonnen, so zeronnen.
der anwalt will alleine für das erstgespräch 350 €. das ist wirklich viel geld.
meine intention diese frage ins board zu stellen war nicht den fall hier gelöst zu bekommen, sondern ich wollte nur wissen ob es grundsätzlich etwas an der sache ändert den steuerberater erst nach der entscheidung des BVRFG zu verklagen.
denn wenn ich den steuerberater jetzt schon verklagen würde, würden mir immense kosten entstehen. wenn jedoch das BVERFG sagt das die spekusteuer für die jahre 1999 ff nicht verfassungswidrig ist, hätte ich ausser hohen anwaltskosten nichts und wieder nichts auch wenn ich den steuerberater rankriegen würde.
deshalb stellt sich für mich die frage ob es ein problem ist den steuerberater erst in sagen wir einmal 2 jahren zu verklagen nachdem das BVERFG entschieden hat das die spekusteuer verfassungswidrig war.
der zweite teil meiner frage bezog sich ja auf die verjährung. da die 3jährige verjährungsfrist abgelaufen ist, könnte ich den steuerberater nur über die sekundärhaftung rankriegen. da stellt ich mir als laie natürlich die frage wie gross die wahrscheinlichkeit ist den fall zu meinen gunsten zu entscheiden. das sich hier im board viele profis und semiprofessionelle aufhalten wäre mir schon sehr geholfen diverse meinungen zu hören. wenn nun 20 verschiedene leute hier im board sagen würden : "keine chance , versuch es erst garnicht " und mir mein anwalt nur vage hoffnungen macht dann wäre ich wohl nicht bereit ein kostspielieges abenteuer einzugehen.
wenn aber nun 20 leute sagen würden das ich gute chancen hätte und es mir vielleicht auch begründen könnten, ja dann wäre ich auch bereit ein risiko einzugehen.
denn fakt ist das mein steuerberater geschlampt hat und das mich das ggf. sehr viel geld kosten kann. der steuerberater kann sich nämlich nur durch die verjährung um seine schuld winden.
soweit meine intention diesen fall hier ins board zu stellen.
@ mendosa : abzustellen ist hier nach deinen Informationen tatsächlich auf die Sekundärhaftung, deren Herleitung ich aus eigener Erfahrung für nicht ganz so schwierig erachte. Diese Haftung leitet sich aus der Verpflichtung des STB ab, seinen Mandanten auch über seine Fehler zu informieren und ihn über seine Schadensersatzsansprüche aufzuklären.
Seit dem Zeitpunkt, in dem der Steuerberater seinen Fehler hätte erkennen müssen, begann dann eine neue Verjährungsfrist zu laufen. Diese dürfte mit dem Urteil über die Klagen vor dem BFH bezüglich der Jahre 1997/98 begonnen haben, wenn sich in der Rechtslage für 99 nichts wesentliches geändert hätte. Wenn für 99 andere Geschtspunkte zu klären wären, so das der STB bislang noch davon auszugehen hätte, daß der Steuerbescheid für 99 richtig wäre, so würde die Verjährung erst nach einem positiven Urteil für 99 beginnen. Um die bei dir Sachlage allerdings ausreichend sicher beurteilen zu können, müsste man natürlich sämtliche Unterlagen wie z.B. auch deinen Steuerbescheid vorliegen haben.
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